Marcel Penquitt
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsmodernisierung ist kein politischer Selbstzweck. Es ist ein Werkzeug, damit unser Land, unsere Kommunen und unsere Menschen handlungsfähig bleiben. Und, Herr Hoffmann, ich kann Ihnen sagen: Der Bürokratieabbau wird in dieser Legislaturperiode sicherlich zum Dauerbrenner. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Mit dem heute zur 2. Lesung vorgelegten Artikelgesetz erreichen wir genau das: Wir schaffen Erleichterungen, ohne die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates infrage zu stellen. Es geht darum, Verfahren so zu gestalten, dass sie verständlich und vor allem praktikabel bleiben. Denn auch gut gemeinte Regeln können mit der Zeit zu unnötigen Hürden werden, insbesondere für die Verantwortungsträger vor Ort. Dieses Gesetz ist Baustein einer klugen, maßvollen und spürbaren Vereinfachung. Ich will mit Ihrer Genehmigung, Herr Vizepräsident, auf das Forum Natur – eine aus meiner Sicht sehr CDUnahe Institution – Bezug nehmen. (Zuruf von der CDU: Was?) Von deren Seite hieß es in der Anhörung: Dieses Gesetz ist die beste Nachricht für den ländlichen Raum seit Jahren. 56 Landtag Der gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebrachte Änderungsantrag bewirkt in einem zentralen Punkt eine Präzisierung und macht das Gesetz noch praxisnäher. Was bedeutet das konkret? Wir vereinfachen die Ertüchtigung bestehender Hochwasserschutzanlagen. Wenn Deiche saniert werden müssen, braucht es zukünftig kein aufwendiges Planfeststellungsverfahren mehr. Dadurch werden im Verfahren Monate eingespart. Das ist ein direkter Beitrag zur Klimaanpassung; denn der Schutz vor Hochwasser darf nicht an Bürokratie scheitern. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Zweitens geben wir dem ländlichen Raum Entwicklungsspielraum zurück. In Brandenburg sind über ein Drittel der Landesfläche Landschaftsschutzgebiete. Das war und ist richtig. Aber es bedarf hier einer Anpassung; denn es darf nicht sein, dass an jedem Dorfzaun der Stillstand beginnt. Künftig sollen in Landschaftsschutzgebieten privilegierte Vorhaben wie Agri-PV-Anlagen für unsere Höfe sowie ortsnahe Bauprojekte, die in einem Bebauungsplanverfahren gesteuert werden, erleichtert werden. In diesen Fällen soll keine zusätzliche Genehmigung durch die obere Naturschutzbehörde mehr erforderlich sein. Der heute vorliegende Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung unterstreicht dieses Anliegen noch einmal. Das ist keine Einladung zum Flächenfraß, meine Damen und Herren, sondern ein ausgewogener Kompromiss zwischen Schutz und Entwicklung. Wir stärken die kommunale Planungshoheit und setzen Vertrauen in unsere Städte und Gemeinden vor Ort. Drittens. Wir sorgen für Verfahren mit Augenmaß. Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände bleibt wichtig, ist aber nicht in jedem Bagatellfall zwingend erforderlich. Wenn keine oder nur geringfügige Auswirkungen zu erwarten sind, kann künftig auf die Beteiligung verzichtet werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde – begründet, nachvollziehbar und rechtsstaatlich. Das beschleunigt Verfahren, ohne demokratische Mitwirkung auszuhöhlen. Viertens. Wir beseitigen rechtliche Unsicherheiten. Mit der Neufassung von § 37 des Landesnaturschutzausführungsgesetzes kehren wir auf das Niveau des Bundesrechts zurück. Wir vermeiden Doppelstrukturen, die im Zweifel mehr Fragen aufwerfen als Antworten zu liefern. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Brandenburg braucht keinen Abbau um jeden Preis, sondern passgenaue Lösungen. Dieses Gesetz mitsamt dem Änderungsantrag der Koalition ist eine solche Lösung. Es setzt auf Vertrauen statt auf Misstrauen, auf Klarheit statt auf Bürokratismus. Zu den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion möchte ich anmerken, dass sich viele Punkte bereits in der Beschlussvorlage wiederfinden. Die Schnittmenge ist also groß; Sie haben es bereits gesagt, Herr Hoffmann. Darüber hinausgehende Forderungen, gerade in Bezug auf das Vorkaufsrecht des Landes, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gehen zu weit!) lehnen wir allerdings ab. Das Thema Strukturreform der nachgeordneten Behörden möchte ich gern auf die Agenda für 2026 des Sonderausschusses Bürokratieabbau setzen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit im Sonderausschuss Bürokratieabbau so- wie mit den Kolleginnen und Kollegen des ALEUV und mit dem Ministerium zu bedanken. Wir haben ein gutes Gesetz an den Start gebracht und sind der Prämisse gefolgt: Wir wollen Brandenburg einfacher machen! – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
