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René Wilke

16.07.2025 Sitzungen 8/17

Die Zahlen, die Sie gerade abgefragt haben, habe ich hier nicht vorrätig. Ich kann sie Ihnen also nicht spontan liefern. Was ich Ihnen hier sagen kann, ist das, was ich Ihnen schon im ersten Teil der Antwort klarzumachen versucht habe: Wegen des eingeschränkteren Möglichkeitsrahmens gehen wir davon aus, dass es zu Kostenreduzierungen kommt. Wenn aus 5 000 zu behandelnden Personen 3 000 werden – wir sehen ja, dass die Zahlen deutlich nach unten gegangen sind –, dann ist das ein in die Entwicklung hineinspielender Faktor. Dennoch ist die Antwort nicht ganz einfach; denn wir müssten die gleiche Zahl an Personen mit dem gleichen Krankheitsbild zum gleichen Zeitpunkt nebeneinanderlegen, um exakt zu wissen, welche Kostenveränderungen sich insoweit vollzogen haben. Ich hoffe, das ist plausibel geworden. Der Regelungsrahmen sorgt also sicherlich für eine Einsparung. Woher die Prognose kam, die Sie gerade zitiert haben, kann ich nicht bewerten. Es kann nur eine irgendwie geartete Schätzung sein, weil eine zielgerichtete Datenerfassung in dieser Weise nicht möglich ist – aus plausiblen Gründen, die ich gerade darzulegen versucht habe. Ihre Folgefrage war sehr abstrakt und sehr allgemein gefasst. Sie haben gefragt, welche Rückmeldungen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung wir aus der Ärzteschaft erhalten haben. Ich kann Ihnen sagen, dass in Gesprächen – die ich allerdings in meiner vorherigen Verwendung geführt habe – ein gewisses Maß an Verwunderung zum Ausdruck kam, warum dieser Punkt von Ihrer Partei und Ihrer Fraktion so hochgezogen wurde. Es gibt innerhalb des Systems durchaus Anreize, die als Faktoren wirken; dass es aber massenhaft zu den von Ihnen suggerierten Missbräuchen im Gesundheitssystem gekommen wäre, wird von der Ärzteschaft nicht bestätigt; zumindest sind mir keine entsprechenden Informationen bekannt. Einzelfälle mag es durchaus geben. In der Regel handelte es sich schon vorher um notwendige und angemessene medizinische Behandlungen; darauf haben schon die Ärzte selbst einen Blick. Diese Antwort basiert aber auf Gesprächen, die schon ein paar Tage her sind. Auch wenn Sie diese Frage stellen, ist es mir nicht möglich, eine allgemeine Abfrage bei allen Ärzten im Land Brandenburg zu deren Einschätzung der Wirkung des Gesetzes zu starten und Ihnen diese Informationen zu liefern.

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