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Daniela Oeynhausen

AfD 16.07.2025 Sitzungen 8/17

Vielen Dank, Herr Minister, für eine Antwort, die mich wirklich verblüfft. Sie können das nicht wissen, aber früher stand zu dem Thema Asylbewerberleistungsgesetz die grüne Gesundheitsministerin Nonnemacher hier vorn, und sie konnte mir auf eine entsprechende Frage in der 7. Legislaturperiode tatsächlich antworten, dass man schätze, durch die Verlängerung der Bezugsdauer der eingeschränkten Leistungen könnten in Brandenburg pro Jahr etwa 8 Millionen Euro Gesundheitskosten eingespart werden. Ich habe diese Frage erneut gestellt, um ein erstes Ergebnis zu erfahren. In der vergangenen Legislaturperiode fragte ich zu diesem Thema mehrmals bei der Landesregierung an. Wir geben in Brandenburg etwa 50 Millionen Euro für Gesundheitskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Dazu gehören die in den Kommunen anfallenden Kosten. Die in der Erstaufnahmeeinrichtung anfallenden Kosten kommen hinzu; das wissen Sie als Innenminister vermutlich. Wir müssen uns dem Problem etwas anders nähern, wenn Sie heute sagen, Sie könnten die Frage nicht beantworten. Dann können Sie mir vielleicht die Frage beantworten, wie viele Personen im Jahr 2024 und bisher im Jahr 2025 von der Verlängerung des Bezugszeitraums für eingeschränkte Gesundheitsleistungen betroffen waren bzw. sind. Zweitens können Sie mir sicherlich sagen, wie sich die Gesundheitskosten von 2023 zu 2024 und von 2024 zu 2025 entwickelt haben bzw. wie sie sich noch entwickeln werden. Und die dritte Frage: Welche Rückmeldungen erhalten Sie denn über irgendwelche Kanäle aus der Ärzteschaft und von den Kommunen hinsichtlich der Umsetzung des Rückführungsverbesserungsgesetzes unter dem Aspekt der Gesundheitsleistungen?

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