René Wilke
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich beginne mit der Quintessenz: Die Anfrage ist nicht beantwortbar. Ich will Ihnen gern erläutern, warum sie in der Weise nicht beantwortbar ist. Schaut man sich die verschiedenen Leistungsbezüge an, sieht man den einen Regelungsbereich, den Sie gerade angesprochen haben, also Menschen mit Ansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und den Bereich der Menschen mit Ansprüchen auf Analogleistungen. Der Katalog dessen, was diese Menschen an medizinischen Leistungen erfahren können, ist tatsächlich unterschiedlich. Es ist ein bisschen anders, als Sie es gerade mit der Frage suggeriert haben. Im Grunde genommen ist es schon so, dass im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes die notwendigen medizinischen Behandlungen, Schmerzbehandlungen, Krankheitsbehandlungen, Leistungen bei Schwangerschaften, aber auch Krebstherapien und anderes, natürlich erbracht werden, während all das, was man im Bereich von Zusätzlichkeit betrachtet und was außerhalb des Kernbereichs der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist, davon nicht erfasst ist. Darauf erhält man Zugriff, wenn man im Bereich der Analogleistungen ist. Nun läuft es von der Abrechnungsmethodik her im Prinzip so, dass man als Mensch zum Arzt geht und je nachdem, in welches System man eingeordnet ist, der Arzt in der Regel schon weiß, auf welche Behandlung man Anspruch hat und auf welche nicht. Dann wird eine Behandlung durchgeführt. Die Abrechnung geht dann an die Krankenkasse, die noch einmal prüft, ob es mit dem Regelungskatalog übereinstimmt. Dann geht diese Rechnung an die Kommune, die es wiederum beim LASV abrechnet. Dann nimmt das LASV die Zahlung für das Land vor. Anhand dieses Systems ist eine irgendwie geartete statistische Erfassung von Vergleichszahlen eher nicht denkbar. Das hat vor allen Dingen etwas damit zu tun, dass Sie mit diesen Zahlen nicht schlau werden hinsichtlich des Vergleichs, den Sie anstellen wollen. Ich antizipiere, Sie wollen im Kern fragen, ob durch die Ausweitung des Leistungszeitraums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Kosten in diesem Bereich deutlich gesunken sind, weil bestimmte Behandlungen, die vorher möglich waren, nicht mehr durchgeführt wurden. Dabei handelt es sich aber um sehr individuelle Tatbestände. Also, das wissen wir nicht. Wir müssten einen Stichtag nehmen, die gesundheitlichen Lagen zu diesem Zeitpunkt quasi einfrieren und dann nach einem Jahr die Daten extrapolieren und sagen, das ist der Vergleichsrahmen. Das ist so gar nicht möglich; denn der Faktor, wie viele Personen wir überhaupt im System haben, ändert sich jeden Tag. Der Faktor, welche Krankheiten innerhalb des Systems behandelt werden, ändert sich jeden Tag. Deswegen kann man diese Daten nicht einfach übereinanderlegen. Was man aber wohl annehmen kann, ist, dass es durch den geringeren Möglichkeitsrahmen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Kostenreduzierungen kommen wird. Diese können aber durch spezielle Krankheitsbilder, deren Behandlung besonders kostenintensiv ist, relativiert werden. Die Antworten auf die Fragen, wie viele Personen im System sind und welche Krankheiten behandelt werden, sind die entscheidenden Faktoren für die Höhe der zu erbringenden Zahlungen, nicht so sehr das, was Sie statistisch abfragen wollen. Wir können Ihnen anbieten, die Daten, die vonseiten der Kommunen einmal im Jahr an den Bund gemeldet werden – die Daten für 2025 werden wir irgendwann 2026 haben –, an Sie zu übermitteln. Das wird Ihnen aber vermutlich nicht helfen, weil es sich nur um eine Gesamtauflistung der Kostenentwicklung handelt. Sie werden also daraus nicht schlau werden, wie sich die einzelnen Kostenfaktoren innerhalb des Systems verändert haben. Ich hoffe, ich habe Ihnen plausibel erläutert, warum das statistisch so nicht erfassbar ist.
