Daniela Oeynhausen
Seit dem Jahr 2010 gilt im Land Brandenburg die Einzelzimmerregelung für Pflegeheime. Ursprünglich wurde den Pflegeheimen eine Frist bis zum Jahr 2020 für die Umsetzung gegeben. Trotzdem ist die Quote von Doppelzimmern in Pflegeheimen im Land Brandenburg noch vergleichsweise hoch; sie liegt nämlich bei 20 %. Diverse Pflegeheime haben bereits Anträge auf Fristverlängerung gestellt, manche sogar bis zum Jahr 2035. Stand 2023 gab es in Brandenburg 5 510 Doppelzimmer und 21 129 Einzelzimmer. Viele sorgen sich, dass die Einzelzimmerregelung den Mangel an stationären Pflegeplätzen unnötig verschärfe. Vielfach wird ein Doppelzimmer nur noch mit einer Person belegt, weil eine bauliche Teilung nicht ohne Weiteres möglich ist. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Betten in stationären Pflegeeinrichtungen sind durch das brandenburgische Einzelzimmergebot bis heute weggefallen bzw. werden bis Ende 2025 bzw. Ende 2035 voraussichtlich wegfallen?
