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Rainer Genilke

18.06.2025 Sitzungen 8/15

Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt, und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/919 ab: „Glättung von Strompreisspitzen für unsere Unternehmen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Bevor ich die Sitzung beende, verweise ich noch auf die gleich beginnende Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses; der Minister hat schon darauf hingewiesen. Die Sitzung findet im Raum 1.050 statt. Wir sehen uns morgen um 9.30 Uhr zur 16. Plenarsitzung wieder. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Auf Wiederschauen! Ende der Sitzung: 17.51 Uhr Anlagen 2 Gefasster Beschluss Schneller, einfacher und kostengünstiger Bauen in Brandenburg 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des IV. Quartals 2025 das Baugenehmigungsverfahren auf mögliche Vereinfachungen und Beschleunigungen beim Bauen, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus, hin zu prüfen und einen Entwurf einer Novellierung der Brandenburger Bauordnung dem Landtag vorzulegen. Neben dem Wohnungsbau sollen durch die Novelle auch der Bau bzw. die Erweiterung von Schulen und Kindergärten sowie Zweckgebäuden, die dem Zivilschutz dienen, begünstigt werden. Weiterhin soll das Bauen im Bestand erleichtert werden. Dabei sind u.a. folgende Ziele zu berücksichtigen: 1. Das Baugenehmigungsverfahren schneller und einfacher zu machen, zu digitalisieren und für die Evaluierung der neuen Regelungen (u.a. in der Brandenburgischen Bauordnung) erforderliche Maßnahmen vorzusehen. Dabei sind folgende Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern: - die Möglichkeit von Widerspruchsverfahren zu verringern, - die Bauverwaltungen zu verpflichten, innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bauantrages dem Antragsteller verbindlich mitzuteilen, ob seine Unterlagen vollständig sind und welche Unterlagen nachgereicht werden müssen, - eine Genehmigungsfiktion von 3 Monaten nach Einreichen des vollständigen Bauantrages im Baugenehmigungsverfahren einzuführen, - die Regeln bei der Kinderspielplatzpflicht weiter zu flexibilisieren, - bei kleinteiligen Maßnahmen die Möglichkeit für Meisterbetriebe zur Bauvorlageverbessern, - eine Nutzungsänderung in Bestandsgebäuden verfahrensfrei zu stellen, - dass die Standzeitverlängerung von bestehenden temporären Containeranlagen, die zu Kapazitätserhöhungen dienen, genehmigungsfrei gestellt werden, - den Kreis der genehmigungsfreien Vorhaben zu erweitern, - das serielle und modulare Bauen weiter zu vereinfachen, - den am Bau Beteiligten zu erlauben, von den anerkannten Regeln der Technik und Normen abzuweichen bzw. Alternativen aufzuzeigen, mit denen auf andere Art und Weise dem Zweck dieser Regelung entsprochen wird. 2. Sich dafür einzusetzen, dass der digitalen Bauantrag bis zum 31.12.2025 im gesamten Land Brandenburg umgesetzt wird. 2 Der Beschluss wird im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Juni 2025 169 3. Maßnahmen aufzuzeigen, wie Mitarbeitende in der Bauverwaltung systematisch aus- und fortgebildet werden können. 4. Sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die bestehenden Bauvorschriften und Baunormen auf den Prüfstand gestellt und im erheblichen Maße abgesenkt werden. 5. Sich dafür einzusetzen, dass die mit dem „Hamburger-Standard“ identifizierten Handlungsfelder und Vereinfachungsmöglichkeiten bei den baulichen und technischen Standards, dem Standard Barrierefreiheit, den Standards Schallschutz und Brandschutz für wirtschaftliches Bauen und einen erfolgreichen Wohnungsneubau im Land Brandenburg genutzt werden. 6. Die Bauvorlagenverordnung auf den Prüfstand zu stellen, zu überarbeiten und zu vereinfachen.“ Anwesenheitslisten Erster Sitzungstag Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Zweiter Sitzungstag Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Juni 2025 171 Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 18.06.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 157 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Offene Stellen beim BLB Um die Infrastruktur im Land Brandenburg zu braucht es funktionierende staatliche Bauverwaltungen Straßenwesen. Der Brandenburgische Landesbetrieb sowie die Straßenbauverwaltung spielen dabei steht jedoch der Verdacht, dass es erhebliche Ich frage die Landesregierung: Wie viele unbesetzte BLB? (Bitte nach Fachbereichen aufschlüsseln.) Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Der BLB verfügt laut Stellenplan über 716 Stellen. insgesamt 127 unbesetzt. Im Folgenden werden chen aufgeschlüsselt: o Geschäftsbereich Baumanagement o Geschäftsbereich Facilitymanagement o Geschäftsbereich Baumanagement o Zentralbereiche (Personal, Innerer o Zuwendungs- und Fördermaßnahmen o Bereich 4 (Justiziariat und Vergabe) o Fachaufsicht Bund o Geschäftsführung, Stabstellen und Die Ursachen für die unbesetzten Stellen liegen Altersabgängen in den vergangenen Jahren, am Fluktuation sowie am innerhalb kurzer Zeit erheblich im Geschäftsbereich Baumanagement Bund, Die Intensive Arbeit an der Stellenbesetzung personell zwischenzeitlich gestärkten Team Personal Eingegangen: 18.06.2025 / Ausgegeben: 18.06.2025 (CDU-Fraktion) erhalten, zu modernisieren und auszubauen, - sowohl im Hochbau als auch im für Liegenschaften und Bauen (BLB) eine zentrale Rolle. In vielen Bereichen bepersonelle Engpässe gibt. Mitarbeiterstellen gibt es derzeit beim Minister des Innern und für Kommunales die Davon waren zum Stichtag 31. Mai 2025 die unbesetzten Stellen nach Fachberei-Bund 38 29 Land und Hochschulbau 24 Dienst, Rechnungswesen, IUK) 10 10 9 4 Leitungsbüro 3 insbesondere an der hohen Zahl an Fachkräftemangel und an der allgemeinen gestiegene Personalbedarf, vor allem als Folge des Bauumsatzes im Bundesbau. ist weiterhin Schwerpunkt der Arbeit im des Bereiches 1: Bei 18 dieser zum oben genannten Stichtag verfahren bereits erfolgreich abgeschlossen; bereits zum 1. Juni die Tätigkeit aufgenommen, Monaten erfolgen. Weitere 20 Stellenbesetzungsverfahren laufen notwendig) bzw. sind vorbereitet, um unmittelbar ausschreiben zu können. Der BLB arbeitet weiterhin mit vollem Engagement freien Stellen mit qualifizierten Beschäftigten, um BLB sicherzustellen. Dazu gehört auch eine gemeinsam durchgeführte Recruitingkampagne. Die vergleichsweise hohe Zahl an unbesetzten des BLB zwar aus, aber sie gefährdet die Funktionsfähigkeit nachhaltig. - 2 noch unbesetzten Stellen sind die Auswahldabei haben die eingestellten Beschäftigten bzw. der Arbeitsbeginn wird in den nächsten bereits (sofern Besetzung dringend nach der vorläufigen Haushaltsführung an der erfolgreichen Besetzung der noch eine kontinuierliche Leistungsfähigkeit des von den Geschäftsbereichen Bund und Land Stellen wirkt sich auf die Aufgabenerfüllung der Landesbauverwaltung nicht - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 158 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel für parteinahe Stiftungen und Vereinigungen Im Haushaltstitel 684 10 FZ 153 „Zuschüsse für arbeit der den Parteien nahestehenden Stiftungen zur Heran- und Weiterbildung von Bürgern“ sind in Höhe von 2,6 Millionen Euro eingestellt. Unter tungen und Vereinigungen, deren nahestehende Stiftungen und Vereinigungen mit mindestens mit der Steuerzahler dort trotz Ausscheiden Stellen finanziert. Ich frage die Landesregierung: Mittel in welcher für welche Stiftungen bzw. welche kommunalpolitischen nahestehender Partei der Wähler in dieser Legislaturperiode Brandenburg verwehrt hat (bitte nach Stiftungen/Vereinigungen schlüsseln und jeweils die nahestehende Partei Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Über den Landeshaushalt für die Jahre 2025 nicht entschieden; es handelt sich derzeit um Unabhängig davon ließe sich auch bei einem schlüsselung der vorgesehenen Förderungen da die entsprechenden Förderentscheidungen verwaltungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens erfolgen. Eine vorbehaltlose „Veranschlagung“ Zuwendungsempfänger ist nicht vorgesehen. an Voraussetzungen geknüpft und setzt einen Der Haushaltsentwurf – nach Antragsbehandlung Mindestausstattung in Höhe von 40 000 sicherzustellen, um eine verlässliche Personal-Weiterhin und davon unberührt gilt: Auch Einrichtungen, grundsätzlich gefördert werden. Dabei kommt fallenden politischen Grundströmung an, die beim einmaligen Ausscheiden aus dem Landtag Eingegangen: 18.06.2025 / Ausgegeben: 18.06.2025 im Land Brandenburg laufende Zwecke der politischen Bildungs- und kommunalpolitischen Vereinigungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 Mittel bestimmten Umständen haben auch Stif-Partei in dieser Legislaturperiode nicht im auf diese Mittel. Dabei sollen die betroffenen 40 000 Euro pro Jahr unterstützt werden, dader nahestehenden Partei „hauptamtliche“ Höhe werden im Doppelhaushalt 2025/2026 Vereinigungen veranschlagt, deren den Einzug in den Landtag für 2025 und 2026 aufangeben)? Minister des Innern und für Kommunales die einen Haushaltsentwurf. bereits beschlossenen Haushalt eine Auffür die Jahre 2025 und 2026 nicht darstellen, im Zuge des haushalts- und erst noch zu treffen sind und nur auf Antrag von Mitteln für bestimmte Die Gewährung von Zuwendungen ist immer Antrag voraus. im AHF - sieht jedoch vor, eine Euro jährlich pro anerkannter Einrichtung und Projektplanung zu ermöglichen. deren nahestehende Partei aktuell können bei Vorliegen der Voraussetzungen es auf das Merkmal der dauerhaft ins Gewicht die nahestehende Partei in der Regel auch noch repräsentiert. So wie eine dauerhafte Grundströmung nicht durch kurzfristige politische entstehen kann, so kann im Umkehrschluss Landtag nicht sogleich zu deren Erlöschen führen. - 2 Phänomene oder Wahlentscheidungen auch ein einmaliges Ausscheiden aus dem - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 159 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Kapazität an Hochschulen und Ausbildungsstätten denburg Die Bundesregierung plant ein Sondervermögen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Dies betrifft cken, Schulen, Hochschulen und Verwaltungsgebäude. dieser Maßnahmen braucht es qualifizierte Bauingenieure, Ich frage die Landesregierung: Wie will sie sicherstellen, tel- und langfristig genügend qualifiziertes Fachpersonal Beispiel Bauingenieurwesen, Architektur und wohl eigene Infrastrukturprojekte als auch Maßnahmen des Bundes erfolgreich zu realisieren? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: An der BTU Cottbus - Senftenberg und der Fachhochschule kulationssemester 570 Studienplätze in Ingenieurtechnischen gleichen Zeitraum gibt es im Durchschnitt 450 Zur Sicherung und Gewinnung qualifizierter darüber hinaus auf ein breit angelegtes Personalmarketing Neben den dual Studierenden werden regelmäßig Straßenanwärterinnen und Straßenwärter beschäftigt. technische Referendariat, unter anderem in den an, um Fachkräfte zu sichern. Ziel sämtlicher Ausbildungsangebote ist es, langfristig für eine Tätigkeit für die Landesverwaltung zu gewinnen. Ergänzend verfolgt die Straßenbauverwaltung kräftegewinnung, darunter: Eingegangen: 18.06.2025 / Ausgegeben: 18.06.2025 (CDU-Fraktion) für das Bauwesen im Land Branin Milliardenhöhe zur Sanierung und zum insbesondere Verkehrsinfrastruktur, Brü-Für die Planung und Umsetzung Architekten und Planer. dass dem Land Brandenburg mitin den relevanten Bereichen, zum Planungswesen zur Verfügung steht, um soim Rahmen des Sondervermögens Minister für Infrastruktur und Landesplanung Potsdam werden pro Immatri-Berufen angeboten, und im Absolventen. Fachkräfte setzt die Straßenbauverwaltung und gezieltes Recruiting. rund 90 Auszubildende im Beruf der Darüber hinaus bietet das Land das Fachrichtungen Städtebau und Architektur die Auszubildenden und Studierenden zu begeistern und sie als Fachkräfte eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Fach-• Vertiefung der Hochschulkooperationen, • Einstellung von Werkstudierenden, • Begleitung von Studienpraktikantinnen Abschlussarbeiten, • Teilnahme an Karrieremessen und BTU Cottbus, Hochschulinformationstage • Schulkooperationen, Teilnahme Schülerinnen und Schüler, • Zielgerichtete Marketingmaßnahmen Behördengebäuden und öffentlichen • Finanzielle Anreize, soweit im Rahmen Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen Berufs. Es ist bei allen Anstrengungen jedoch zu berücksichtigen, Wettbewerb um Fachkräfte mit dem Bund, konkurriert, die zum Teil ein anderes Tarifgefüge - 2 und Studienpraktikanten, etwa bei Hochschulveranstaltungen (zum Beispiel etc.), am Zukunftstag Brandenburg für wie Plakate, Broschüren und Flyer in Verkehrsmitteln, des Tarifgefüges möglich, sowie die zur Steigerung der Attraktivität des dass das Land Brandenburg im dem Land Berlin und der Autobahn GmbH haben. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 160 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Seit dem Jahr 2015 reist auch eine Vielzahl von dern (umA) in das Land Brandenburg illegal ein Kosten pro Person von ca. 5 250 Euro. In einer 1 tatsächlich um falsche Altersangaben. In Zweifelsfällen chung zur Altersbestimmung auf Antrag vorzunehmen. Ich frage die Landesregierung: In wie vielen Fällen denburg gekommenen unbegleiteten minderjährigen auftragung von ärztlichen Untersuchungen zur Ergebnis der festgestellten Volljährigkeit? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die ärztliche Untersuchung von unbegleiteten Abs. 1 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB ihres gesetzlichen Vertreters oder von Amts vorherigen Schritten - insbesondere der Prüfung und einer qualifizierten Inaugenscheinnahme Person bestehen. Die Untersuchung unterliegt strengen Auflagen, und Einwilligung und der Anwendung schonender mehrerer medizinischer Verfahren - wie einer fundierten Begutachtung, Beurteilung von Reifemerkmalen einer körperlichen Untersuchung sowie der Bestimmung des Alters ungenau. Selbst die Röntgenuntersuchung führt zu keiner weisen eine Schwankungsbreite von mindestens nicht um eine „Altersfeststellung“, sondern vielmehr 1 Vgl. FAZ-Online v. 07.01.2018 zu „Altersfrage bei Flüchtlingen tuell/politik/inland/altersfrage-bei-fluechtlingen-kinder-mit-baerten-15377977.html, Eingegangen: 18.06.2025 / Ausgegeben: 18.06.2025 Ausländern (umA) seit 2015 sog. unbegleiteten minderjährigen Auslän- und verursacht durchschnittliche monatliche Vielzahl von Fällen handelt es sich jedoch ist daher eine ärztliche Untersuder jährlich seit 2015 in das Land Bran-Ausländer (umA) kam es nach der Be-Altersfeststellung (Altersgutachten) zu dem Minister für Bildung, Jugend und Sport die minderjährigen Ausländern gemäß § 30 (BbgKJG) erfolgt nach § 42f Abs. 2 VIII) nur auf Antrag der betroffenen Person, wegen. Voraussetzung ist, dass nach den der Ausweispapiere, der Selbstauskunft - weiterhin begründete Zweifel am Alter der insbesondere hinsichtlich der Aufklärung Methoden. Selbst bei einer Anwendung anthropologisch und kulturethnologisch und Entwicklungsauffälligkeiten, Erfassung des Zahnstatus - bleibt die verlässlichen Präzision. Die Ergebnisse einem Jahr auf. Daher handelt es sich um eine fachliche Einschätzung. - Kinder mit Bärten“, https://www.faz.net/akabgerufen am 11.06.2025. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für die im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme gemäß nach § 85 Abs. 1 in Verbindung mit § 88a Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Dies sind und kreisfreien Städte. Inwieweit diese Informationen zur „Richtigkeit der Altersangabe“ werden. Das Ministerium für Bildung, Jugend Angelegenheit wie auch den anderen Aufgaben Jugendhilfe keine Fachaufsicht, sondern ausschließlich Eine landesbezogene Gesamtauswertung wird bung hätte auch keine Rechtsgrundlage; insofern - 2 Veranlassung der ärztlichen Untersuchung den §§ 42a, 42f Abs. 2 SGB VIII liegt SGB VIII grundsätzlich bei den zuständigen gemäß § 124 Abs. 1 BbgKJG die Landkreise als aktenführende Behörden statistische bereitstellen können, kann nicht beurteilt und Sport (MBJS) führt in dieser der örtlichen Träger der öffentlichen die Rechtsaufsicht. vom MBJS nicht erhoben, eine solche Erheliegen keine Fallzahlen vor. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 161 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Offene Stellen in den Straßenbauämtern Um die Infrastruktur im Land Brandenburg zu braucht es funktionierende staatliche Bauverwaltungen Straßenwesen. Der Brandenburgische Landesbetrieb sowie die Straßenbauverwaltung spielen dabei steht jedoch der Verdacht, dass es erhebliche Ich frage die Landesregierung: Wie viele unbesetzte Straßenbauämtern des Landes Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Im Land Brandenburg ist der Landesbetrieb Beschäftigten für die Planung, den Bau und Straßennetz und 2 000 km Radwege verantwortlich. 2005 in dem Landesbetrieb aufgegangen. Etwa 10,6 % der Mitarbeiterstellen im LS sind die Fachbereiche, in denen ein ingenieurtechnisches Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, Instrumente der Personalgewinnung und zielgruppengerechte Stellenausschreibungen Printmedien auch Werbung im ÖPNV und Ausbildungsmessen, eigene Ausbildungsangebote - neu - ein Stipendienprogramm, um qualifizierte binden. Eingegangen: 18.06.2025 / Ausgegeben: 18.06.2025 (CDU-Fraktion) erhalten, zu modernisieren und auszubauen, - sowohl im Hochbau als auch im für Liegenschaften und Bauen (BLB) eine zentrale Rolle. In vielen Bereichen bepersonelle Engpässe gibt. Mitarbeiterstellen gibt es derzeit in den (Bitte nach Fachbereichen aufschlüsseln.) Minister für Infrastruktur und Landesplanung Straßenwesen (LS) mit rund 1 900 die Unterhaltung von mehr als 8 300 km Die Straßenbauämter sind im Jahre aktuell unbesetzt. Besonders betroffen sind Know-how wichtig ist. Um diesen nutzt der LS sämtliche verfügbaren des Personalmarketings. Dazu zählen in den verschiedensten Medien (neben auf digitalen Plattformen), Teilnahme an für Straßenwärter und Ingenieure und Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 162 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel für parteinahe Stiftungen und Vereinigungen gislaturperiode Im Haushaltstitel 684 10 FZ 153 „Zuschüsse für arbeit der den Parteien nahestehenden Stiftungen zur Heran- und Weiterbildung von Bürgern“ sind in Höhe von 2,6 Millionen Euro eingestellt. Unter tungen und Vereinigungen, deren nahestehende Stiftungen und Vereinigungen demnächst mit werden. Ich frage die Landesregierung: Mittel in welcher von welchen Stiftungen bzw. welchen kommunalpolitischen Parteien nahestehen, abgerufen (bitte nach Stiftungen/Vereinigungen und jeweils die nahe stehende Partei angeben)? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: AfD-nahe Zuwendungsempfangende 2019 2020 2021 Erasmus-Stiftung - - Brandenburg e.V. (ESBB) CDU-nahe Zuwendungsempfangende 2019 2020 2021 Kommunalpolitische 220.091,20 € 160.688,05 € 85.000,00 Vereinigung Brandenburg Bildungswerk e.V. (KPV) Konrad-Adenauer-Stiftung 220.091,20 € 160.688,05 € 160.688,05 e.V. (KAS) Eingegangen: 18.06.2025 / Ausgegeben: 18.06.2025 im Land Brandenburg in der 7. Lelaufende Zwecke der politischen Bildungs- und kommunalpolitischen Vereinigungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 Mittel bestimmten Umständen haben auch Stif-Partei in dieser Legislaturperiode nicht im auf diese Mittel. Dabei sollen die betroffenen mindestens 40 000 Euro pro Jahr unterstützt Höhe wurden in der 7. Legislaturperiode Vereinigungen, die welchen jährlich aufschlüsseln Minister des Innern und für Kommunales die 2022 2023 2024 Gesamt - 2.483,00 € 54.663,15 € 47.934,60 € 105.080,75 € 2022 2023 2024 Gesamt € 85.300,00 € 115.000,00 € 149.534,40 € 815.613,65 € € 149.534,40 € 149.534,40 € 149.534,40 € 990.070,50 € SPD-nahe Zuwendungsempfangende 2019 2020 2021 Sozialdemokratische 289.560,91 € 195.120,00 € 226.985,00 Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Brandenburg e.V. (SGK) Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 289.560,91 € 253.073,80 € 253.073,80 (FES) FDP-nahe Zuwendungsempfangende 2019 2020 2021 Karl-Hamann-Stiftung für 6.637,94 € - liberale Politik im Land Brandenburg (KHS) Grüne-nahe Zuwendungsempfangende 2019 2020 2021 Grün-Bürgerbewegte 54.584,05 € 102.590,35 € 102.590,35 Kommunalpolitik im Land Brandenburg e.V. (GBK) Heinrich-Böll-Stiftung 54.584,05 € 102.590,35 € Brandenburg e.V. (HBS) Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg für Ökologie, Demokratie und Soziales e.V. (hbs) Die Linke-nahe Zuwendungsempfangende 2019 2020 2021 kommunalpolitisches forum 179.209,23 € 111.348,06 € 111.348,06 Land Brandenburg e.V. (kf) Rosa-Luxemburg-Stiftung 179.209,23 € 111.348,06 € 111.348,06 Brandenburg e.V. (RLS) - 2 2022 2023 2024 Gesamt € 207.613,00 € 226.142,00 € 223.070,00 € 1.368.490,91 € € 235.507,50 € 235.507,50 € 235.507,50 € 1.502.231,01 € 2022 2023 2024 Gesamt - - - - 6.637,94 € 2022 2023 2024 Gesamt € 95.469,37 € 95.469,37 € 95.469,37 € 546.172,86 € - - - - 157.174,40 € 59.180,36 € 89.608,04 € 95.469,37 € 244.257,77 € 2022 2023 2024 Gesamt € 103.619,19 € 106.319,19 € 103.619,19 € 715.462,92 € € 103.619,19 € 103.619,19 € 103.619,19 € 712.762,92 € - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 163 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel für parteinahe Stiftungen und Vereinigungen haushalt 2025/2026 Im Haushaltstitel 684 10 FZ 153 „Zuschüsse für arbeit der den Parteien nahestehenden Stiftungen zur Heran- und Weiterbildung von Bürgern“ sind in Höhe von 2,6 Millionen Euro eingestellt. Unter tungen und Vereinigungen, deren nahestehende Stiftungen und Vereinigungen demnächst mit werden. Ich frage die Landesregierung: Mittel in welcher veranschlagt für welche Stiftungen bzw. welche welchen Parteien nahestehen (bitte nach Stiftungen/Vereinigungen Sach- und Personalkosten aufschlüsseln und Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Nach den bisher geltenden Grundsätzen kann fallende Grundströmung im Land Brandenburg Stiftung und eine kommunalpolitische Vereinigung Landeshaushalt dafür bereitgestellte Budget richtet und zur Hälfte an kommunalpolitische Vereinigungen. Die „Veranschlagung“ einer fixen Summe für und findet im Haushalt zu keiner Zeit statt. Personal- und Sachkosten. Die Zuwendung ist geknüpft. Über die Höhe der insgesamt zur Verfügung schlüssel nach den Wahlergebnissen sowie entscheidet der Landtag, nicht die Landesregierung Haushaltsplan, Einzelplan 20, Kapitel 20 020, Erläuterungen). Eingegangen: 18.06.2025 / Ausgegeben: 18.06.2025 im Land Brandenburg im Doppellaufende Zwecke der politischen Bildungs- und kommunalpolitischen Vereinigungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 Mittel bestimmten Umständen haben auch Stif-Partei in dieser Legislaturperiode nicht im auf diese Mittel. Dabei sollen die betroffenen mindestens 40 000 Euro pro Jahr unterstützt Höhe werden im Doppelhaushalt 2025/2026 kommunalpolitischen Vereinigungen, die für 2025 bzw. 2026 nach jeweils die nahe stehende Partei angeben)? Minister des Innern und für Kommunales die jede Partei, die eine dauerhafte, ins Gewicht repräsentiert, jeweils eine parteinahe als ihr nahestehend anerkennen. Das im sich zur Hälfte an parteinahe Stiftungen bestimmte Zuwendungsempfangende fand Gleiches gilt für eine „Veranschlagung“ von an einen Antrag und an Voraussetzungen stehenden Mittel, den Verteilungsden Kreis der Förderungsberechtigten (vgl. Haushaltsgesetz i. V. m. Titel 684 10 mit seinen verbindlichen

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