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Ludwig Scheetz

SPD 18.06.2025 Sitzungen 8/15

Meine Güte, was ist das hier manchmal für ein Benehmen! Das ist wirklich unerträglich. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sie können hier wirklich nur wie auf dem Rummelplatz herumpöbeln und Kopfnoten verteilen. Das ist unerträglich. Überdenken Sie einmal Ihren Auftritt hier, wenn Sie in diesem Haus auch nur halbwegs Anstand und Würde wahren wollen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zurufe von und Gelächter bei der AfD) – Haben Sie es jetzt bald oder wollen Sie noch ein bisschen länger lauthals lachen? (Lars Hünich [AfD]: Nee, nee, wir sind fertig! – Weitere Zurufe von der AfD) Herr Hohloch, wenn Sie hier schon so argumentieren – Sie können ja Perspektiven haben, wie Sie möchten, aber wenn Sie mit Fake News ankommen, muss ich einschreiten. Laut Statistischem Landesamt liegt die nominale Lohnsteigerung in Brandenburg seit 2020 bei 21,9 %. (Björn Lüttmann [SPD]: Aha! – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Das sind die Fakten – bei der nominalen Lohnsteigerung liegt Brandenburg sogar noch über dem Bundesdurchschnitt von 17,9 %. Das zur Einordnung. Es entspricht auch einer gewissen Logik: Schauen wir uns die Anpassungen der Aufwandsentschädigungen der letzten Jahre an – sie basieren auf einem Indexierungsverfahren und der durchschnittlichen Lohnentwicklung der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Die Anpassungen im Indexierungsverfahren wären nicht in der Größenordnung vorgenommen worden, wenn das Lohnniveau in Brandenburg nicht entsprechend gestiegen wäre. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Entscheidend für die Berechnung und Auszahlung der Abgeordnetenentschädigung ist die Sicherstellung der Unabhängigkeit des Mandats. Darauf habe ich in meiner Rede abgestellt: Konzentration auf das Mandat, möglichst Vermeidung von Nebentätigkeiten und keine Abhängigkeit von irgendwelchen Lobbygruppen. Deswegen gibt es natürlich eine entsprechende Regelung zu den Entschädigungen. Das wurde damals mit einer Orientierung an der B3-Besoldung eingeführt, also an der Besoldung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Städten bis 50 000 Einwohner. Wir liegen im Übrigen weit – um mehr als 1 000 Euro – unter einer B3-Besoldung.

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