Ludwig Scheetz
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über den Anfangsapplaus bei einem Gesetz, für das man in der Regel nicht viel Applaus bekommt – jedenfalls in der öffentlichen Debatte. Wir beraten heute in 1. Lesung das Sechste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Es geht um die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die parlamentarische Arbeit und Klarheit, Fairness und verlässliche Regeln für die Ausübung des Mandats. Ich bedanke mich eingangs ausdrücklich bei den Kollegen Peschel und Bretz für die konstruktive Zusammenarbeit. (Zuruf von der AfD) Wir haben in den vergangenen Monaten sachlich, pragmatisch und mit dem nötigen Augenmaß beraten, immer mit dem Ziel, das Abgeordnetengesetz an aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen anzupassen. (Beifall SPD, BSW und CDU – Lars Hünich [AfD]: Was hat denn Herr Peschel konstruktiv beigetragen?!) Ein zentraler Bestandteil dieser Überarbeitung ist die Fortführung und punktuelle Weiterentwicklung des Indexierungsverfahrens. Brandenburg war eines der ersten Bundesländer, die die Entschädigung der Abgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung im Land geknüpft haben. Damit wurde ein transparenter, fairer und sachgerechter Mechanismus geschaffen, ein Juni 2025 133 Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Unabhängigkeit. Die Entschädigung für Abgeordnete dient der Sicherstellung der Unabhängigkeit des Mandats. Sie ist Ausdruck des freien Mandats nach Art. 56 der Landesverfassung. Damit soll gewährleistet werden, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig vom Beruf oder sozialen Status ein Mandat im Landtag wahrnehmen kann. Dieser Mechanismus wurde nicht leichtfertig eingeführt, sondern war auch damals schon das Ergebnis einer breiten fachlichen und politischen Diskussion. Begleitet wurde der Prozess von einer unabhängigen Kommission, besetzt unter anderem mit dem damaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs, Vertretern des Bundes der Steuerzahler, der das heute gern mal vergisst, des DGB und der Wirtschaft. Es war ein ausgewogener Prozess, getragen von Verantwortung und öffentlicher Erwartung. Die Idee der Indexierung war und ist klar: Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung in Brandenburg orientieren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Klappt ja gut!) Wir koppeln die Entwicklung der Diäten an die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung und entziehen sie damit subjektiven Bewertungen oder politischer Willkür. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, ja!) Inzwischen ist dieses Modell in fast allen Bundesländern etabliert. Auch der Deutsche Bundestag ist dem Beispiel gefolgt. Das zeigt: Brandenburg hat hier sehr früh einen klugen Weg eingeschlagen, und andere haben nachgezogen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Das Verfahren hat sich bewährt, aber die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich. In Zeiten von Inflation, Preissteigerungen und zunehmender Unsicherheit ist es richtig, das bestehende Modell mit Augenmaß weiterzuentwickeln. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Deshalb schlagen wir eine verbindliche Obergrenze vor. Die automatische Anpassung darf künftig maximal 3,5 % pro Jahr betragen, auch wenn die Löhne im Land stärker steigen. Neben der Weiterentwicklung des Indexierungsmodells enthält das Gesetz weitere sinnvolle Anpassungen: Wir modernisieren die Regelungen zur Ausstattung der Wahlkreisbüros, nicht um neue Standards zu setzen, sondern um die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realistisch abzubilden. Gleichzeitig schaffen wir mit einheitlicheren Abrechnungsmodalitäten mehr Übersichtlichkeit und damit mehr Transparenz, und vor allem betreiben wir damit Bürokratieabbau. Ein wichtiges Signal ist die verbesserte soziale Absicherung für langjährig beschäftigte Mitarbeitende in den Abgeordnetenbüros. Wer kontinuierlich, engagiert und kompetent parlamentarische Arbeit unterstützt, verdient eine berufliche Perspektive. Auch das ist ein Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten in diesem Hause, die uns in so vielen Bereichen bei unserer Arbeit unterstützen. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf steht für eine sachliche Weiterentwicklung bewährter Regelungen. Er ist getragen von dem Anspruch, die parlamentarische Arbeit in Brandenburg klar, fair und zeitgemäß zu gestalten. Deshalb werbe ich hier für die Zustimmung zur Überweisung an den Hauptausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)
