Christian Dorst
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren, auch oben auf der Tribüne! Herr Münschke – wo ist er denn jetzt? Hier vorn –, (Daniel Münschke [AfD]: Gewöhnen Sie sich schon mal daran!) ich habe mich wirklich bemüht, Ihnen zu folgen, krame die ganze Zeit in meinem Kopf, was Sie meinen, wenn Sie von dieser DGNB sprechen, und frage mich, wo Sie das in unserem Antrag finden. Mir fällt beim besten Willen keine Stelle ein. Haben Sie etwas dazugeschrieben? Der Hamburg-Standard, Herr Münschke, umfasst viel mehr als technische Regularien. Er ist ein Komplettprogramm und sozusagen die Bitte an die Landesregierung, sich damit zu befassen und gute und für Brandenburg sinnvolle Elemente zu übernehmen. Brandenburg ist kein Stadtstaat. Hier müssen wir noch einmal anders denken. (Daniel Münschke [AfD]: Wer entscheidet, was gut und was schlecht ist? Die Landesregierung?) Ich verlasse jetzt einmal das Zwiegespräch und komme zu meinem eigentlichen Vortrag. Schneller, einfacher und kostengünstiger bauen in Brandenburg – wer möchte da widersprechen? Allein daran, wie und ob das spürbar zu erreichen ist, scheiden sich die Geister. Denn jede auch noch so kleine Regelung bzw. Verordnung hatte für sich genommen zum Zeitpunkt ihrer Einführung einen meist rationalen Grund, auch wenn er sich für den Außenstehenden bzw. Unbeteiligten häufig nur schwer bis gar nicht erschließt. Ist sie aber einmal in der Welt, finden sich immer Bedenkenträger, die genau diese Regel als nunmehr unentbehrlich ansehen. Als Bauunternehmer, dessen Firma nun seit über 30 Jahren nicht nur, aber hauptsächlich in Brandenburg tätig ist, begleite ich sozusagen als Betroffener die Entwicklung und das gefühlt mit jeder neuen Wahlperiode aufflammende Reformbemühen hinsichtlich der Brandenburger Bauordnung seit Mitte der 90er-Jahre. Und ja, vieles hat sich seitdem verändert, manches zum Guten, manches eher nicht. Es mag meiner Perspektive Juni 2025 129 geschuldet und insofern subjektiv sein, aber sowohl meine Erwartungen als auch das gelieferte Ergebnis nahmen von Mal zu Mal ab. Um anhand meiner Firma, die auf den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern spezialisiert ist, ein Problem einmal exemplarisch einzuordnen: Noch bis zum Jahr 2016 war ein Vertrags- und Auftragsvorlauf von sechs Monaten ein stabiles Zeitpolster, das mich als Geschäftsführer ruhig schlafen ließ, sicherte es uns doch eine stabile und termingerechte Auftragsabwicklung. Der Zeitraum von Bauantragstellung bis zur Baugenehmigung entsprach der seit Jahren gewohnten groben Richtschnur von drei Monaten. Mittlerweile hat sich die Lage deutlich verändert. Ein Auftragsvorlauf von acht Monaten ist nun bereits Vorbote einer nicht gesicherten stabilen Auftragsentwicklung. Denn zwischen Antragstellung und Genehmigung können je nach unterer Bauaufsichtsbehörde gut und gerne bereits diese acht Monate liegen. Das heißt für uns, dass wir nunmehr mindestens neun Monate, also drei Monate mehr, an Auftragsvorlauf benötigen als noch in den ersten knapp 25 Jahren unserer Tätigkeit. Bei der weiterhin schwachen Auftragslage ist das ein mitunter kaum zu gewährleistendes Kriterium. Bis auf den natürlich stets neuen Auftraggeber ist auf unserer ausführenden Seite inklusive des Bauvorlageberechtigen das Personal in all der Zeit gleich geblieben. An Unerfahrenheit oder mangelnder Qualifikation bei den Einreichern des Bauantrags kann es also eigentlich nicht liegen. Das diesbezüglich seitens der Behörden gern angeführte Argument, die Ursache liege einzig in der mangelhaften Qualität der eingereichten Unterlagen, kann mich daher in keiner Weise überzeugen. Dafür bin ich einfach schon zu lange dabei. Eher dürfte es unter anderem daran liegen, dass im politischen Raum Jahr für Jahr weiter mit Inbrunst neue Gesetze geschaffen werden, die vermeintliche Lösungen für von bestimmten Interessenvertretern ausgemachte Problemfelder schaffen sollen. Beispielhaft sei hier nur die kürzlich in Kraft getretene Novellierung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes erwähnt, welches nunmehr eine sogenannte Vorerkundung und die Erarbeitung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts verlangt, inklusive der Prüfung durch die zuständige untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, sobald im Zuge der Baumaßnahme alte Bausubstanz abgerissen werden muss. Was auch immer das Ziel war – ich glaube nicht, dass sich durch solche Regelungen irgendetwas verbessern lässt. Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Es zeigt, dass sich so einiges nicht durch Änderungen der Brandenburgischen Bauordnung allein beheben lässt. Hier muss umfassender gedacht und meines Erachtens auch gehandelt werden. Zurück zum Antrag. Herr Steinfurth hat dankenswerterweise weitgehend alles dazu ausgeführt. Insofern fasse ich mich kurz. (Hünich [AfD]: Dann hätten Sie ja gar nicht mehr zu reden brauchen!) Neue Wahlperiode, neues Glück. Unser Antrag beinhaltet bereits konkret ausgemachte Problemfelder und macht angedachte Lösungsvorschläge aus dem praktischen Alltag der Betroffenen, seien es nun Wohnungsbauunternehmen, Planer, Handwerker oder die kommunale Ebene. Es geht nicht nur um den Bereich des Wohnungsbaus, sondern insbesondere auch um eine spürbare Erleichterung für die Kommunen bei der Schaffung oder Umstrukturierung notwendiger sozialer Infrastruktur. Ein aus meiner Sicht wesentlicher Teil des Koalitionsvertrags wird hiermit angegangen. Ich freue mich in diesem Kontext darauf, erstmals meinen Teil zum Gelingen beizutragen. Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)
