Robert Crumbach
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Im Einzelplan 20 – Allgemeine Finanzverwaltung – sind alle Einnahmen und Ausgaben veranschlagt, die die Gesamtheit der Landesverwaltung betreffen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Bereiche Steuereinnahmen, allgemeine Bewilligung, Finanzausgleich mit Bund und Ländern, Kommunalfinanzen inklusive des kommunalen Finanzausgleichs, Vermögen und Schulden sowie Versorgung. Daneben sind darin zum Beispiel aber auch die im Zusammenhang mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom Bund bereitgestellten Mittel und die entsprechende Kofinanzierung des Landes nachgewiesen. Nach eingehenden Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen weist der Einzelplan 20 für das Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von rund 13,9 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von rund 5 Milliarden Euro aus. Für das Jahr 2026 sind Einnahmen in Höhe von rund 14,5 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von rund 5,4 Milliarden Euro veranschlagt. Damit weist der Entwurf des Einzelplans 20 vor allem aufgrund der Steuereinnahmen des Landes und der Zuweisungen des Bundes in beiden Haushaltsjahren rund 83 % der geplanten Gesamteinnahmen des Landes in Höhe von rund 16,8 bzw. 17,4 Milliarden Euro aus. Der Überschuss des Einzelplanes von rund jeweils 9 Milliarden Euro dient der Finanzierung der anderen Einzelpläne. Damit ist ein auskömmliches Wirtschaften für Brandenburg möglich. Auf eines möchte ich an dieser Stelle gesondert hinweisen: Die von der Regierungskoalition erzielte Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist ein im klassischen Sinne fairer Kompromiss, da sich beide Seiten aufeinander zubewegt haben. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Er ist fair, weil auch die Kommunen dem Konsolidierungsbedarf des Landes Rechnung tragen. Er ist aber auch fair, weil es für die Kommunen in der Tat schwierig ist, dass das Land während des laufenden Haushaltsjahres 2025 den Landeshaushalt für dieses und für das kommende Jahr aufstellt. Das hat nun einmal Auswirkungen auf die in den Kommunen bereits beschlossenen Haushalte für 2025. Beim Familienleistungsausgleich gemäß § 17 FAG soll es entgegen der Entwurfsfassung nicht zu Änderungen kommen und die bisherige Regelung beibehalten werden. Das ist gut so. Den Rückforderungsanspruch des Landes aus der Überzahlung der Weitergabe der Einsparungen an Wohngeldleistungen für die Ausgleichsjahre 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 94,63 Millionen Euro erkennen die Kommunen grundsätzlich an. Die Rückzahlungen erfolgen nun gestaffelt. Im Ausgleichsjahr 2025 erfolgt eine Rückzahlung in Höhe von 10 % der Rückforderungsbeträge, 2026 in Höhe von 20 % – 18,93 Millionen Euro. Zudem haben die Kommunen im Rahmen des Kompromisses eine Erhöhung des Vorwegabzugs aus der Verbundmasse um 77,6 Millionen Euro akzeptiert. An dieser Stelle möchte ich besonders auch noch auf Folgendes hinweisen: Die globale Minderausgabe des Einzelplans 20, die uns zur Realisierung von weiteren Einsparungen im Haushaltsvollzug in allen Einzelplänen zwingt, beträgt in beiden Jahren ca. 400 Millionen Euro. Das ist eine nicht zu vernachlässigende Hypothek für den Doppelhaushalt, die ein äußerst diszipliniertes Ausgabeverhalten erfordert und gegebenenfalls auch entsprechende korrigierende Eingriffe notwendig macht. Der Einzelplan 12 umfasst den Geschäftsbereich des MdFE mit folgenden nachgeordneten Dienststellen: die Landeshauptkasse, das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, 13 Finanzämter und das Technische Finanzamt sowie die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg. Das Haushaltsvolumen im Einzelplan 12 beinhaltet für 2025 Ausgaben in Höhe von 352 360 700 Euro und für 2026 knapp 362 Millionen Euro. Damit bleibt das Ministerium der Finanzen und für Europa in Summe bei den Ausgaben weiterhin Schlusslicht aller Ministerien. Dennoch sind in einigen Bereichen Mehrausgaben zu verzeichnen, die im Hinblick auf eine vorausschauende Personalpolitik, insbesondere bei der für die Generierung von Einnahmen so wichtigen Steuerverwaltung, und die weiterhin voranschreitende Digitalisierung unvermeidbar sind. Insbesondere über den Personalhaushalt wurde im AHF diskutiert. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass Sie, Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen von der AfD, jeden dritten Finanzbeamten für entbehrlich halten; künstliche Intelligenz könne das besser. Ich erwidere: Digitalisierung führt zwar dazu, dass die Arbeit anders, aber nicht dazu, dass sie weniger wird. Wir dürfen den Einsatz von Digitalisierung und KI nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen gleichsetzen. Aber: Digitalisierung ist ein geeignetes Mittel für Bürokratieabbau in der Verwaltung, auch in der Steuerverwaltung. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)
