Rainer Genilke
Vielen Dank. – Es fehlt noch der Beitrag der Landesregierung. Für sie wird Herr Minister Dr. Grimm sprechen. Bitte sehr. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ihnen liegt der Entwurf des Einzelplans 04 vor. Wir haben es insgesamt mit einem Konsolidierungshaushalt zu tun, und ich glaube, wir haben für die Justiz und den Bereich Verwaltungsdigitalisierung auch einen Haushalt, dem man guten Gewissens zustimmen kann, weil wir mit den erzielten Ergebnissen in den kommenden Jahren sehr gut arbeiten können. (Beifall SPD und BSW) Brandenburg hat den Pakt für den Rechtsstaat, der damals noch von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht aufgelegt wurde, genutzt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wer war denn das noch einmal?) Wir haben viele Verstärkungen in unserer Justiz vorgenommen, die notwendig waren – die bitter notwendig waren –, und jetzt geht es darum, damit auch wirklich die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Das ist in einigen Bereichen wirklich sehr gut gelungen, ich nenne als Beispiele dafür einmal die Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit. Es gibt aber – wenn ich an die ordentliche Gerichtsbarkeit denke, wo es noch Altbestände gibt – auch weiterhin Herausforderungen, und wir haben natürlich auch die Entwicklung, dass an den Verwaltungsgerichten – namentlich in Asylsachen – wieder eine enorme Steigerung der Zahl der Verfahren zu beobachten ist. Damit müssen wir umgehen, und ich glaube, ein Teil der Lösung besteht darin, dass sich die Justizfamilie untereinander aushilft und man also in Bereichen, wo weniger zu tun ist, dort aushilft, wo gerade Not am Mann oder an der Frau ist. Das haben wir auf der Zukunftskonferenz Justiz miteinander besprochen und vereinbart – und dann ist es auch an der Zeit, das in die Tat umzusetzen. Besonders erfreulich an diesem Haushalt ist, was wir im Bereich der Nachwuchsförderung machen können: Wir haben insgesamt 40 neue Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, 64 neue Stellen für Justizobersekretärsanwärterinnen und -anwärter sowie 12 zusätzliche Azubi-Stellen beim ZIT Brandenburg geschaffen. Dass die beiden Dienstleister zusammengelegt würden, ist übrigens eine Ente, Herr Filter. Ich empfehle, nicht nur Pressemitteilungen zu lesen, sondern sich den Einzelplan auch einmal im Detail anzuschauen – dann weiß man, was Sache ist. (Beifall SPD und BSW) Das heißt natürlich nicht, dass man nicht gut zusammenarbeiten und Synergien heben kann, was die Dienstleister auch tun und in Zukunft in noch größerem Umfang tun werden. Eine Zusammenlegung ist derzeit aber nicht geplant. Diese Ergebnisse, die wir im Bereich der Nachwuchsförderung erreicht haben, sind enorm wichtig für den anstehenden Generationenwechsel. Von daher glaube ich, dass wir im Personalbereich gut aufgestellt sind. Bei der Digitalisierung ist die Justiz unseres Landes gar nicht schlecht aufgestellt, lieber Herr von Ossowski. Wir sind im Ländervergleich gut dabei – das muss man wirklich so deutlich sagen –, und es ist natürlich auch kein Selbstzweck, die E-Akte einzuführen. Warum machen wir das eigentlich, auch wenn einige sagen, dass die Papierakte doch wunderbar ist und immer funktioniert hat? Warum steigen wir überhaupt auf die E-Akte um? Der Grund ist ganz einfach: Wenn wir in Zukunft – und das ist etwas, was mir bei meinen Antrittsbesuchen von vielen Richterinnen und Richtern bestätigt wird – KI nutzen wollen, um Entscheidungen einfach vorzubereiten, sodass man nicht vom weißen Blatt starten muss, sondern wesentliche Punkte in einer Akte schon vorformuliert findet, sodass man sie im Prinzip nur durchgehen muss, dann müssen wir eben auch die entsprechenden Daten haben – und dafür ist die E-Akte eine ganz wichtige Voraussetzung. Deswegen sind wir so energisch dabei, sie mittlerweile im ganzen Land – in allen Gerichtsbarkeiten – zumindest pilotweise auszurollen; auch in der Strafjustiz, wo das noch eine Herausforderung ist, werden wir sie in den nächsten Monaten ausrollen. Wir arbeiten hart daran. (Beifall SPD und BSW) KI-Anwendungen sind in der Justiz auch nicht nur reine Theorie, sondern es gibt sie mit dem Projekt KAI am Amtsgericht in Königs Wusterhausen schon in der Praxis. Dort liegen unheimlich viele Fälle zum Thema Fluggastrechte zur Entscheidung vor, und diese Fälle werden – als Entscheidungshilfe für die Richterinnen und Richter – von einer KI ausgewertet. Wir werden in diesem Bereich auch noch weitere Projekte verfolgen, zum Beispiel das Projekt MAKI, bei dem man – im Länderverbund – wirklich darangeht, Texte direkt vorzubereiten – was ich für den richtigen Weg halte. Er wird nicht nur in der Justiz gegangen, aber es ist eben ganz wichtig, sich auch im Bereich der Justiz mit diesen Themen zu beschäftigen und dann auch wirklich etwas umzusetzen. Für die Verwaltungsdigitalisierung haben wir ebenfalls ein gutes Budget, das wurde schon angesprochen: Wir haben ein zentrales Digitalbudget eingerichtet, von dem vor allem die großen Bereiche Online-Zugangsgesetz und Registermodernisierung abhängen, mit dem wir uns im vergangenen Plenum beschäftigt haben. Hier spielte insbesondere der Staatsvertrag NOOTS eine Rolle, mit dem im Prinzip die Schnittstelle geschaffen werden soll, über die sich die Daten zwischen diesen beiden Datenautobahnen hin und her bewegen können sollen. Denn wir müssen darauf achten, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass ihr Staat funktioniert und dass sie online Anträge stellen können, ohne dass diese anschließend ausgedruckt werden müssen. Sie müssen vielmehr über digitalisierte Register weiterverarbeitet werden, und man soll nicht immer wieder die gleichen Angaben machen müssen. Auch das wollen wir flächendeckend ausrollen, das ist ein ganz wichtiges Ziel. Ich will noch kurz auf ein paar Dinge eingehen, die eben in der Debatte angesprochen wurden: Herr Eichelbaum, die Entlassungen aus der U-Haft, die es bedauerlicherweise gegeben hat – jeder Fall ist einer zu viel, darüber sind wir uns absolut einig –, sind nicht auf Personalmangel zurückzuführen. Ich habe mir jeden einzelnen Fall genau angeguckt, und es sind Einzelfälle gewesen, in denen es einfach individuelle Versäumnisse oder andere sehr ungünstige Entwicklungen gegeben hat. Es auf Personalmangel zurückzuführen, ist in der Sache einfach nicht richtig. Juni 2025 57 Bei den Tasern würde mich interessieren, in welchem anderen Land sie Ihrer Meinung nach in den JVAs eingesetzt werden. Mir ist das bislang nicht bekannt. Ich bin eigentlich jemand, der im Bereich der Sicherheit in JVAs unideologisch ist. Die Sicherheit in den JVAs steht für mich an allererster Stelle, aber sie muss natürlich mit Instrumenten hergestellt werden, die wirklich etwas bewirken, und ich halte es ehrlich gesagt für besser, solche Dinge – wie vorhin schon gesagt wurde – konkret mit Blick auf das Justizvollzugsgesetz zu diskutieren, als hier einfach irgendwelche Anträge einzureichen. Das waren, glaube ich, die wesentlichen Punkte der Debatte, die ich noch einmal aufgreifen wollte. Ein Punkt noch: Analoges Leben soll natürlich weiterhin möglich sein. Die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle sein Anliegen vorzutragen – es also analog zu machen –, möchte niemand abschaffen. Von daher weiß ich nicht genau, was damit gemeint ist. Zusammengefasst haben wir – auch vor dem Hintergrund der finanziellen Gesamtlage – wirklich ein Budget, dem man guten Gewissens zustimmen kann. Wir sind damit weiter in der Lage, die anstehenden Aufgaben in der Justiz und Digitalisierung energisch voranzutreiben, und deswegen werbe ich auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
