André von Ossowski
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich kann es kurz machen, denn meine Vorredner haben viel zu dem Einzelplan gesagt. Warum heißt er Einzelplan 04? Da sehen wir den Stellenwert der Justiz. Die Justiz ist im Rahmen der Gewaltenteilung für unser Land und für Europa besonders wichtig, denn ohne Gewaltenteilung funktioniert gar nichts. Da können wir einen Finanzhaushalt aufmachen und das Geld von der linken in die Juni 2025 55 rechte Hosentasche verteilen, wir brauchen eine unabhängige Justiz – die haben wir –, und wir brauchen eine gut ausgestattete Justiz, sonst ist das nur ein Scheinbild, weil nicht gearbeitet werden kann. Ich könnte vielen Anträgen, die auch von der Opposition hier gestellt wurden, zustimmen, aber wir haben einfach das Geld nicht. Wir sind in unseren Ausgaben beschränkt. Mir fällt gerade noch etwas ein, lieber Abgeordneter Danny Eichelbaum: Ja, die Einstellung von Verfahren – Strafverfahren insbesondere oder da, wo auch viele Schäden verursacht worden sind – ist absolut traurig; man müsste die Ursachen konkret ermitteln. Sie liegen vermutlich nicht im Justizministerium, sondern in der Gerichtsbarkeit oder bei den Staatsanwaltschaften selbst. Allerdings wollte ich sagen – scherzhaft am Rande –: Die Unschuldsvermutung gilt natürlich bis zum Ende, bis zur Verurteilung. Die Gründe für die Einstellung des Verfahrens – ob die Angeklagten nun schuldig oder unschuldig waren – werden wir nicht mehr erfahren, weil die Sache erledigt ist. Zum Einzelplan 04: Digitalisierung und Recht passen eigentlich nicht so recht zusammen, (Vereinzelt Heiterkeit) aber in der heutigen Zeit schon. Die elektronische Akte soll bis 31.12. in allen Bereichen eingeführt sein. Wir haben – nicht in Brandenburg, sondern in der ganzen Bundesrepublik – echte Probleme, insbesondere in der Strafgerichtsbarkeit, die Einführung der elektronischen Akten umzusetzen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Wir werden sehen, ob wir das schaffen. Das kostet viel Geld. Durchaus kann es auch einmal sein, dass Fehlausgaben in der Digitalisierung platziert sind, indem neue Programme geschrieben, neue Programme angeschafft werden müssen, weil wir sehen: Sie funktionieren nicht. Die Digitalisierung ist schnelllebig. Insofern ist noch unsicher, welche Kosten uns tatsächlich in der Zukunft in der Digitalisierung erwarten. Zur Ausstattung: Es gibt tatsächlich einen Personalaufbau, und es wäre toll, wenn wir uns dazu noch zehn weitere Staatsanwälte und Verwaltungsrichter leisten könnten – da wäre ich sofort dabei –, aber ich warne davor, Planstellen in diesem Bereich zu schaffen. Die Staatsanwälte hätten zwar Arbeit ohne Ende, aber die zehn zusätzlichen Verwaltungsrichter wären Richter auf Lebenszeit, obwohl wir hoffen, dass die Zahl der Verwaltungsverfahren wieder abnimmt, wenn die Asylverfahren wieder auf ein normales Niveau zurückgehen. Irgendwann könnten wir die zehn auf Lebenszeit ernannten Verwaltungsrichter laut PEBB§Y-Studie dann nicht mehr ausreichend mit Rechtsprechungsarbeit versorgen – und wir wollen in der Justiz natürlich einen zukunftssicheren Bedarf ermitteln, bei dem sich Höhen und Tiefen langfristig ausgleichen. Gut ausgebildete Juristen können auch einmal mehr oder schneller arbeiten, um später vielleicht wieder weniger beansprucht zu werden. Es gibt eben Jahre, in denen man mehr, und Jahre, in denen man weniger zu tun hat. Leider ist von niemandem die Arbeitsgerichtsbarkeit angesprochen worden. Sie haben die Erfolge des vergangenen Jahrs gelobt – und da stimme ich zu: Es gab tatsächlich einen beachtlichen Stellenaufwuchs in der Justiz, und es ist sehr anerkennenswert, dass die vorangegangene Justizministerin das durchs Parlament bekommen hat –, aber die einzig gut funktionierende Gerichtsbarkeit in Deutschland ist die Arbeitsgerichtsbarkeit – und bei der wurde ein Fehler gemacht. (Steeven Bretz [CDU]: Man hat Sie als Abgeordneten genommen, richtig? Das war der Fehler!) – Ja, wissen Sie: Vorher war ich einer von 22, jetzt bin ich einer von 88 – jetzt sagen Sie mir einmal, ob das besser ist. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das PEBB§Y-Verfahren – das ist ein Verfahren zur Personalbedarfsberechnung –, nach dem alle Gerichtsbarkeiten ordentlich ausgestattet sind. Ich ziehe die Ergebnisse dieses Verfahrens jedoch in Zweifel, weil die Besonderheiten insbesondere kleiner Gerichtsbarkeiten dabei nicht berücksichtigt werden. Insofern muss man hier nachjustieren. Ich glaube aber, dass wir diesbezüglich mit unserem neuen Justizminister auf einem sehr guten Weg sind, weil er zu entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen zwischen den Gerichtsbarkeiten bereit ist. Zudem müssen wir nicht nur den richterlichen Dienst, sondern auch den mittleren Dienst stärken – darauf will ich ausdrücklich hinweisen –, denn ohne den mittleren Dienst wären die Richter und die Rechtsprechung gar nichts. Es sind hauptsächlich Frauen, die dort arbeiten und sehr wertvolle, hochqualifizierte Arbeit verrichten. Sie müssen zum Beispiel – bevor sie sie verwenden – neue Programme kennenlernen und verstehen – und wir führen nicht nur diese Programme ein, sondern auch die elektronische Akte, die sich darüberlegt. Daraus resultiert im Moment eine große Doppelbelastung, und ich betone auch im Rechtsausschuss immer wieder, dass hier der Arbeitsschutz – der nicht käuflich ist – beachtet werden muss, damit es im mittleren Dienst nicht zu wachsenden Krankenständen infolge von Überforderung kommt. Ansonsten verstehe ich, dass man auch hier, bei der Finanzierung der Justiz, Wünsche äußert. Allerdings kann man seine Wünsche eben nicht zu denen eines anderen machen. Insofern ist es das Vorrecht der Koalition, zu bestimmen, wohin das Geld geht, wenn sie dafür Mehrheiten findet. Es ist auch nur eine andere Gewichtung, die hier vorgenommen wird. Noch zu den Tasern im Strafvollzug: Soweit ich mich erkundigt habe und firm in dieser Sache bin, ist es gesetzlich ausgeschlossen, dass Justizvollzugsbeamte mit Tasern ausgestattet werden. Das funktioniert, glaube ich, nicht. Dafür müsste erst eine Gesetzesänderung her. Insofern bitte ich alle Fraktionen, dem Einzelplan zuzustimmen, denn das ist einer, bei dem wir das tun können. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)
