Daniela Oeynhausen
Auf meine Kleine Anfrage antwortete die Landesregierung, dass sich die Teilnehmer der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Anfang dieses Jahres darauf verständigt hätten, die Gesundheitsminister anzuhalten, die Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zu novellieren. Hintergrund ist eine verbesserte Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit den jüngsten Straftaten, die von mutmaßlich psychisch kranken Tätern verübt wurden, zum Beispiel die Attentate in Aschaffenburg oder Hamburg. Eine Arbeitsgruppe Psychiatrie auf Bund-Länder-Ebene hat sich bereits mehrfach getroffen. Zuletzt soll es – nach Auskunft des Gesundheitsministeriums in der Ausschusssitzung am 4. Juni 2025 – vor wenigen Tagen eine Zusammenkunft auf Bund-Länder-Ebene zu diesem Thema gegeben haben. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Vorschläge mit welcher Positionierung der Landesregierung zur wann geplanten Novellierung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes wurden bei dem jüngsten Treffen erörtert?
