Dennis Hohloch
Frau Ministerin, nichtsdestotrotz findet die Willensbildung nicht nur innerhalb des Parlaments statt. Ich frage hier nicht das Parlament; ich frage die Landesregierung. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Maßnahmen, die damals getroffen wurden und in Verordnungen mündeten, angemessen, erforderlich und notwendig waren und dementsprechend die Personen, die zahlen mussten und heute noch gegen die Ordnungsmaßnahmen vorgehen, wirklich schuldig sind, oder ist die Landesregierung in den letzten Jahren zu der Erkenntnis gelangt, dass diese Verordnungen die Bürger belasteten und eben nicht angemessen oder erforderlich waren – vielleicht auch aufgrund falscher Erkenntnisse oder schlecht durchgeführter Recherche und daraus resultierenden Erkenntnissen der ehemaligen Landesregierung?
