Dennis Hohloch
Frau Ministerin, ich möchte Sie mit dieser ausweichenden Antwort nicht so einfach davonkommen lassen. Die Verordnungen sind auf der Grundlage von Regierungshandeln erlassen worden. Diese Verordnungen haben unsere Freiheits- und Grundrechte massiv eingeschränkt und dafür gesorgt, dass Ordnungsgelder festgesetzt wurden. Ein Amnestiegesetz würde bedeuten, dass wir rückwirkend anerkennen, dass die Personen, gegen die aufgrund der Coronamaßnahmen Ordnungsgelder verhängt wurden, sich schuldig gemacht hätten. Ich habe deswegen die Nachfrage: Ist die Landesregierung der Ansicht – Sie werden sich sicherlich damit befasst haben, wenn Sie in der Koalition und der Landesregierung schon über das Amnestiegesetz sprechen –, dass diese Personen nach dem heutigen Erkenntnisstand, nachdem wir wissen, dass auch Masken keinen nachweislichen Effekt auf die Gesundheitsprävention hatten, bei Maskenverstößen heute eine Amnestie brauchen, weil sie sich schuldig gemacht haben? Oder liegt die Schuld nicht eher bei der Landesregierung, die diese Verordnungen wider besseres Wissen erlassen hat?
