Robert Crumbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land braucht einen Haushalt. Deswegen haben wir alle Energie aufgewendet, um diesen Haushalt so schnell wie möglich dem Kabinett und dem Landtag vorzulegen. (Beifall BSW und SPD) Dabei haben wir gründlich gearbeitet. Ein Landeshaushalt ist kein Selbstzweck. Es geht nicht um Parteiinteressen, es geht nicht um einen Wunschzettel der Ministerien oder der Politik. Nein, der Haushalt wird für die Menschen im Land gemacht, und es geht darum, im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger seriös und verantwortungsvoll zu agieren. Das bedeutet auch, dass wir Strukturen betrachten, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein und weiterhin Politik zu ermöglichen. Es geht um mehr Brandenburg. Der vorliegende Haushaltsentwurf bedeutet, mit dem Geld, das uns zur Verfügung steht, mehr Brandenburg zu ermöglichen. (Beifall BSW und SPD) Es ist wichtig, dass die Ministerien ihre Handlungsbedarfe angemeldet haben, und mit diesem Entwurf ermöglicht das Finanzministerium mehr Notwendiges und mehr Sinnvolles. Wir haben bei der Aufstellung immer gesagt: Du kannst, du darfst Geld ausgeben – für die Aufgaben und die Ziele, die tatsächlich notwendig sind. Die Eckdaten dieses Haushaltes kennen Sie alle: 16,7 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 17,4 Milliarden im Jahr 2026. Damit ist festgelegt, welche Mittel den Ressorts in diesen Jahren zur Verfügung stehen. Ein großer Teil des Haushaltes ist davon geprägt, dass es rechtliche Verpflichtungen gibt. Wir haben in manchen Bereichen nicht die „Freiheit“, weniger Geld auszugeben, auch wenn ein Teil der Opposition das noch so nachdrücklich – und falscherweise – behauptet. Auch bei Sozialausgaben wie dem Wohngeld müssen wir erleben, dass Ausgaben steigen. Daneben schlagen auch im Landeshaushalt gestiegene Energiekosten und Preise zu Buche. Da die Mittel endlich sind, haben wir uns dafür entschieden, Prioritäten zu setzen. Das ist nicht einfach, aber es ist verantwortungsbewusste Politik. Richtschnur war dabei immer, für die Menschen mehr Brandenburg zu ermöglichen. Prioritäten zu setzen bedeutet aber natürlich auch, nicht alle Wünsche erfüllen zu können – das will ich nicht verschweigen. Sicher, es gibt Einschnitte in einigen Bereichen; das ist unvermeidbar. Dennoch ist es kein „Rotstift-Haushalt“. Wir tragen mit diesem Entwurf der sehr schwierigen konjunkturellen Lage, in der wir uns befinden, Rechnung und setzen die entsprechenden Prioritäten. Der Grund für die schwierige Haushaltslage ist, dass die Steuereinnahmen aufgrund ebendieser konjunkturellen Schieflage nicht wie geplant steigen. Das betrifft nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen und die Landkreise. Auch sie müssen in der Folge mit weniger Geld auskommen. Dennoch halten wir an der Verbundquote von 22,43 % fest, die für die Höhe der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen von zentraler Bedeutung ist. Damit werden die Gemeinden und Gemeindeverbände weiterhin konstant und vor allen Dingen zuverlässig an den Landeseinnahmen beteiligt. Aber bei Nebenleistungen wie der Weitergabe von Wohngeldeinsparungen oder den Ausgleichszahlungen für den Familienleistungsausgleich, für den wir bereits seit 2020 keine gesonderten Bundesmittel mehr erhalten, müssen wir Abstriche vornehmen. Dafür bereitet das Land aber in Zusammenarbeit mit der ILB ein kommunales Investitionsprogramm mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro vor. Damit können Kommunen zinsverbilligte Kredite für Investitionen in bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge erhalten. Sehr geehrte Damen und Herren, wir machen jeweils das, was gebraucht wird – und wenn es für die Menschen im Land sinnvoll ist, nehmen wir dafür auch mehr Geld in die Hand. Dass bei der Polizei neue Stellen nötig sind, ist unbestritten. Deshalb haben wir für den Bereich der Polizei auch einen Stellenaufwuchs geplant; das ist aber eine Ausnahme. Ausstattung und Ausrüstung der Polizei werden zudem auf einem höheren finanziellen Niveau fortgeführt – ich nenne hier nur den Ersatz und die Neubeschaffung von Dienstkraftfahrzeugen, zwei Polizeihubschraubern, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen usw. usf. Eine andere Priorität, die wir für mehr Brandenburg gesetzt haben, ist der Erhalt aller Gesundheitsstandorte und ihr Ausbau in der Lausitz. Für die reguläre Krankenhausförderung werden jährlich 190 Millionen Euro zur Verfügung stehen, und das ist für unsere Krankenhausinfrastruktur auch notwendig. Zusätzlich investieren wir ab dem Haushalt 2026 im Rahmen der Krankenhausreform weitere Landesmittel zur Kofinanzierung des Transformationsfonds. Für die neue Medizinische Universität Lausitz stellen wir neben den Investitionskosten Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 40 Millionen Euro im Jahr 2025 und 35 Millionen Euro im Jahr 2026 bereit. 2025 3 Der Erhalt unserer Gesundheitsstandorte ist wichtig. Wer krank ist, darf nicht stundenlang über Land zur nächsten Poliklinik oder ins nächste Krankenhaus reisen müssen. Es geht um die Menschen – das ist, was „mehr Brandenburg“ für mich ganz konkret bedeutet. (Beifall BSW und SPD) Es wird keinen Stellenaufwuchs bei Lehrkräften geben, aber alle offenen Stellen können besetzt werden. Ja, die Lehrkräfte sollen demnächst eine Stunde mehr unterrichten. Sie können also mehr von dem tun, wofür sie ausgebildet werden – mehr für Brandenburg. Wir haben immer gesagt, die Qualität des Unterrichts muss besser werden. Da ist es gut, wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Lehrer eine Stunde mehr zur Verfügung haben – und ich kann mir nicht vorstellen, dass Lehrkräfte oder Eltern wirklich dagegen sind. Lehrerinnen und Lehrer werden im Übrigen von unterrichtsfremden Tätigkeiten entlastet, und ihre Gesamtarbeitszeit wird gleich bleiben. Auch wird Brandenburg im Ländervergleich der Unterrichtszeit nicht in den oberen Bereich steigen, sondern in der Mitte bleiben. In Sachsen und Berlin gibt es mit 28 Stunden an Grundschulen und 26 bis 28 Stunden an weiterführenden Schulen die gleichen Unterrichtsverpflichtungen. Ich will auch betonen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer einen hervorragenden Job machen, und dafür möchte ich mich bei ihnen an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. (Beifall BSW und SPD) Liebe Abgeordnete von der AfD, wenn Ihr parlamentarischer Geschäftsführer kritisiert, dass die Investitionen für Straßenbau nur 8 Millionen Euro höher liegen, sage ich: Er hat völlig recht. Wir müssten noch mehr Geld für Investitionen in die Infrastruktur ausgeben, auch wenn wir eine vorbildliche Investitionsquote haben. Vergleichen Sie doch einmal die Investitionsquote Brandenburgs der letzten zehn Jahre mit jener anderer Bundesländer: Wir liegen seit Jahren über dem Länderdurchschnitt. Im aktuellen Haushaltsentwurf liegt sie übrigens bei 11,7 % im Jahr 2025 bzw. 13,1 % im Jahr 2026 – und das bei diesen Rahmenbedingungen, die viel, viel schlechter sind als in den – lassen Sie es mich so formulieren – wirklich fetten zehn Jahren zuvor. Die Rahmenbedingungen – das wissen Sie alle – sind schwierig, nicht nur, aber eben auch in Brandenburg. Wenn es einfach wäre, hätten Sie den Haushalt auch schon vor der Wahl aufstellen können, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie zum Teil freiwillig die Oppositionsbänke gewählt haben – Sie wussten wohl, warum. (Lachen bei der CDU – Vereinzelt Heiterkeit und Beifall BSW) Liebe Abgeordnete der CDU, Sie kritisieren unter anderem, dass der Haushalt Kreditaufnahmen vorsieht – interessant, dass das von Ihnen kommt. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich erinnere daran, dass sich der Bund vor Kurzem die Erlaubnis zu einer nahezu unbegrenzten Kreditaufnahme für Verteidigungs- und Kriegsausgaben gegeben hat. Ich habe das schon 4 Landtag damals als finanzpolitisches Harakiri kritisiert. Es geschieht vor allem auf dem Rücken der Wählerinnen und Wähler der kommenden Generationen – mit vorhersehbaren Folgen, auch für die Menschen in unserem Land. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Wir dagegen handeln verantwortungsvoll. (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU]: Ihre Rede werde ich Herrn Pistorius zur Verfügung stellen!) – Herr Bretz, wenn Sie eine Frage stellen wollen, können Sie das gerne tun. Sonst setze ich meine Rede fort. Wir haben den Haushalt übrigens im Rahmen der für uns noch gültigen alten Rechtslage aufgestellt, das bedeutet: mit der strengen, alten Schuldenbremse. Kredite sind zulässig, nämlich zum einen dann, wenn eine Notlage existiert. Auf dieser Basis will beispielsweise Berlin seinen Haushalt ausgleichen. Ich kann allerdings bei allen Herausforderungen keine Notlage Brandenburgs erkennen, deshalb dürfen wir solche Kredite nicht aufnehmen. Es gibt die Möglichkeit, konjunkturbedingte Kredite aufzunehmen, also in einer Abschwungphase mit der Gewissheit, dass es im Konjunkturzyklus wieder nach oben gehen wird, einen Kredit aufzunehmen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist vernünftiges Handeln in Krisenzeiten. Man sieht sich die Lage an, man analysiert die Probleme, und dann macht man das, was man eben machen muss. Wir werden antizyklisch reagieren, die wirtschaftliche Krise auf diese Weise abpuffern und Wachstumsimpulse setzen. Dass wir uns in der schwersten globalen Krise seit dem Zweiten Weltkrieg befinden, wird niemand von Ihnen bestreiten. In der Ukraine tobt seit über drei Jahren ein furchtbarer Krieg mit zigtausend Toten. Auch die Wirtschaft im Land Brandenburg ist vom Ukrainekrieg betroffen – Stichwort PCK Schwedt, deren Zukunft eng mit den Öllieferungen aus Osteuropa verbunden ist. Der Nahe Osten kommt nicht zur Ruhe, und zu allem Elend bricht der US-Präsident mit seiner Zollpolitik einen weltweiten Wirtschaftskrieg vom Zaun, dessen Ende und dessen Folgen auch für Brandenburg fatal sein können. So sind auch brandenburgische Unternehmen von der Politik des US-Präsidenten betroffen. Die USA gehören für uns zu den wichtigen Handelspartnern. 2024 wurden aus Brandenburg Waren im Wert von mehr als 1,8 Milliarden Euro in die USA ausgeführt. Das entspricht knapp 7,7 % der gesamten brandenburgischen Ausfuhren. Aufgrund dieser Umstände und der konjunkturellen Lage ist, wie das Verfassungsgericht fordert, abzuwägen, welche Kreditaufnahme gerechtfertigt und notwendig ist – wenn man den Vergleich zu wirtschaftlichen Normalzeiten anstellt. Deshalb – und weil die bisherige Regelung die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung nicht leistet – ändern wir die Landeshaushaltsordnung. Der Vergleichszeitraum war schlicht zu starr und zu kurz veranschlagt. Wir verlängern daher die Spanne, innerhalb derer die Konjunkturentwicklung bewertet wird, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist ja schlau!) auf – das ist wichtig – bis zu zehn Jahre. Das ist rechtlich zulässig, geboten und sinnvoll. Das haben uns auch wissenschaftliche Expertisen bestätigt. (Beifall BSW und SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, ich sage auch klar: Brandenburg lebt über seine Verhältnisse, teilweise jedenfalls. Mit dem jetzigen Doppelhaushalt mildern wir konjunkturelle Härten ab – das wird so nicht auf Dauer möglich sein. Schon mit den Haushalten für 2027 und 2028 müssen wir weiter strukturell sparen. Dieser Haushalt ist dahin gehend ein erster Schritt. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Im weiteren Verlauf braucht es eine Haushaltsstrukturkommission, um weitere Vorschläge für 2027 und 2028 zu identifizieren. Der vorgelegte Haushalt ermöglicht trotz allem mehr Brandenburg. Wir bilden vieles ab, was wir als Koalitionspartner vereinbart haben. Das zeigt: Wir arbeiten sehr eng, vertrauensvoll und gut zusammen. (Beifall BSW und SPD)
