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Rainer Genilke

27.03.2025 Sitzungen 8/11

Frau Abgeordnete, wollen Sie auf diese Kurzintervention antworten? (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Nein!) – Das ehrt Sie. (Allgemeine Heiterkeit) Sehr geehrte Abgeordnete, auch wenn wir es nicht mehr geglaubt haben: Wir sind am Ende der Debatte angelangt. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) 2025 113 Bevor wir die Sitzung beenden können, haben wir allerdings noch abzustimmen. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Hilfe im Notfall darf keinen Preis haben – 112-Notruf ohne Rechnung!“ auf Drucksache 8/678 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – (Birgit Bessin [AfD]: Das ist jetzt aber schlecht! – Weitere Zurufe) Es gibt sicherlich keine Enthaltungen. – Das ist der Fall. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Deshalb kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag der CDU-Fraktion in der Sache. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Rettungsfahrten müssen kostenfrei bleiben!“ auf Drucksache 8/685 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag der AfD-Fraktion in der Sache. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Antrag abgelehnt worden. Damit sind wir am Ende dieses Punktes und auch unserer Tagesordnung angelangt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich für die konzentrierte Debatte herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und beende die Sitzung. Ende der Sitzung: 20.39 Uhr Anlagen 2 Gefasste Beschlüsse 80 Jahre Befreiung vom Faschismus und Ende des Zweiten Weltkrieges - Mahnung für Frieden in unserer Zeit! 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „80 Jahre Befreiung vom Faschismus und Ende des Zweiten Weltkrieges - der Opfer gedenken, den Befreiern danken, den Frieden bewahren! Der Landtag stellt fest: Am 8. Mai 2025 jährt sich zum 80. Mal der Tag der Befreiung Europas von der faschistischen Gewaltherrschaft und damit des Endes des Zweiten Weltkrieges. Millionen Menschen verloren durch diesen von Deutschland ausgehenden Krieg ihr Leben. Weite Teile Europas wurden zerstört. Neben den durch Bombenangriffe zerstörten Großstädten gehörten Teile des heutigen Landes Brandenburg zu den am schwersten betroffenen Gebieten Deutschlands. Die Schlacht um die Seelower Höhen, die Kesselschlacht von Halbe sowie die Schlacht um Berlin forderten noch in den letzten Tagen und Wochen des Krieges zehntausende Tote unter den Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten. Durch die systematische und staatlich organisierte Verfolgung und Ermordung von Jüdinnen und Juden wurde das europäische Judentum fast vollständig ausgelöscht. In den Konzentrations-, Vernichtungs- und Kriegsgefangenenlagern ermordeten die deutschen Faschisten systematisch Millionen Menschen aufgrund ihrer politischen Gesinnung, Religion, sexuellen Orientierung, ethnischen Abstammung oder wegen ihres Widerstandes gegen die Gewaltherrschaft. Tausende kranke und behinderte Menschen wurden in Anstalten getötet. Mit den Konzentrationslagern in Sachsenhausen und Ravensbrück, dem Lager im Belower Wald oder dem Zuchthaus Görden in Brandenburg an der Havel liegen bedeutende Gedenkstätten dieser Verbrechen in unserem Bundesland. Der Landtag verneigt sich vor den Opfern des Zweiten Weltkrieges und der faschistischen Gewaltherrschaft. Der Landtag wird die Verbrechen und das Elend des Krieges für immer in Erinnerung bewahren und das Gedenken sowie die Aufarbeitung stets fördern. Den Alliierten gilt unser ewiger Dank. In unserer märkischen Heimat ist es ganz besonders der Roten Armee zusammen mit Einheiten der polnischen Volksarmee zu verdanken, dass dieser Terror beendet wurde. historischen Verantwortung gegenüber den Menschen in Polen die Zusammenarbeit zwischen der Republik Polen und dem Land Brandenburg weiter festigen und stärken. 2 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Verantwortung Deutschlands und Brandenburgs für eine umfassende Aussöhnung an. Diese Verantwortung ergibt sich auch aus dem unermesslichen Leid und den Millionen Toten, die der verbrecherische Krieg und die Gewaltherrschaft des faschistischen Deutschlands verursacht haben. Selbstverständlichkeit ist, sondern jeden Tag aufs Neue verteidigt werden muss. Es braucht konkrete Angebote, um wieder zu Abrüstung und Rüstungskontrolle zu kommen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. die besondere Bedeutung und Wertschätzung der Brandenburger Gedenkstätten als Orte der Reflexion, des Lernens und der Mahnung zu erhalten, die für alle Menschen in Brandenburg leicht zugänglich sein müssen. Dazu - soll die Erinnerungsarbeit mit den Überlebenden und den Nachkommen der 2. und 3. Generation verstärkt werden, - soll allen Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit die Möglichkeit gegeben werden, mindestens einmal eine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus unter entsprechender pädagogischen Begleitung zu besuchen; 2. sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die notwendigen finanziellen Mittel für den Erhalt der Gedenkstätten, der Ausstellungen und der Besucherinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden; 3. eine Änderung des Brandenburger Gesetzes über die Sonn- und Feiertage zu prüfen, um den 8. Mai als Tag der Befreiung im Fünfjahresturnus zum gesetzlich anerkannten Feiertag im Land Brandenburg, beginnend ab dem 85. Jahrestag am 8. Mai 2030 zu klären; 4. sollen die Aufgabenträger zur Pflege und Bewahrung von Ehrenmalen, Denkmälern und Kriegsgräberstätten im Land Brandenburg durch die Landesregierung geeignet unterstützt werden.“ Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag benennt Frau Abgeordnete Elske Hildebrandt als Mitglied und Frau Abgeordnete Melanie Matzies-Köhler als stellvertretendes Mitglied für den Stiftungsrat der Stiftung ‚Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg‘.“ Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes- Kinder- und Jugendausschusses 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder Herrn Abgeordneten Jean-Pascal Hohm (37 Jastimmen / 35 Neinstimmen / 5 Enthaltungen als stellvertretendes Mitglied des Landes- Kinder- und Jugendausschusses.“ Wassertourismus in Brandenburg stärken 2025 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Mit 34 600 Kilometern Fließgewässer und 3 000 Seen verfügt das Land Brandenburg über weitreichende natürliche Ressourcen für den Wassertourismus. Gemeinsam mit den Gewässern in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bilden sie ‚Deutschlands Seenland‘, das größte vernetzte Wassersportrevier Deutschlands. Zur wassertouristischen Infrastruktur zählen über 800 Sportboothäfen, Marinas und Wasserwanderrastplätze sowie zahlreiche Verleihstationen und gastgewerbliche Anbieter an den Gewässern. Das Land Brandenburg unterstützt den Auf- und Ausbau der wassertouristischen Infrastruktur auf Basis eines Wassersportentwicklungsplans. Der Wassertourismus ist ein touristisches Alleinstellungsmerkmal für Brandenburg und hat sich als wichtiger Wirtschaftszweig etabliert. Laut der neuen ‚Wassertourismusstudie 2024 Wirtschaftliche Effekte im Wassertourismus in Berlin und Brandenburg‘ beträgt der Gesamtbruttoumsatz der kommerziellen Bootstourismusbranche in Brandenburg und Berlin rund 300 Millionen Euro jährlich. Die regionale Wertschöpfung geht hierbei deutlich über die Umsatzzahlen hinaus, da zusätzliche Einnahmen durch Bootseigner und andere wassertouristische Segmente hinzukommen. Im Vergleich zur Vorgängerstudie aus 2014 ist die Marktnachfrage für Bootscharter, Kanuvermietung, Fahrgastschifffahrt und Sportboothäfen stetig gestiegen. Der Jahresbruttoumsatz hat sich um ein Viertel erhöht. Der Wassertourismus steht in vielfältiger Wechselwirkung mit anderen Wirtschaftsbranchen wie Handel, Handwerk und Baugewerbe. Häufig führt ein Hausbooturlaub zu weiteren Aufenthaltstagen in der Region, wodurch die Wertschöpfung in anderen Segmenten der Tourismuswirtschaft gestärkt wird. Die wirtschaftlichen Effekte des Wassertourismus tragen somit maßgeblich zur Regionalentwicklung bei. Auch die Einheimischen profitieren von der tourismusbezogenen Infrastruktur sowie den gastgewerblichen und freizeitbezogenen Angeboten. Die Relevanz des Wassertourismus spiegelt sich seit vielen Jahren in den Marketingmaßnahmen der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) wider. Im Jahr 2025 startet die neu gestaltete Kampagne für ‚Deutschlands Seenland‘ von TMB, Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. und Berlin Tourismus & Kongress GmbH (visitBerlin). In Zukunft wird Brandenburg ein weiteres bedeutendes Wassersportrevier erhalten. Ab 2026 soll das Lausitzer Seenland durchgehend schiffbar sein. Aus dem ehemaligen Braunkohlrevier wird dadurch Europas größte künstlich geschaffene Wasserlandschaft mit mehr als 20 neue Seen, die über schiffbare Kanäle miteinander verbunden sind. 2025 115 Ausgehend von dem hohen Niveau wird bis 2030 gerade in den etablierten Wassersportrevieren eine geringere Wachstumsdynamik erwartet. Gleichzeitig steht die Branche vor Herausforderungen wie dem Erhalt und der Sanierung der Infrastruktur, dem Ausbau von Liegeplätzen und Entsorgungsmöglichkeiten, Personalmangel und Nutzungskonkurrenzen. Eine nachhaltige Qualitätssicherung und -steigerung, sowohl bei den Booten und Wasserstraßen als auch im Servicebereich, und bei der Vermittlung wassertouristischer Informationen sind zentrale Handlungsfelder. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, 1. die Ergebnisse der ‚Wassertourismusstudie 2024‘ auszuwerten und insbesondere zu prüfen, a) wie die durchgängige Befahrbarkeit touristisch genutzter Bundeswasserstraßen und schiffbarer Landesgewässer dauerhaft sichergestellt und - soweit erforderlich und im Rahmen der Zuständigkeit liegend - unter Nutzung vorhandener finanziellen Ressourcen verbessert werden kann; b) wie eine angemessene Berücksichtigung der Belange der Freizeitschifffahrt im Bundesverkehrsministerium im Hinblick auf die Wirtschaftskraft der Branche in Ostdeutschland gefördert werden kann; c) wie zusätzliche Liegeplätze und eine Verbesserung der Servicequalität, insbesondere durch Digitalisierung unter der Nutzung von Eigenmitteln der jeweiligen Eigentümer und Kommunen unterstützt werden kann; d) wie der Betrieb, die Unterhaltung (in Hinblick auf Personalsicherung und -gewinnung) und die Sanierung von Anlagen des Wassertourismus auf allen Ebenen (z.B. Schleusen) nachhaltig gefördert werden kann; e) wie die Datengrundlagen zum Wassertourismus weiter verbessert werden können; f) wie die Mobilitätswende auf dem Wasser durch die Schaffung und Änderung entsprechender Rahmenbedingungen weiter vorangetrieben werden kann; g) wie Nutzungskonkurrenzen zu Nutzungspartnerschaften werden können und eine weitere Steigerung der Wassertourismusakzeptanz erreicht werden kann; h) gemeinsam mit den zuständigen Partnern die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines landkreisübergreifenden Besucher-Leitsystems für betroffene Naturschutzgebiete zu prüfen; 2. die überregionale und länderübergreifende Zusammenarbeit mit Berlin und Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Infrastruktur und Marketing, insbesondere beim Projekt ‚Deutschlands Seenland‘ - größtes zusammenhängendes Wassersportrevier Deutschlands - und mit dem für Bundeswasserstraßen zuständigen Bundesministerium fortzuführen und auszubauen. Ebenfalls ist die Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt auch landkreisübergreifend zu intensivieren. 3. die sich in der Gründung befindende länderübergreifende touristische Familienmarke ‚Seenplatte‘ zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in ihrem Entstehungsprozess zu unterstützen; 4. die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Sachsen zur Entwicklung der wassertouristischen Destination Lausitzer Seenland fortzusetzen und auszubauen; 5. die neue Bundesregierung aufzufordern, den Masterplan Freizeitschifffahrt aus 2021 inhaltlich und finanziell zu unterstützen. Wichtige Handlungsfelder hierbei sind Infrastruktur, Schifffahrt, Digitalisierung, Umwelt sowie Kommunikation und Kooperation. 6. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz wird aufgefordert, dem für Tourismus zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz bis Ende 2025 über die Ergebnisse und die erreichten Sachstände zu berichten.“ Oranienburg bei der Bewältigung der Bombenlast unterstützen - Kompetenzen bündeln, Maßnahmen ausweiten, Finanzierung sichern 2025 zum TOP 10 folgenden Beschluss gefasst: „Kompetenzregion bei der Kampfmittelsuche - Erfolgreich erprobte Strukturen der Modellregion Oranienburg bei der Kampfmittelsuche verstetigen, Kampfmittelsuche und -beseitigung weiter optimieren Der Landtag stellt fest: Die Modellregion Oranienburg bei der Kampfmittelsuche hat erfolgreich dazu beigetragen, die Kampfmittelsuche und -beseitigung im Stadtgebiet Oranienburg zu beschleunigen. Die Ausstattung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) des Landes Brandenburg mit zusätzlichen Aufgaben und Befugnissen im Zuge der Erprobung hat effektiv geholfen, Verfahren zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Die im Rahmen der Modellregion gesammelten Erfahrungen kommen nicht nur der Stadt Oranienburg zugute, sondern bieten auch wertvolle Erkenntnisse für andere kampfmittelbelastete Regionen im Land Brandenburg. Angesichts der enormen Kampfmittelbelastung in Oranienburg bleibt es eine dringende und prioritäre Aufgabe des Landes, die Kampfmittelsuche auch in den kommenden Jahren konsequent fortzusetzen und weiter zu intensivieren, um die Sicherheit der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten, Infrastruktur zu schützen und die Stadtentwicklung zu begünstigen. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. die Modellregion Oranienburg bei der Kampfmittelsuche in eine Kompetenzregion zu überführen und hierfür eine Konzeption zu entwickeln, die dem Ausschuss für Inneres und Kommunales im vierten Quartal 2025 zugeleitet werden soll; 2. die kontinuierliche Stärkung und Modernisierung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Landes durch den Ausbau von Fachkompetenzen, die Förderung von Innovationen und die Bereitstellung modernster 3 Vgl. https://pendleratlas.de/brandenburg/, abgerufen am 04.03.2025. 4 Vgl. https://www.vbb.de/der-vbb/publikationen/zahlen-und-fakten/corona/, Technologien auch in Zukunft zu gewährleisten; 3. in Kooperation mit dem Landkreis Oberhavel und der Stadt Oranienburg darauf hinzuwirken, bestehende Hürden im Verwaltungsvollzug (zum Beispiel in den Bereichen Bauen und Naturschutz) abzubauen und aufzuzeigen, welche geeignete Instrumente für einen Interessenausgleich in Frage kommen und wie diese umgesetzt werden können; 4. zu prüfen, welche Maßnahmen das Land ergreifen kann, um dem Fachkräftemangel, auch bei den Kampfmittelräumfirmen zu begegnen und die Handlungsfähigkeit der zu entwickelnden Kompetenzregion zu gewährleisten; 5. bei dem Einbringen eines Entwurfs für ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz in der neuen Legislaturperiode des Bundes für eine Mitantragstellung auch anderer Bundesländer zu werben und sich nach dem nach Auslaufen der zeitlich befristeten finanziellen Unterstützung des Bundes für eine Verstetigung dieser Hilfe für kampfmittelbelastete Länder zur Beseitigung alliierter Kampfmittel einzusetzen.“ Einsetzung einer Enquete- Kommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes“ 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Präambel I. Öffentlicher Personennahverkehr im Pendlerland Brandenburg Brandenburg ist ein Flächenland mit einer beträchtlichen Anzahl an Pendlern, die täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort reisen. 2023 waren etwa 1,2 Millionen Menschen als Pendler in Brandenburg unterwegs 3 , davon befanden sich 700 000 innerhalb des Bundeslandes, 320 000 Personen pendelten aus und rund 176 000 Personen reisten ein. Trotz der Einführung eines 49-Euro-Tickets nutzen nur 80 000 Menschen dieses Angebot, was auf eine Präferenz für das Auto hinweist. Laut Verkehrserhebungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) nutzen zwischen drei und 36 % 4 der Bevölkerung zumindest teilweise den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wobei sich die Nutzung auf den berlinnahen Raum und die vier kreisfreien Städte konzentriert. Das Brandenburger ÖPNV-Gesetz setzt sich zum Ziel, eine angemessene Verkehrsbedienung als Daseinsvorsorge zu bieten, was jedoch in ländlichen Regionen nicht erfüllt wird, wie Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigen. Im Bundesvergleich sind die Brandenburger relativ schlecht an den ÖPNV angebunden. Nur 83 % der Bevölkerung haben Zugang zu einer Haltestelle mit mindestens 20 täglichen Abfahrten, was in der Uckermark sogar auf 55% sinkt. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung des Angebots in den peripheren Regionen erforderlich, basierend auf einer detaillierten Analyse von Angebot, Nachfrage, Kosten und Finanzierung sowie der Erarbeitung neuer Konzepte zur abgerufen am 04.03.2025. Verbesserung des ÖPNV. II. Brandenburg als konkurrenzfähiger Flughafenstandort Der Flughafen BER (Berlin Brandenburg ‚Willy Brandt‘) ist national wie international ein bedeutender Flughafenstandort, steht jedoch im Inland in Konkurrenz zu anderen großen Flughäfen wie Frankfurt am Main und München sowie zu den nahegelegenen polnischen Flughäfen in Posen und Breslau. Um die Wettbewerbsfähigkeit des BER zu sichern, sind Konzepte erforderlich, die das Flugangebot attraktiv halten und die Infrastruktur auf die Bedürfnisse der Passagiere ausrichten. Dazu zählen nutzerfreundliche An- und Abreisemöglichkeiten sowie ausreichende Übernachtungs- und Einkaufsmöglichkeiten. Die Zukunftsfähigkeit der Region setzt eine mit anderen Flughafenregionen vergleichbare Verkehrsinfrastruktur voraus. In der Flughafenregion Brandenburg besteht insoweit ein steigender Bedarf an ÖPNV und SPNV (Schienenpersonennahverkehr) aufgrund der Ansiedlung von Unternehmen, etwa in Dahlewitz. Damit geht einher, dass die FBB GmbH (Flughafen Berlin Brandenburg GmbH) als Betreibergesellschaft wirtschaftlich langfristig erfolgreich sein muss, um perspektivisch ohne staatliche Zuschüsse auszukommen. Hierbei sind aber mit Blick auf das Flugangebot und den Betrieb des Flughafens die Interessen der Anwohner durch ausreichenden Lärmschutz zu wahren. Die Enquete-Kommission soll auch untersuchen, wie Lärm-, Schall- und Umweltschutzmaßnahmen optimiert werden können, um den zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklungen und dem daraus resultierenden höheren Flugaufkommen Rechnung zu tragen. Die Entwicklung des Flughafenstandorts Brandenburg hat bei der Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit des Flughafens die wirtschaftlichen Interessen des Landes und der vom Land Brandenburg anteilig getragenen FBB GmbH einerseits und die Interessen der Anwohner andererseits hinreichend zu berücksichtigen. Der Landtag beschließt: I. Einsetzung Der Landtag setzt gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg die Enquete-Kommission ‚Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes‘ ein. II. Zusammensetzung Der Kommission gehören neun Mitglieder des Landtages und vier Sachverständige an. Die Fraktionen der SPD und der AfD benennen jeweils drei, die Fraktion des BSW zwei Mitglieder und die Fraktion der CDU ein Mitglied. Jede Fraktion benennt einen Sachverständigen. Für jedes parlamentarische Mitglied wird durch die Fraktionen ein Stellvertreter benannt. Der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag Brandenburg können je ein ständiges mitberatendes Mitglied ohne Stimmrecht in die Enquete-Kommission entsenden. Die Landesregierung wird gebeten, beratend mit einem Vertreter an den Sitzungen der Kommission teilzunehmen. 2025 117 III. Sächliche und personelle Ausstattung der Enquete-Kommission 1. Inhaltliche und organisatorische Betreuung der Enquete-Kommission sowie Ausstattung der Kommission mit Sachmitteln: Die Enquete-Kommission wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Für die Dauer der Tätigkeit der Enquete-Kommission werden im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 zwei zusätzliche Planstellen für die vorübergehende Beschäftigung von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern (bis Besoldungsgruppe A 15 oder R 2) zur Betreuung und wissenschaftlichen Begleitung der Kommission ausgebracht. Außerdem wird im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 eine zusätzliche Stelle E 8 für die vorübergehende Beschäftigung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters als Sachbearbeiter ausgebracht. Die Planstellen/Stellen stehen bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit der Enquete-Kommission endet, zur Besetzung zur Verfügung. Für die Dauer der Tätigkeit der Enquete-Kommission sind im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 Sachmittel insbesondere zu veranschlagen für: - Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der Kommission (insbesondere für die Vergütung von Gaststenografen und deren Reisekosten sowie ggf. für die Beschaffung von Technik und für Raummieten bei auswärtigen Kommissionssitzungen), - die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission, - Kosten für die sachverständigen, nichtparlamentarischen Mitglieder der Kommission (Ersatz für entstandenen Verdienstausfall und Reisekostenentschädigung bzw. Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung), - Kosten für die Erstellung von Gutachten und für Entschädigungszahlungen an Sachverständige nach § 6 Abs. 2 Enquete-Gesetz, - Reisen der Kommission in Gebiete außerhalb des Landes Brandenburg. 2. Zuschüsse an die Fraktionen zur fraktionsseitigen Betreuung der Enquete-Kommission: Jede im Landtag vertretene Fraktion kann nach § 1 Abs. 4 Satz 2 und 3 Enquete-Gesetz zusätzliche zweckgebundene finanzielle Mittel zur fraktionsseitigen Betreuung der Enquete-Kommission in Anspruch nehmen. Die Mittel können ab dem 1. April 2025 bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, für jeden Kalendermonat in Höhe von 1/12 der Personaldurchschnittskosten einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in Anspruch genommen werden. Die bis zum Ende des Leistungszeitraums (Monat) nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die zweckgebundene Verwendung der Mittel ist gegenüber der Verwaltung des Landtages nachzuweisen. IV. Aufgaben Die Enquete-Kommission hat zum einen die Aufgabe, ein Konzept zur verbesserten Daseinsvorsorge in Brandenburg im Bereich des ÖPNV zu entwickeln. Diese Entwicklung soll auf fundierten Analysen basieren, wobei bestehende Prognosen und Gutachten berücksichtigt werden. Ziel ist es, die zukunftsorientierte Entwicklung voranzutreiben. Die Kommission soll insofern Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Politikfelder ausarbeiten. Diese Empfehlungen sollen von der Landesregierung aufgenommen werden, unter anderem in Bezug auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafenstandorts Brandenburg. Die einzurichtende Enquete-Kommission verfolgt zudem das Ziel, Finanzierungsoptionen für den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg zu ermitteln. Dabei werden alle Aspekte der Bereitstellung, Erhaltung und Entwicklung der notwendigen Infrastruktur sowie des bedarfs- und versorgungsgerechten Betriebs berücksichtigt. Diese Untersuchung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller und prognostizierter gesellschaftlicher, soziodemografischer und technischer Entwicklungen. Der Fokus der Kommission liegt dabei auf der Erörterung und Entwicklung von Finanzierungsmodellen und -optionen, die der Ableitung politischer Entscheidungen dienen können. Zudem sollen technische und organisatorische Innovationen sowie potenzielle Änderungen im Nutzungsverhalten untersucht werden. Die Kommission wird auch die Möglichkeit einer generellen Neuorganisation der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Land und Kommunen/Aufgabenträgern thematisieren. Die Kommission überprüft zum anderen die Wechselwirkungen zwischen dem Flughafen und seinem wirtschaftlichen Umfeld. Dabei sollen Erfahrungen anderer Flughafenbetreiber, speziell in dicht besiedelten Räumen, einbezogen werden. Die Kapazitäten des BER werden im Kontext seines aktuellen und zukünftigen Einzugsgebietes bewertet. Zusätzlich sollen Gespräche mit regionalen Nachbarn wie der Republik Polen geführt werden, um grenzübergreifende Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern daraus abzuleiten. Es sollen Konzepte zur langfristigen, wirtschaftlich tragfähigen Planung und Visionen für die Rolle des Flughafens in der Region entwickelt werden, unter Berücksichtigung der Integration neuer Technologien und Innovationen. Die Kommission analysiert die Auswirkungen des Fluglärms auf die Anwohner des BER und entwickelt Maßnahmen zur Lärmminderung, sowohl aktive Maßnahmen (Nachtflugbeschränkungen, Untersagung von Intersection Takeoffs) als auch passive Maßnahmen (Schallschutzfenster etc.). Zu den Aufgaben der Kommission zählt ferner die Entwicklung von Konzepten zur Verringerung der Umweltbelastungen durch den Flughafenbetrieb, einschließlich der Emissionen und des Energieverbrauchs. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Planung der zukünftigen Verkehrsinfrastruktur rund um den BER. Dabei sollen besonders die Straßen der umliegenden Gemeinden, die bereits jetzt bei Baumaßnahmen oder Sperrungen der A 10 stark belastet sind (wie Königs Wusterhausen, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren und Ragow), berücksichtigt werden. Handlungsempfehlungen zur Entlastung dieser Gebiete sollen erarbeitet werden. Die Entwicklung der Anbindungen der umliegenden Gemeinden an den BER und die Metropole Berlin steht ebenfalls im Fokus. Dies soll nicht nur die Attraktivität für angesiedelte Unternehmen erhöhen, sondern auch die Akzeptanz bei den Anwohnern verbessern. Im Rahmen einer abschließenden Zusammenfassung soll die Kommission ihre Handlungsempfehlungen darlegen, einschließlich realistisch umsetzbarer Vorschläge für die zeitliche Umsetzung. Insgesamt zielt die Enquete-Kommission darauf ab, durch die detaillierte Untersuchung und Bewertung vielfältiger Aspekte zur nachhaltigen und effizienten Entwicklung des ÖPNV und des Flughafens in Brandenburg beizutragen. Die Erkenntnisse dieser Kommission werden maßgeblich dazu dienen, fundierte politische Entscheidungen zu treffen, die den ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Zukunft gerecht werden. V. Arbeitsweise Die Enquete-Kommission verfolgt einen partizipativen Ansatz zur Unterstützung der gesellschaftlichen Debatte. Der rung die Enquete-Kommission fortlaufend informiert und aktiv unterstützt, um vermeidbaren Zusatzaufwand und redundante Prüfungsverfahren zu verhindern. Dabei sind folgende zentrale Punkte hervorzuheben: 1. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit Um den gesellschaftlichen Diskurs zu intensivieren, implementiert die Enquete-Kommission einen partizipativen Ansatz. Ein wesentlicher Teil der Sitzungen wird in ländlichen Regionen abgehalten, um die Perspektiven von Vertretern der kommunalen Ebene, von Fachleuten sowie der Bürgerschaft systematisch zu integrieren. Darüber hinaus wird ein digitales Beteiligungsforum eingerichtet, das eine weitergehende Partizipation ermöglicht. Die Sitzungen finden in der Regel in einem öffentlichen Rahmen statt. Falls erforderlich, hat die Kommission die Möglichkeit, auch über die Landesgrenzen hinaus länderübergreifende Lernreisen zu initiieren. - Die Ergebnisse und Gutachten werden über eine Internetplattform veröffentlicht. Über den gesamten Untersuchungszeitraum hinweg betreibt die Kommission eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, die den Einsatz digitaler Kanäle - einschließlich Social-Media-Plattformen - sowie weiterer geeigneter Formate einschließt. Dabei wird auf eine verständliche Sprache geachtet. Die unparteiische Ausrichtung der Kommission wird sichergestellt. 2. Datengrundlage und Forschungsansatz - Für die Analyse werden statistische und gesellschaftspolitische Daten zum demografischen Wandel und zum Mobilitätsverhalten bis 2050 herangezogen. - Relevante Studien, Ergebnisse anderer Enquete-Kommissionen sowie bestehende Strategien in Brandenburg werden berücksichtigt. - Modellhafte Untersuchungen und zusätzliche Expertisen können bei Bedarf beauftragt werden. - Im Rahmen der Untersuchung werden die Ergebnisse der Enquete-Kommissionen des Bundes und weiterer Länder sowie wissenschaftliche Studien zum demografischen Wandel und zur Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs einbezogen. Ergänzend dazu erfolgt eine systematische Zusammenfassung der bereits auf Landes- und Kommunalebene in Brandenburg implementierten Strategien und Projekte. - Die Enquete-Kommission ist befugt, auf modellbasierte Untersuchungen zurückzugreifen und bei Erfordernis ergänzende Fachanalysen in Auftrag zu geben. 3. Flughafen BER und regionale Entwicklung - Die Kommission analysiert die Entwicklung des Einzugsgebiets des Flughafens BER unter Berücksichtigung globaler Trends und der geografischen Lage Brandenburgs. - Bestehende Konzepte wirtschaftlich erfolgreicher Flughäfen werden untersucht, gegebenenfalls durch Lernreisen über Landesgrenzen hinweg. 4. Berichtspflichten und Zusammenarbeit - Ein Zwischenbericht mit ersten Handlungsempfehlungen ist bis zum 31. Oktober 2027 vorzulegen. Der Abschlussbericht wird bis Ende des ersten Quartals 2029 erwartet. - Der Landtag fordert eine enge Zusammenarbeit mit der Landesregierung, um Doppelprüfungen und unnötigen Mehraufwand zu vermeiden. - Die Kommission hat außerdem die Möglichkeit, weitere Vorschläge und Ansätze zum Umgang mit finanziellen Herausforderungen des Flughafens BER einzubringen. Insgesamt legt die Enquete-Kommission großen Wert auf breite Beteiligung, wissenschaftlich fundierte Analysen und transparente Kommunikation, um belastbare Empfehlungen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Flughafenregion Brandenburg und des Flughafens BER abzuleiten.“ Wahl einer/eines Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes“ 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder Herrn Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (43 Jastimmen / 32 Neinstimmen / 5 Enthaltungen) als Vorsitzenden der Enquete-Kommission ‚Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes‘.“ 2025 119 Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete- Kommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes“ 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder Herrn Abgeordneten Ludwig Scheetz (65 Jastimmen / 8 Neinstimmen / 8 Enthaltungen) als stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission ‚Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes‘.“ Bestätigung der brandenburgischen Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg 2025 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „ Fraktionsgruppe SPD Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Andreas Noack Herr Abg. Wolfgang Roick Herr Abg. Erik Stohn Frau Abg. Katja Poschmann Herr Abg. Ludwig Scheetz Herr Abg. Sebastian Rüter Fraktionsgruppe AfD Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Peter Drenske Herr Abg. Daniel Münschke Herr Abg. Tim Zimmermann Herr Abg. Daniel Freiherr von Lützow Fraktionsgruppe CDU Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Danny Eichelbaum Herr Abg. Steeven Bretz Fraktionsgruppe Die Linke Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Herr Marco Büchel Herr Sebastian Walter Fraktionsgruppe B 90/DIE GRÜNEN Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Herr Heiner Klemp Herr Thomas von Gizycki Fraktionsgruppe BSW Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Falk Peschel Herr Abg. André von Ossowski “ Ergebnis der namentlichen Abstimmung Zu TOP 6: - „Stirbt die PCK, dann stirbt auch die Region!“ - Einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der PCK-Raffinerie in Schwedt langfristig sichern - Antrag der AfD-Fraktion - Drucksache 8/681 vom 18.03.2025 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Anwesenheitslisten Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) 2025 121 Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 27.03.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 107 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Servicestelle Familienzentren im Land Brandenburg Die Landesregierung fördert seit 2019 Familienzentren. schreibung des Auf- und Ausbaus des Landesprogramms Einladung der Servicestellen besuchten die Abgeordneten und Soziales am 10. März 2025 das Familienzentrum Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Rolle programms? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Familienzentren sind eine zentrale familienpolitische die Frage nach der Rolle ihrer Servicestellen Bedarfe der Familien und das daraus resultierende Familienzentren eingehen. Die Lebenssituationen vieler Familien im Land komplexere Herausforderungen geprägt - sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder betroffen sind Alleinerziehende, Mehrkindfamilien Die betroffenen Familien benötigen zielgerichtete bote. Familienzentren schaffen die erforderlichen niedrigschwelligen Beratungsangeboten. Sie bieten den Familien Beantragung zustehender Sozialleistungen. Leitgedanke einer Hand, die präventiv, wohnortnah, unabhängig generationenübergreifenden Ansatz leisten sie Familien-, Kinder- und Altersarmut. Die Landesregierung fördert seit 2019 den Aufdarunter sind sieben Modellprojekte. Die Brandenburger vielfältig. So sind Familienzentren unterschiedlich weise teilweise an Mehrgenerationenhäuser digitale Angebote. Dabei kooperieren sie mit verschiedenen Ort, um den unterschiedlichen Bedarfen von Familien habe und Begegnung werden hier gelebt und Eingegangen: 27.03.2025 / Ausgegeben: 27.03.2025 I Im Koalitionsvertrag wurde die Fort-Familienzentren vereinbart. Auf des Ausschusses für Gesundheit in Rüdersdorf. der Servicestellen innerhalb des Landes-Ministerin für Gesundheit und Soziales die Maßnahme der Landesregierung. Um zu beantworten, möchte ich kurz auf die breite Angebotsspektrum der Brandenburg werden zunehmend durch es durch finanzielle Schwierigkeiten, sei es fehlende Unterstützung im Alltag. Besonders und Familien mit Migrationshintergrund. Informationen und Unterstützungsange-Zugänge zu Bildungs- und Orientierung und Unterstützung bei der ist dabei die Familienberatung aus und auch digital erfolgen kann. Mit ihrem einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung von und Ausbau von derzeit 57 Familienzentren; Landschaft der Familienzentren ist kommunal eingebunden und beispielsangegliedert, es gibt aber auch mobile oder Partnerinnen und Partnern vor gerecht zu werden. Integration, Teilvermittelt. So unterschiedlich die Familienzentren sind, haben der Familienzentren müssen sich fortbilden, vernetzen, Die Familienzentren stehen vor vielen im stetigen Die Servicestellen der Familienzentren setzten Landesprogramm Familienzentren fachlich. Insbesondere Regionen unterstützen sie beim Auf- und Ausbau Beratungsbus in Rüdersdorf. Die sieben geförderten chende, mobile Beratung die Reichweite von gelingt, bisher nicht erreichte Familien anzusprechen. len auch die Überzeugungsarbeit in den Kommunen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Netzwerkarbeit. und den Informationstransfer zwischen den Familienzentren zenden Programmen sicher. Sie arbeiten in Gremien der Kommunal- und Landesverwaltung. Die bemerkenswerte tren ist mit der Flankierung durch die Servicestellen Neben der fachlichen Begleitung ist eine gute Erfolg der Familienzentrumsarbeit unerlässlich. Informationsmaterialien für Ausstellungen, Veranstaltungen Ebenso bauen sie eine Internetpräsenz auf, Familien sichtbarer macht. Die Servicestellen sind unverzichtbar, damit die Anlaufstellen für Familien in Brandenburg bleiben. - 2 sie auch Gemeinsamkeiten: Fachkräfte brauchen Begleitung und Beratung. Wandel befindlichen Herausforderungen. hier an und begleiten und koordinieren das in unterversorgten und ländlichen innovativer mobiler Angebote wie dem Modellprojekte zeigen, wie aufsu-Familienzentren erweitern kann und wie es Beim Aufbau leisten die Servicestel-So stellen die Servicestellen die Vernetzung und anderen familienunterstütmit und sind die Schnittstelle zwischen Entwicklung der Familienzenin den letzten Jahren gut gelungen. landesweite Öffentlichkeitsarbeit für den Die Servicestellen erstellen zum Beispiel und die politische Ebene. die die Angebote der Familienzentren für Familienzentren auch in Zukunft wichtige - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 108 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Angriffe auf Lehrkräfte an Schulen An der Berufsorientierenden Oberschule in Spremberg Vorfall, bei dem eine Lehrkraft von einem Siebtklässler licher Gewalt gegen eine Wand gestoßen wurde. musste in der Notaufnahme behandelt werden. Sicherheit unserer Lehrkräfte und zum allgemeinen Das Thema Gewalt an Schulen wurde von mir wurde ein gemeinsames Fachgespräch mit dem Ich frage die Landesregierung: Welche kurzfristigen und Schüler besser zu schützen, insbesondere bessere Präventionskonzepte und gegebenenfalls Sanktionssysteme? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Zunächst ist festzuhalten, dass sich in widerspiegeln. Gesellschaftliche Entwicklungen genauso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen Brandenburg bestrebt sind, ein angstfreies Umfeld sich zu aggressivem oder gewalttätigem Verhalten und Handlungen entwickeln, nicht immer vollständig Im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags körperlichen und seelischen Unversehrtheit Grundsätzliches Ziel ist es, ein gewaltfreies Schulklima sind alle an Schule Beteiligten einzubeziehen. Gewalt steht dabei im Fokus. Das bedeutet insbesondere Gefährdungen und Gewalttaten auseinanderzusetzen. Die Rahmenlehrpläne für die Jahrgangsstufen sowie für die gymnasiale Oberstufe verpflichten „Gewaltprävention“ im schulinternen Curriculum unterrichten. Die Umsetzung ist als dauerhafter Unterstützt werden Schulleitungen und Lehrkräfte Handlungsleitfaden „Gewaltprävention an Brandenburger und Anregungen bietet. Lehrkräfte in Brandenburg Eingegangen: 27.03.2025 / Ausgegeben: 27.03.2025 ereignete sich ein schwerwiegender während des Unterrichts mit erheb-Die Lehrerin erlitt dabei Prellungen und Dieser Vorfall wirft ernsthafte Fragen zur Schulklima auf. schon im letzten AIK thematisiert, und es Bildungsausschuss vereinbart. Maßnahmen plant sie, um Lehrkräfte durch stärkere Sicherheitsvorkehrungen, eine Anpassung der Melde- und Minister für Bildung, Jugend und Sport die Schulen gesellschaftliche Entwicklungen wirken in die Schule hinein, sie treten hier auf. Obwohl die Schulen im Land zu schaffen, lassen sich Konflikte, die oder auch zu unbedachten Äußerungen vermeiden. sind die Schulen zum Schutz der der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. zu schaffen bzw. zu erhalten. Hierfür Die pädagogische Behandlung des Themas auch, sich offen und offensiv mit 1 bis 10 der Länder Berlin und Brandenburg die Schulen, das übergreifende Thema zu verankern und fächerübergreifend zu und pädagogischer Prozess zu verstehen. dabei unter anderem durch den Schulen“, der wichtige Hinweise finden außerdem auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg eine Gewaltprävention. Ihnen werden darüber hinaus Veranstaltungen zu diesem Thema angeboten. Für den Umgang mit und die Erfassung von Gewalt den gesetzlichen Vorgaben auch das Rundschreiben Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Reaktion auf Gewaltvorfälle in der Schule und wird dieses Rundschreiben überarbeitet. Künftig geben, das einen vereinfachten Meldeweg Schulen bietet. Besonders eng arbeiten die Schulen in Brandenburg lage dafür ist der gemeinsame Runderlass „Partnerschaften mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales. dige Revierpolizistin oder der zuständige Revierpolizist zur Verfügung. Darüber hinaus können sich Schülerinnen und zung ihres Anliegens an die untere Schulaufsicht Das Land Brandenburg hat die Zahl der Stellen Des Weiteren stehen auch externe Ansprechpartner, Mitarbeiter der RAA als Ansprechpartner zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich sagen: Es gibt Unterstützungsangeboten für die Schulen. Gewaltvorfällen. Die Schulen reagieren bei Vorfällen angemessen, leiten erste Maßnahmen ein und Schülerinnen und Schülern und/oder dem Lehrerkollegium Handlungen oder Äußerungen kommt, so aufgearbeitet und im Sinne von Erziehungs- und Ebenso wird die Polizei hinzugezogen. So ist Oberschule Spremberg erfolgt. Wie durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Handlungssicherheit gesorgt und ob das Prinzip kann, wird derzeit geprüft. In diesem Zusammenhang inwieweit die Handlungssicherheit der Lehrkräfte weiter unterstützt werden kann. Abschließend ist festzuhalten, dass Schulen Gewaltvorfällen nicht allein sind. Hinter ihnen Unterstützungssystem sowohl aus staatlichen - 2 Auswahl von Angeboten zum Thema über das „Fortbildungs-Netz“ zahlreiche an Schulen in Brandenburg ist neben 09/21 „Hinsehen - Handeln - Helfen, Schule“ maßgeblich. Es gibt Hinweise zur enthält Maßnahmen zur Prävention. Aktuell soll es ein elektronisches Meldesystem und klar definierte Meldeschwellen für die mit der Polizei zusammen. Die Grund-Polizei und Schule“ des MBJS Die für die jeweilige Schule zustänstehen als externe Ansprechpartner Schüler, aber auch Eltern bei der Unterstüt- und/oder die Schulpsychologie wenden. der Schulpsychologie auf 60 verdoppelt. zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und bereits eine Vielzahl von Maßnahmen und Dennoch kommt es immer wieder zu jeglicher Art in der Regel sofort und arbeiten die Vorfälle entsprechend mit den auf. Wenn es an Schulen zu werden diese konsequent festgehalten, Ordnungsmaßnahmen (EOMV) geahndet. es auch im Fall der Berufsorientierenden konkrete Änderung oder Ergänzung der Verordnung für mehr Klarheit und der Wiedergutmachung gestärkt werden erfolgt außerdem eine Prüfung, auch durch konkrete Fortbildungen noch bei der Prävention und beim Umgang mit steht ein breit aufgestelltes Beratungs- und als auch zivilgesellschaftlichen Trägern. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 109 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Servicestelle Familienzentren im Land Brandenburg Die Landesregierung fördert seit 2019 Familienzentren. schreibung des Auf- und Ausbaus des Landesprogramms Einladung der Servicestellen besuchten die Abgeordneten und Soziales am 10. März 2025 das Familienzentrum Ich frage die Landesregierung: Wie tragen die milienzentren bei? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Servicestellen unterstützen die Fachkräfte vielfältigen Herausforderungen. Neben der Organisation und Leitung eines Familienzentrums, Fachkräftemangel und die Mittelakquise bei wichtige Themen der Fachkräfte. Die Servicestellen der Qualifizierung für die Beratung vor Ort und im Land. Sie schaffen dadurch einen Wissenstransfer, Entwicklung der Familienzentren zugute kommt. Die Servicestellen vernetzen die kommunale, den fachlichen Austausch. Die Unterstützung Netzwerkarbeit sowie den Informationstransfer familienunterstützenden Programmen kann effektiv leisten. Denn die Servicestellen organisieren Weiterbildungen und übernehmen zentrale Einrichtungen nicht zusätzlich bewältigen könnten. Anhand eines Monitoringtools kann aus Daten die Familien erreicht werden und mit welchen Fortbildungsbedarfe der Familienzentren abgeleitet fachliche Impulsen organisiert - ob online Regionalkonferenzen. Dies stellt sicher, dass die an die Bedarfe der Familien anpassen und verbessern Die Landesregierung setzt auf den qualitativen erfordert auch eine Fortsetzung der fachlichen Eingegangen: 27.03.2025 / Ausgegeben: 27.03.2025 II Im Koalitionsvertrag wurde die Fort-Familienzentren vereinbart. Auf des Ausschusses für Gesundheit in Rüdersdorf. Servicestellen zur Qualitätssicherung der Fa-Ministerin für Gesundheit und Soziales die der Familienzentren bei der Bewältigung der Beratung der Familien sind auch die die Vernetzung in den Sozialraum, der knapper werdenden öffentlichen Mitteln stehen mit Rat und Tat zur Seite, bei der Vermittlung von Beispielen guter Praxis der der nachhaltigen qualitativen Landes- und Bundesebene und fördern so beim qualitativen Auf- und Ausbau in der zwischen den Einrichtungen und weiteren nur eine externe Programmbegleitung den Austausch, sie koordinieren Verwaltungsaufgaben, die die einzelnen abgeleitet werden, mit welchen Angeboten nicht. Daraus werden unter anderem und notwendige Veranstaltungen und oder vor Ort, zum Beispiel in Form von Einrichtungen kontinuierlich ihre Angebote können. Auf- und Ausbau von Familienzentren. Dies Begleitung durch die Servicestellen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 110 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Nicht mehr warten - sozialpädagogische Begleitung An Brandenburger Pflegeschulen gibt es eine Brandenburg eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf sen wir schleunigst gegensteuern. Eine sozialpädagogische treuung der Auszubildenden kann frühzeitig Unterstützung Probleme eingegangen werden kann und Lösungswege kann die Abbrecherquote reduziert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Kontakt aufgenommen und dieses wichtige Vorhaben haltsberatungen aufgenommen? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die mündliche Anfrage greift die Thematik erneut im Landtag unter TOP 10 der Plenarsitzung am Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/310. Debatte eingehend zum Thema geäußert. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales Pflegeschulbund zu aktuellen Themen einschließlich und Beratung. Aus fachlicher Sicht wird weiterhin an dem Vorhaben Begleitung und Beratung als Soll-Vorschrift aufzunehmen. Ziel ist es, die positiven Erfahrungen zu nutzen und diese Unterstützung allen Schülerinnen Gesundheitsfachschulen anzubieten. In Bezug auf die Finanzierung des Vorhabens Ergebnis seiner Haushaltsberatungen zu entscheiden Mittel bereitgestellt werden können. Eingegangen: 27.03.2025 / Ausgegeben: 27.03.2025 an Pflegeschulen jetzt umsetzen hohe Abbrecherquote. Jeder Zweite, der in beginnt, bricht diese ab. Hier müs-Begleitung, Beratung und Beanbieten, indem auf individuelle aufgezeigt werden können. So Hat sie mit dem Pflegeschulbund als Gesamtfinanzierung in die Haus-Ministerin für Gesundheit und Soziales die auf, die bereits Gegenstand der Debatte 26. Februar 2025 war. Grundlage war ein Die Landesregierung hat sich in der steht in regelmäßigem Austausch mit dem der sozialpädagogischen Begleitung festgehalten, die sozialpädagogische in die Gesundheitsberufeschulverordnung aus dem Bereich der Altenpflegehilfe und Schülern an den Pflege- und ist es letztlich auch der Landtag, der im hat, ob und in welcher Höhe hierfür Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 111 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Ausbau der straßenbegleitenden Radwege Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mationen für rund 2 082 Kilometer Radwege 1 000 Kilometer an Bundesstraßen und Landesstraßen. Schaffung und die Erhaltung von Radwegen ganz des- und Landesstraßen abhängig ist. Die Länge von neuen Verkehrsführungen wie Ortsumfahrungen, maßnahmen. Ich frage die Landesregierung: Wie viele zusätzliche, hinausgehende, Kilometer straßenbegleitender Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen, Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg Jahr 2026 Radwegeneubaumaßnahmen an Gesamtlänge von ca. 35 km umgesetzt werden. Die Umsetzung ist wie immer abhängig von den und der Schaffung des Baurechts für die Radwege. Grunderwerb für die Flächen des Radweges erlangt sehr schwierig dar, da oftmals viele Grundstückseigentümer betroffen sind. Sollte nur ein Eigentümer die des gesamten Radweges nicht mehr möglich. geplanten 35 km Radwegen noch Veränderungen Eingegangen: 27.03.2025 / Ausgegeben: 27.03.2025 für 2025/2026 ist nach öffentlich zugänglichen Inforim Land zuständig, davon liegen jeweils rund Daraus wird ersichtlich, dass die wesentlich von der Schaffung neuer Bundes Straßennetzes wiederum ist abhängig Erweiterungen oder anderen Umbaualso über die oben genannte Zahl Radwege plant sie für die Jahre 2025/2026? Minister für Infrastruktur und Landesplanung dass im Zuständigkeitsbereich des im laufenden Jahr 2025 sowie im nächsten Bundes- und Landesstraßen mit einer zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln Insbesondere muss der notwendige werden. Das stellt sich regelmäßig als entlang der gesamten Strecke Genehmigung versagen, ist eine Umsetzung Deshalb können sich auch an den derzeit ergeben. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 112 des Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) Umsetzung der Westumfahrung Fürstenberg/Havel Die Bundesstraße 96 ist eine der wichtigsten stadt, dem Land Brandenburg sowie Nordostdeutschland tere Entwicklung der Wirtschaftsstandorte in tung. Diese können nur durch eine leistungsfähige, ihre Standortvorteile in der Hauptstadtregion mit spielen. Allein zwischen der A 20 bei Neubrandenburg quert die B 96 eine Region mit mehr als 340 nehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die B 96 und Versorgungsfunktion für den ländlichen Raum. Der Ausbauzustand der B 96 ist unzureichend, holmöglichkeiten kommt es immer wieder zu schweren kehrsbelastungen insbesondere in Fürstenberg/Havel. eine wesentliche Ortsumfahrung im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen (Projekt B96-G10-BB-T3-BB). Diese Streit über die Trassenführung verzögert, was bleiben noch fünf Jahre, um die Maßnahme umzusetzen, wegeplan aufgestellt und das Vorhaben gegebenenfalls sein wird. Im Zuge des Sondervermögens Infrastruktur nen ergibt sich nun aktuell die Chance, das Projekt Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen dem Bund eine schnelle Einigung über den Bau Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die B 96 OU Fürstenberg/Havel wird durch Auftrag des Bundes geplant. Nach einem Raumordnungsverfahren westlich um Fürstenberg herum als Vorzugsvariante Im Rahmen der Erarbeitung der Entwurfsplanung diskutierten Varianten (36 Stück) auf deren Machbarkeit festgestellt werden, dass die bisher geplante Freiraumverbund (verbindliches Ziel des Berlin-Brandenburg - LEP HR 2019) liegt. Eine nicht zulässig, wenn ein Vorhaben auch auf Freiraumverbundes realisiert werden kann. Im Eingegangen: 27.03.2025 / Ausgegeben: 27.03.2025 Verbindungen zwischen der Bundeshauptmit seinen Seehäfen. Für die weider Region ist die B 96 von zentraler Bedeusichere und schnelle Verkehrsanbindung über sechs Millionen Einwohnern voll aus- und dem Berliner Ring (A 10) durch-000 Einwohnern und mehr als 20 000 Unterbesitzt zudem eine erhebliche Austauschdurch fehlende Ortsumfahrungen und Über-Unfällen, Staus und erheblichen Ver-Für die Stadt Fürstenberg/Havel ist 2030 (Beschluss 08/2016) Maßnahme wurde durch jahrelangen zu erheblichen Kostensteigerungen führt. Es bevor ein neuer Bundesverkehrsnicht mehr im vordringlichen Bedarf des Bundes Bund/Länder/Kommufinanziell zügig zu untersetzen. unternimmt sie gegenwärtig, um mit der Westumfahrung zu erzielen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) im wurde eine Trasse ermittelt und linienbestimmt. wurde 2018 der LS beauftragt, sämtliche hin zu untersuchen. Dabei musste Westumgehung (Variante 4) im Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Beeinträchtigung des Freiraumverbundes ist anderen geeigneten Flächen außerhalb des Zuge der Variantenbetrachtung wurde eine Variante entwickelt, die technisch realisierbar liegt. Diese bahnparallele innerstädtische „Mittelvariante“ Teilen im Geltungsbereich des LEP-HR 2019 In mehreren Gesprächen hatte sich der Bund vorbehalten und mit Schreiben vom 24. Juni wegeplanungsbeschleunigungsgesetz für Fürstenberg /Havel bestimmt. Mit Schreiben Auftragsverwaltung BB gegenüber dem BMDV genauerer Untersuchungen als wirtschaftlich ansieht, im Weiteren die Mittelvariante zu Aufhebung der Linienbestimmung für die Westumgehung Mit Schreiben des BMDV vom 26. Januar 2023 die Linienbestimmung seit dem 1. Januar 2021 übergegangen ist und somit auch eventuelle notwendige erfolgen hätten. Das BMDV bat daher die Auftragsverwaltung und notwendige Inhalte der bei abweichendem Unterlagen mit dem FBA abzustimmen. Um Planungsschritte sicherzustellen, müssten Verfahrensschritte dort erfolgen. Das MIL hat sich daher umgehend mit dem FBA vom 23. Februar 2023 alle Unterlagen, die auch Abstimmung vorgelegt wurden, an das FBA wieder neue Unterlagen an, um einschätzen eine notwendige und zweckmäßige Alternative darstellen kann. Die Nachfrage des MIL beim einer Antwort des FBA zum Antrag auf Aufhebung Fürstenberg rechnen kann, ergab, dass die dazugehörigen und aktuell keine verlässliche Zeitangabe für eine Anfang Januar 2025 bat das FBA zuletzt um bahnparallelen Mittelvariante auch für die Zielnetzprognosedaten Dezember 2024) gewährleistet werden kann. genommen. Eine Antwort des FBA ist bislang Parallel zum Antrag auf Aufhebung der Linienbestimmung 24. Juni 2004 beim FBA fanden und finden regelmäßig mit dem BMDV, Bundes- und Landtagsabgeordneten Zuletzt war ich selbst am 3. Februar 2025 vor der Verhandlungen zu informieren. Wir haben uns darauf verständigt, dass seitens wird, in welchem die zwei möglichen umsetzbaren Mitteltrasse parallel zu den Bahnschienen, Rechtssicherheit, ihrer verkehrlichen Anbindung, Umsetzbarkeit geprüft wird. - 2 ist und außerhalb des Freiraumverbundes (Variante 14) würde zu großen liegen. die Linienbestimmung für die OU Fürstenberg 2004 die Linienführung gemäß § 2 Verkehrseine weiträumige Westumgehung von vom 4. Mai 2021 hatte die erläutert, weshalb sie es im Ergebnis angemessen, vertretbar und angezeigt verfolgen, und hat das BMDV daher um vom 24. Juni 2004 gebeten. teilt dieses mit, dass die Zuständigkeit für auf das Fernstraßenbundesamt (FBA) weitere Verfahrensschritte dort zu Brandenburg, den Umfang Variantenvorschlag erforderlichen die Rechtssicherheit für die künftigen auch eventuell notwendige weitere in Verbindung gesetzt und mit Schreiben dem BMDV in den letzten Monaten zur übersandt. Seither fordert das FBA immer zu können, ob eine innerstädtische Variante zu der 2004 linienbestimmten Variante 4 FBA Mitte Juni 2024, wann Brandenburg mit der Linienbestimmung der B 96 OU Abstimmungen noch andauern Entscheidung gegeben werden kann. eine Aussage, ob die Leistungsfähigkeit der 2040 (veröffentlicht im Auch hierzu hat BB umgehend Stellung noch nicht erfolgt. für die Westumgehung vom Gespräche der Hausleitung des MIL und der Stadt Fürstenberg/Havel statt. Ort, um die Stadt über den aktuellen Stand des Landes ein Rechtsgutachten beauftragt Varianten, Westumfahrung oder hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, sowie auf die voraussichtliche Dauer der - Erst mit Vorliegen des Rechtsgutachtens und Planung der Ortsumgehung entschieden werden. - 3 der Antwort des FBA kann über die weitere -

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