Rainer Genilke
Frau Bessin, bitte schön. Birgit Bessin (AfD):* Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Ministerin, ich habe schon im Ausschuss klar zu verstehen gegeben, dass die Schuld an diesem Konflikt selbstverständlich nicht Sie trifft, weil Sie erst vor Kurzem Ministerin geworden sind. Die vorherige Landesregierung und speziell Ihre Vorgängerin, Frau Nonnemacher, haben eine Lösung – vielleicht willentlich; ich will nichts unterstellen – verschleppt. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Jedenfalls haben sie nicht für eine Lösung des Konflikts, der schon seit Jahren schwelt, gesorgt. 2025 109 Nichtsdestotrotz ist die Situation so – Frau Oeynhausen hat vorhin schon darauf hingewiesen –, dass es, was die Hilfsfristen angeht, in Brandenburg keinen einzigen Landkreis gibt, der nicht noch zusätzlich Aufgaben zu bewältigen und seine Netze auszubauen hat, damit jeder, der einen Notruf absetzt bzw. einen Notarzt braucht, rechtzeitig erreicht werden kann. Wenn diese Investitionen im Landkreis endlich getätigt werden – das wäre sofort notwendig –, dann entstehen ja noch sehr viel mehr Kosten im Bereich des Rettungswesens. Wie die Kalkulation der Gebühren für das Rettungswesen entsteht, kann ich Ihnen erklären: Alle Kosten, die in diesem Bereich in einem Landkreis anfallen, werden durch die Anzahl der Fahrten dividiert. Was heißt das konkret? Angenommen, ein Landkreis hat 30 Millionen Euro Kosten und in einem Jahr nur eine einzige Fahrt, dann kostet diese 30 Millionen Euro! Daraus resultieren die Unterschiede zwischen den Gebühren für Rettungsfahrten der jeweiligen Landkreise. (Zuruf) – Doch, das stimmt so; es wurde so erklärt. Deshalb ist es dringend notwendig, dass auch das Land seiner Verpflichtung nachkommt. Wenn die Landkreise es nicht schaffen, jeden einzelnen … (Abgeordneter Christian Dorst [BSW] begibt sich an ein Saalmikrofon.) – Bei einer Kurzintervention geht das leider nicht; das können wir anders klären. – Wenn der Landkreis es nicht schafft, für diese Kosten aufzukommen, und das Land seiner Pflicht zur Rechtsaufsicht nicht nachkommt, dann, so finde ich, ist das Land in der Pflicht, die Landkreise für die Gebühren, für die sie aufkommen müssen, finanziell zu entschädigen, und zwar so lange, bis jeder einzelne Patient Gewissheit hat …
