Katrin Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens: Das zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vereinbarte Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt hat mittlerweile seine Arbeit aufgenommen. Zweitens: Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Nicht-EU-Staaten schaffen. Die vorherige wie auch die jetzige Landesregierung beabsichtigt, das zu tun. Dies entspricht auch der wiederholt – zuletzt am 19. März – von der Landrätekonferenz bekräftigten Vereinbarung mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Landes, mit Ausnahme Potsdams. In Potsdam hat man eine andere Sicht auf die Welt. In diesen Einrichtungen sollen auf der Grundlage einer Wohnsitzauflage vollziehbar ausreisepflichtige Personen untergebracht werden, aber keine Familien, allein reisende Frauen, Paare oder kranke Personen. Drittens: Anders als mein Amtsvorgänger beabsichtige ich, solche Einrichtungen nur an solchen Orten zu schaffen, die dafür auch wirklich geeignet sind, zum Beispiel also nicht in Küstrin-Kietz. (Beifall SPD und BSW) Viertens: Die Einrichtung von Zentren nach dem Vorbild von Dänemark oder wem auch immer nützt überhaupt nur dann, wenn die rechtlich festgestellte Ausreisepflicht am Ende auch wirklich durchgesetzt werden kann; sonst nützt das überhaupt nichts. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Es liegt jetzt in der Verantwortung des Bundes, dafür die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, was die Koalitionäre in Berlin im Interesse von Ländern und Kommunen zustande bringen. Fünftens: Die heute hier vorliegenden Anträge von AfD und CDU überzeugen nicht. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
