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Niels-Olaf Lüders

BSW 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dänemark ist in der Tat grundsätzlich ein sehr gutes Beispiel dafür, wie Migration besser und konsequenter reguliert werden kann. In Bezug auf Asylpolitik ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass, wie die dortige sozialdemokratisch geführte Regierung sagt, Schutz vor Verfolgung nur so lange gewährt werden muss, wie er gebraucht wird. Ebenso finden wir es – wie die dänische Regierung – bei der Arbeitsmigration richtig und wichtig, auch die Situation in den Herkunftsländern im Auge zu behalten, welche ja die Fachkräfte eigentlich nicht für unseren Arbeitsmarkt, sondern für sich selbst ausbilden. Auch die Motivation in Dänemark, eine so konsequente und restriktive Migrationspolitik umzusetzen, ist sehr überzeugend. Dänemark hat sehr hohe steuerfinanzierte Sozialstandards, gerade auch in dem Bereich einer guten Bildung für alle. Davon dürfte sich Deutschland gern eine dicke Scheibe abschneiden. Diese Standards lassen sich aber nur durch eine gute Balance zwischen Arbeitsmarkt und Sozialsystem und eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur aufrechterhalten. Auch das ist eine Binsenweisheit. Dänemark macht also vieles richtig. Dennoch ist es – mit Verlaub – etwas plump und greift zu kurz, sich einzelne Mosaiksteine aus diesem Konzept herauszuklauben. Das funktioniert schon deswegen nicht, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen in Dänemark andere sind als bei uns. Das fängt bei den Grundlagen an – Kollege Stohn hat bereits darauf hingewiesen –: Dänemark hat sich bei seinem Beitritt zur Europäischen Union ein sogenanntes Opt-out für bestimmte Bereiche vorbehalten und ist unter anderem in der Asylpolitik nicht an EU-Recht gebunden. Darunter fällt zum Beispiel die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG: Dänemark hat die Möglichkeit, diese Richtlinie umzusetzen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Deswegen fällt es Dänemark wesentlich leichter als uns, zum Beispiel über die auch von uns als sehr sinnvoll erachtete Durchführung von Asylverfahren außerhalb der EU nachzudenken. Ein beträchtlicher Teil der aktuellen dänischen Migrationspolitik geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 2019 zurück, das den Namen „Paradigmenwechsel“ trägt. Dieses Gesetz konzentriert sich ausschließlich auf temporären Schutz. Der Begriff „Integration“ wird durch „Selbstversorgung“ und „Rückkehr“ ersetzt. Wir hingegen unterscheiden zwischen Menschen, die kein Bleiberecht haben, Menschen, die absehbar nur vorübergehenden Schutz benötigen, und Menschen, bei denen absehbar ist, dass sie lange Zeit, vielleicht nie, in ihr Herkunftsland zurückkehren können, weil sie dort verfolgt werden. Das ist vor allem unter humanitären, aber auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten gut so. (Vereinzelt Beifall BSW) Menschen mit längerfristigem Bleiberecht sollten besser in die Gesellschaft integriert werden. Der Aufenthalt in Rückkehreinrichtungen ergibt für uns nur dann Sinn, wenn eine Rückkehr auch absehbar erfolgen kann und soll. Brutzellen für Kriminalität und psychische Probleme durch perspektivlos über einen langen Zeitraum verwahrte Menschen wollen wir nicht. Deswegen werden wir noch in diesem Jahr rechtskonforme Ausreisezentren in Brandenburg schaffen, die allein der Umsetzung einer tatsächlich bestehenden Ausreisepflicht dienen. Anstatt in jeder Legislaturperiode den gleichen Antrag einzubringen, würde eine etwas differenziertere und durchdachtere Auseinandersetzung mit dem Thema nicht schaden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. (Beifall BSW und SPD) Auch eine realistische, an wirklichen Lösungen orientierte Herangehensweise wäre gut. Der Kollege Genilke hatte bereits darauf hingewiesen. Das ist in Ihrem Antrag mit der Forderung, die Landesregierung solle bereits in drei Monaten ein Rückkehrzentrum nach dänischem Vorbild betreiben, nicht der Fall. Wir lehnen deshalb den Antrag ab. (Vereinzelt Beifall BSW – Lena Kotré [AfD]: Ach deshalb!) Zu dem kurzfristig gestellten Entschließungsantrag der CDU merke ich Folgendes an: Ich finde es grundsätzlich gut, dass Sie die Sache differenzierter und nicht so plump wie die AfD sehen. Auf der anderen Seite muss ich sagen: Ich stoße mich an Ziffer 2. Sie fordern in Bausch und Bogen eine Begrenzung der Sozialleistungen. Das sehen wir nicht ganz so. Denn im Dublin-Zentrum haben wir das schon umgesetzt; wir haben auf „Bett, Brot und Seife“ umgestellt. Aber es muss deutlich differenzierter betrachtet werden. „Beendigung aller freiwilligen Aufnahmeprogramme“: Es wäre besser gewesen, dieser Antrag wäre etwas früher eingebracht worden. Dann hätte man sich diese Aufnahmeprogramme auch einmal ansehen können. (Lena Kotré [AfD]: Das konnten Sie monatelang!) Das war nicht der Fall. Deshalb können wir den Antrag leider nur ablehnen. (Beifall BSW und vereinzelt SPD)

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