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Robert Crumbach

27.03.2025 Sitzungen 8/11

Herr Berndt, vielen Dank für die Frage. Hierüber haben wir bereits gestern diskutiert, und ich habe bereits gestern … (Beifall des Abgeordneten Volker Nothing [AfD] – Andreas Galau [AfD]: Er lebt noch! – Zuruf von der AfD: Ja, er lebt noch!) – Ich finde manche Reaktionen ein bisschen unwürdig, vor allem, weil sie die Beantwortung der Frage Ihres Fraktionsvorsitzenden stört. Er hat nun einmal ein großes Erkenntnisinteresse, das Sie ihm nicht abschneiden sollten. (Beifall der Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD] und Lars Günther [AfD]) 2025 57 Herr Berndt, ich habe Ihnen und dem gesamten Haus gestern erklärt, dass zunächst ein Ausführungsgesetz notwendig ist, bevor der Beschluss zur Änderung des Grundgesetzes umgesetzt werden kann, dass das Land von den 0,35 %, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Prozent!) dem prozentualen Anteil am Bruttoinlandsprodukt, Gebrauch machen kann, um den Haushalt als ausgeglichen zu betrachten. Dieses gibt es nicht. Ich habe Ihnen auch schon gesagt, dass es auch hinsichtlich des Infrastruktursondervermögens eines solchen Gesetzes bedarf. Ich kann Ihnen allerdings heute, anders als gestern, schon sagen, dass ich mit den Kolleginnen und Kollegen Finanzministern der anderen Bundesländer vereinbart habe, dass wir uns sehr bald zusammensetzen, um gegenüber dem Bund deutlich zu machen und deutlich zu sagen, was die Länder brauchen und wie das aussehen kann. (Beifall SPD und vereinzelt BSW) Im Haushaltsplanentwurf, den wir vorlegen, können wir demzufolge diese Möglichkeit noch nicht in Anspruch nehmen. Nichtsdestotrotz will ich Ihre Neugier aber nicht überstrapazieren, weil ich weiß, dass es wichtig ist. Der Haushaltsentwurf wird möglicherweise eine Regelung enthalten, dass, falls wir diese 0,35-%- Regelung in Anspruch nehmen können, die konjunkturbedingten Kredite, die wir aufnehmen, um exakt diesen Betrag gesenkt werden, sodass also keine höhere Verschuldung erfolgt. Ich will erwähnen, dass die Aufstellung der Haushalte eine enorme Herausforderung war. Es treffen jetzt die Auswirkungen mehrerer kostspieliger Entscheidungen der Vergangenheit – ich will diese nicht alle anführen; 3 000 neue Stellen seit 2019, Gründung einer Universitätsmedizin, Verbesserung des Personalschlüssels in Krippe, Kita etc. – mit sinkenden Steuereinnahmen, einer deutlich geschrumpften allgemeinen Rücklage und wachsenden Anforderungen zusammen. Der demografische Wandel mit einer älter werdenden Gesellschaft, steigende Pensionslasten und ein sich stetig änderndes, genauer gesagt immer größeres Aufgabenspektrum machen auch vor der Landesverwaltung nicht halt. Dazu kommen Faktoren, die vom Land nur wenig bis gar beeinflussbar sind, zum Beispiel steigende Sozialhilfe- und Versorgungsausgaben. Diese Herausforderungen haben wir ebenfalls in den Haushaltsentwürfen unterbringen müssen. Hier betone ich, dass genau diese Herausforderungen auch in den künftigen Haushaltsjahren nicht kleiner werden. Insofern wird in den folgenden Jahren die Diskussion dessen, was wir finanzieren müssen und was wir finanzieren wollen bzw. können, nicht einfacher werden. Genau aus diesem Grund haben wir uns als Landesregierung auch etwas anders aufgestellt als die vorherige Landesregierung. Die Zuordnung einzelner Bereiche zu anderen Ministerien erfolgte unter anderem, um den künftigen Herausforderungen zielgerichteter und mit entsprechenden Investitionsausgaben begegnen zu können. Wir bündeln die Digitalisierung in einem Ressort, wir denken Bereiche wie Wirtschaft und Klimaschutz oder Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam. Diese Maßnahmen werden uns innerhalb dieser Legislatur deutlich schneller, effektiver und effizienter voranbringen als vorher. Insofern bin ich der Auffassung, dass Ihr Antrag zwar gut gemeint, jedoch nicht notwendig ist. Die Landesregierung arbeitet ruhig, gut und gewissenhaft. Und ich freue mich auf die Herausforderungen, die vor uns liegen, und auf die Diskussionen im Plenum sowie in den Fachausschüssen und im Finanzausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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