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Benjamin Filter

AfD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz soll Fehler korrigieren, die Sie – das BSW ausgenommen – vor Kurzem selbst noch verursacht und mitgetragen haben. So war die CDU in der letzten Legislaturperiode bekanntlich in der Landesregierung vertreten und stellte sogar den Innenminister. Herr Stübgen hat als Innenminister die groß angekündigte Reform der Kommunalverfassung zu einem Reförmchen verkommen lassen und die wesentlichen Problempunkte wie die Folgen der Einführung der Doppik nicht in den Griff bekommen. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Daher haben wir als AfD-Fraktion schon in der letzten Legislaturperiode den Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg“, Drucksache 7/9642, eingebracht, in dem wir die Forderungen des Städte- und Gemeindebundes nach der notwendigen Streichung der aktuellen Version von § 69 Abs. 6 der Kommunalverfassung umgesetzt haben. Das ist nämlich nicht, wie man so schön sagt, auf unserem Mist gewachsen, sondern eine Forderung des genannten Spitzenverbandes. Bekanntlich haben Sie unseren Gesetzentwurf damals nicht einmal an den Innenausschuss überwiesen und – wie es Ihre Art ist – abgelehnt. Deshalb legen wir die entsprechende Forderung heute noch einmal als Änderungsantrag vor. Die Streichung des gesamten Absatzes in der Kommunalverfassung entspricht einem Hilferuf der kommunalen Spitzenverbände. Damit soll die gescheiterte Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik abgefedert werden. Auch die ungleiche Haushaltsführung im Hinblick auf Land und Kommunen ist und bleibt weiterhin unfair. Die Damen und Herren der SPD, der CDU und der Grünen machten es sich damals einfach und machten sich einen schlanken Fuß. In der Anhörung zum Gesetzentwurf und schon in der letzten Legislaturperiode haben die kommunalen Spitzenverbände zum Ausdruck gebracht, dass sie unter den aktuellen Umständen eher eine Abschaffung als eine Fortführung der Doppik für sinnvoll erachten. Ich gehe davon aus, dass das BSW nunmehr den Fehler seiner Vorgänger erkennt und zusammen mit uns für eine Streichung dieses Paragrafen stimmen wird. Sorgen wir dafür, dass unsere Kommunen nicht in die Haushaltssicherung rutschen. Verschaffen wir ihnen wieder Luft zum Atmen. Hier und heute werbe ich um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das ist fachlich nicht möglich!)

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