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Sina Schönbrunn

SPD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein guter Nachbar ist ein edler Schatz. – So sagt es ein ungarisches Sprichwort, und in ihm steckt viel Wahrheit. Nachbarn helfen einander. Nachbarn stehen einander in schwierigen Zeiten bei. Nachbarn passen aufeinander auf. Der Begriff Nachbarschaft hat sich – wir alle wissen es – aus den Worten „naher Bauer“ entwickelt. Nachbarschaft ist auch in der Pflege gefragt, und über diese reden wir heute. Was mich heute ganz besonders freut, ist, dass es ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von BSW und SPD mit der CDU geworden ist. Dafür bedanke ich mich sehr. (Beifall BSW, SPD und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg – das haben wir vor Kurzem hier festgestellt – leistet mit dem Pakt für Pflege bundesweit Pionierarbeit. Diese gilt es jetzt fortzusetzen. Mit dem Pakt für Pflege stärken wir einerseits die Rahmenbedingungen für die institutionelle Pflege. Andererseits unterstützen wir pflegebedürftige Menschen bei ihrem großen Wunsch, möglichst lange zu Hause, in ihrem vertrauten Wohnumfeld, zu leben. Gerade in unseren ländlichen Regionen ist dieser Wunsch besonders ausgeprägt, auch wenn er – und darauf möchte ich aufmerksam machen – zu großen Teilen von Frauen erfüllt wird: von den 2025 39 Töchtern, den Schwiegertöchtern, den Enkelinnen, weniger von den Söhnen, den Schwiegersöhnen, den Enkeln. Aber das ist ein ganz anderes Thema – oder auch nicht; denn wir reden heute darüber, wie pflegende Angehörige entlastet werden können, nämlich durch Nachbarschaftshilfe – die überwiegend durch Frauen geleistet wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg kann insoweit von Erfahrungen aus anderen Bundesländern lernen. Nachbarschaftshilfe ist eine sehr pragmatische Antwort auf die Herausforderungen, die mit der häuslichen Pflege verbunden sind. Ich nenne hier vor allem den zeitlichen Aufwand für Verwandte, aber auch den Umfang der Tätigkeiten, gilt es doch, Einkäufe zu erledigen, bei Arztbesuchen oder Spaziergängen zu begleiten, Hilfestellung im Alltag zu bieten, zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen, zu kochen oder – ganz, ganz wichtig – Gesellschaft zu leisten und Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Das alles ist keine Selbstverständlichkeit. (Beifall SPD, BSW und CDU) Ich danke hier und heute den Nachbarn – vor allem: den Nachbarinnen –, die schon heute selbstlos und ehrenamtlich für pflegebedürftige Menschen da sind. Einfach so! Klar ist: Wer hilft, verdient Anerkennung. (Beifall SPD, BSW und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Gesundheitsministerin, Frau Müller, wünscht sich die Etablierung der Nachbarschaftshilfe noch in dieser Legislaturperiode. Wir Antragsteller denken: Das ist doch zu schaffen! Wo wir können, werden wir unsere Ministerin unterstützen. (Beifall SPD und BSW) Ja, in Sachsen-Anhalt hat es drei Jahre gedauert. Aber zum einen können wir ja von Erfahrungen aus anderen Bundesländern profitieren. Zum anderen haben wir in Brandenburg an anderer Stelle schon oft bewiesen, wie fix wir sein können, wenn es darauf ankommt. Ganz ohne Regeln geht es leider nicht. Ich nenne hier beispielhaft die Volljährigkeit, eine wirklich bestehende örtliche Nachbarschaft, ein nicht bestehendes Verwandtschaftsverhältnis, den Besuch eines anerkannten Kurses „Nachbarschaftshilfe“, die Registrierung bei der Pflegekasse und die Beantragung eines Institutionskennzeichens – dies als Voraussetzung dafür, dass eine Kostenerstattung aus dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ermöglicht werden kann. Außerdem sollen Strukturen geschaffen werden, in denen sich helfende Nachbarn austauschen und in Konfliktfällen Hilfe finden können. Und: Wir wissen, dass Menschen sehr erfinderisch sein können. Es soll kein Geschäftsmodell daraus entwickelt werden – nicht, dass eine einzelne Person auf einmal ganz, ganz viele gute Nachbarn hat, gerne über viele Kilometer verstreut. Hier müssen wir wachsam sein, darauf müssen wir ein Auge haben. Ich komme zum Schluss. Uns, der SPD-Fraktion, ist es wichtig, dass wir uns auf den Weg machen. Wir wollen, dass die Verordnung über die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach § 45b Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch novelliert wird und dass uns die Ministerin am Ende des Jahres 2025 über die Umsetzung des Beschlusses, den wir heute empfehlen, berichtet. Dann bleiben gute Nachbarn auch edle Schätze. Ich empfehle, den Antrag der AfD abzulehnen und den viel präziseren des BSW, der SPD und der CDU anzunehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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