Ellen Fährmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Wir von der CDU-Fraktion freuen uns, dass wir dieses wichtige Thema durch unsere mündliche Anfrage ins Rollen gebracht haben, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: CDU wirkt!) dass der Antrag, den wir eingebracht haben, eine Vorlage für Sie war, den Weg als Regierungsfraktionen mit uns gemeinsam zu gehen, denn es geht uns um die Sache. Es geht uns um die pflegebedürftigen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die seit Jahren darauf warten, diesen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können. (Beifall CDU) Nach 100 Tagen Findungsphase ist das ein erstes wirklich sehr gutes Signal in die Brandenburger Landschaft. In sechs Bundesländern gibt es die Nachbarschaftshilfe bereits. So auch in unserem Nachbarland Berlin – und auch hier ging es schnell und unbürokratisch. Nur so können wir erreichen, dass der Entlastungsbetrag, der seit 2017 im Pflegeversicherungsgesetz verankert ist – damals waren es 125 Euro, jetzt sind es 131 Euro, die den Pflegebedürftigen zustehen – auch bei ihnen ankommt. Warum setzen wir uns so vehement dafür ein? Meine Damen und Herren, wir haben keine Wahl. Die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Die Pflegedienste sind an ihrer Belastungsgrenze. Wenn wir wollen, dass unsere immer älter werdende Bevölkerung möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben, selbstbestimmt den Alltag bestreiten und Teil der sozialen Gemeinschaft bleiben kann, brauchen wir diese Entlastungsleistungen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Die Brandenburger Pflegenden von Angehörigen benötigen diese unterstützende Entlastung dringend, denn sie übernehmen in fast 90 % der Fälle die Pflege – und dies häufig 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Ohne sie würden wir es nicht mehr schaffen, dem Pflegebedarf im Land Brandenburg dauerhaft gerecht zu werden. Ihnen allen den gebührenden Dank dafür, dass sie unsere Gesellschaft trotz eigenem Arbeitspensum und Familienarbeit durch die Pflege nahestehender Personen am Laufen halten! (Beifall CDU, SPD und BSW) Viele dieser pflegenden Angehörigen wünschen sich eine kurze Erholungspause, um auch selbst einmal einen Arzt aufsuchen, zum Frisör gehen oder das soziale Leben mit Freunden genießen zu können, finden aber kein Entlastungsangebot bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Deshalb ist es längst überfällig, die Nachbarschaftshilfe und mit ihr diese kleine Aufwandsentschädigung von monatlich 131 Euro auch in Brandenburg zuzulassen, damit zum Beispiel Spritkosten für die Fahrt zum Arzt bezahlt, beim Einkauf geholfen oder andere Dinge für den Pflegebedürftigen erledigt werden können. Pflegeunternehmen stoßen längst an ihre Grenzen, die Nachfrage in diesem Bereich zu bedienen. Um welche Tätigkeiten handelt es sich? Es geht nicht um pflegerische Leistungen, bei denen Fachwissen vorausgesetzt wird, sondern um Tätigkeiten wie das Einkaufen, das Reinigen der Wohnung, das Unterstützen bei der Essenszubereitung oder um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dieses Angebot muss den Empfänger so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich erreichen. Es darf nicht passieren, dass wir engagierte Menschen mit stundenlangen Kursen oder bürokratischen Hürden bei Anmeldung und Zulassung abschrecken. Denn wer diese Hilfe leisten möchte, steht mitten im Leben und braucht keine Anleitung, wie man einen Einkaufszettel schreibt oder den Einkauf nach Hause bringt. Deshalb lehnen wir umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen und bürokratische Registrierungsprozesse ab. Stattdessen wollen wir auf kurzem Weg und niedrigschwellig den Pflegebedürftigen, die zu Hause wohnen, und ihren Angehörigen helfen und sie entlasten. Den Nachbarschaftshelferinnen und -helfern wollen wir zeigen, dass wir Vertrauen in ihr Engagement haben und dankbar dafür sind, dass sie ihre Freizeit der Gesellschaft zur Verfügung stellen und einen Beitrag zur Stabilisierung der Pflege leisten. Viele Seniorinnen und Senioren haben Vorbehalte, Pflege und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Entlastungsbetrag in der Nachbarschaftshilfe kann dafür sorgen, dass man nicht nur die Eigenständigkeit behält, sondern auch selbstbestimmt die Hilfe mit einem Betrag honorieren kann, ohne immer als Bittsteller dazustehen. Man kann eine angemessene Aufwandsentschädigung zahlen und so wertschätzend die Unterstützung anerkennen. Also: Schnellstmöglich umsetzen und nicht lange darüber reden! Ändern Sie die Anerkennungsverordnung, um den Entlastungsbetrag wirklich zu einer Entlastung werden zu lassen! Informieren und beraten Sie niedrigschwellig alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, damit sie die Beträge abrufen können und Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu müssen wir die vorhandenen Strukturen der Pflegeberatungsstützpunkte und die entstandenen Strukturen des Paktes für Pflege nutzen, ohne wieder Parallelstrukturen aufzubauen. Lassen Sie uns ein gemeinsames Zeichen setzen! Das sind wir den Brandenburgerinnen und Brandenburgern längst schuldig. – Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW)
