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Rainer Genilke

CDU 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Noch einmal zu der vorhin getätigten Aussage: Frau Ministerin, ich halte es nicht für besonders vertrauenswürdig, die Verantwortung vergangenen Landesregierungen zuzuschieben, weil Sie sie damit ja Ihrem eigenen Haus zuschieben. Ich glaube, es ist für eine Ministerin nicht angemessen, die Schuld allein einer anderen Ministerin aufzuerlegen, denn dahinter steht natürlich die gesamte und geballte Fachkraft eines Ministeriums. – Aber das ist nicht meine Frage. Ich schließe an das an, was Frau Dr. Oeynhausen gesagt hat: Sie sagten gerade, dass die Musterkalkulation dem Landkreistag zur Verfügung gestellt worden sei. Das Problem ist nur: Eine Satzung wird nicht von der Kreistagsverwaltung, sondern von den Abgeordneten des Landkreistags beschlossen, und diese sind 2025 35 derzeit mit der Situation konfrontiert, dass die Kalkulation den Landkreisen und natürlich auch den Abgeordneten gegenüber bis zur Beschlussfassung einer Verschwiegenheitserklärung unterliegt, was es faktisch unmöglich macht, über diese Gebührenkalkulation zu reden, sie zu behandeln und dann zur Beschlussfassung vorzulegen. Deshalb lautet meine Frage – es handelt sich ja in erster Linie um die Beraterfirma Pötsch, die Sie hier in besonderer Weise empfohlen haben –: Trifft es zu, dass Stadtverordnete und Kreistagsabgeordnete die Musterkalkulation nicht gezeigt bekommen, aber sehr wohl über diese Satzung entscheiden sollen?

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