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Daniela Oeynhausen

AfD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Frau Ministerin, Ihr Ministerium hat die Rechtsaufsicht über die AOK Nordost und die Innungskrankenkasse. Ihr Koalitionspartner, der auch in der vorigen Bundesregierung saß und wahrscheinlich ebenso in der kommenden sitzen wird, hat die Aufsicht über das Bundesamt für Soziale Sicherung, welches letzten Endes die anderen Krankenkassen beaufsichtigt; das heißt, Sie hätten auch hier einen kurzen Draht. MOL schickt den Patienten Gebührenbescheide. Die Krankenkassen haben bereits angekündigt, dass sie die Gebühren nicht erstatten werden. Das ist letzten Endes rechtswidrig, denn der Patient hat einen Vertrag mit der Krankenkasse, und diese ist leistungspflichtig. Stattdessen wollen die Krankenkassen, so konnte man es lesen, die Patienten auffordern, Widerspruch einzulegen. Deswegen meine Frage: Inwieweit wird Ihr Ministerium als Aufsichtsbehörde konkret eingreifen, wenn sich die Krankenkassen tatsächlich weigern, den Versicherten die Gebühren zu erstatten? Sie haben die Rechtsaufsicht. Sie dürfen anweisen, rechtswidrige Satzungen zu kassieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ja beispielsweise in seinem Gerichtsurteil vom November 2024 bereits festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Festbeträge nicht vorliegen.

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