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Robert Crumbach

26.03.2025 Sitzungen 8/10

Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident. – Herzlichen Dank auch für Ihre Fragen. Wie das Land Brandenburg die Wirtschaft unterstützen möchte, haben Sie heute Morgen in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten schon vernommen. (Dennis Hohloch [AfD]: Eigentlich nicht!) Ich bin mir sicher, dass der Kollege Keller – ich habe auch seine ungeteilte Aufmerksamkeit – alles dafür tut, das umzusetzen. Ich will ein wenig auf die Rücklage in Höhe von 700 Millionen Euro eingehen. Es ist gut, dass überhaupt noch Geld aus der Rücklage vorhanden ist. Dieses Geld haben wir immerhin zur Verfügung und können es gerade in der konjunkturell schwierigen Situation, in der wir uns derzeit nicht nur in Deutschland, sondern auch in Brandenburg befinden, ausgeben. Und Sie können sicher sein, dass der Haushalt, der dem Landtag in sehr naher Zukunft zugeleitet werden wird, entsprechend ausreichend Investitionen in diese Politikfelder vorsehen wird. Brandenburg wird wie in den Vorjahren eine sehr vorbildliche Investitionsquote in diesem Haushalt abbilden. Es macht gesamtwirtschaftlich überhaupt gar keinen Sinn, wenn ich Ihre Frage zu Ende denke und sage: Na ja, gut, dann legen wir diese 700 Millionen Euro jetzt beiseite und kurbeln unsere Wirtschaft nicht mit weiteren Investitions- und Unterstützungsmaßnahmen an, sondern warten ab, ob wir das Geld nicht vielleicht in drei oder vier Jahren noch brauchen. – Vielmehr braucht unsere Wirtschaft die Unterstützung schon jetzt, und sie kann sich darauf verlassen, dass sie sie von uns auch bekommt. Frau Dr. Oeynhausen, was die Prioritätenliste angeht: Ich bin niemand, der Wunschlisten auf irgendwelchen Internetseiten anlegt, und niemand, der meint, dass es besonders zielführend ist, im Kabinett ein Brainstorming über das durchzuführen, was man alles in jedem Ressort tun könnte oder gern tun würde. Die Probleme und die Chancen unseres Landes sind uns allen sehr gut bekannt, und meine Kolleginnen und Kollegen und auch ich selbst wissen schon genau, wofür wir noch mehr Geld ausgeben könnten. Aber ich halte es auch für notwendig – das habe ich eben schon gesagt –, dass wir abwarten, um zu sehen, wie denn die genauen Rahmenbedingungen aussehen werden. Es ist beispielsweise festgelegt, dass diese Mittel aus dem Sondervermögen zusätzlich zur Verfügung stehen müssen. Die Frage ist nun, wie man „zusätzlich“ definiert. Manche gehen hin und sagen, es sei relativ einfach, man könne es dadurch definieren, dass man sagt: das, was im Haushalt nicht geplant ist. – Aber diese Mittel – Sie haben es ja selbst angesprochen – werden über zwölf Jahre zur Verfügung gestellt, und ich kenne kein einziges Bundesland – es kann auch keines geben –, das jetzt schon einen Haushalt für 2035 oder 2036 aufgestellt hat. Das kann also nicht das Mittel sein, um festzustellen, ob es eine zusätzliche Aufgabe ist. Ich bin mir auch sicher, dass die kommende Bundesregierung und die Parteien im Bundestag da Rücksprache mit den Ländern halten – dazu sind sie gezwungen, weil es nämlich zustimmungspflichtige Gesetze bzw. Einspruchsgesetze sind –, um in Zusammenarbeit mit uns vernünftige Regeln festzusetzen. Da kann man beispielsweise an die Investitionsquote eines Haushaltes anknüpfen. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Weil Sie gerne Dinge benannt haben wollen: Selbstverständlich sind der Unterhalt und der Bau von Straßen, Brücken, Schienen, der Ausbau des Personennahverkehr, des Busverkehrs, der Erhalt und der weitere Ausbau unserer Gesundheitsversorgung ganz drängende Infrastrukturthemen, die uns beschäftigen. Aber ich habe dieser Tage mit dem Städte- und Gemeindebund gesprochen; Herr Graf ist jetzt leider nicht mehr hier. Ich habe auch mit dem Landkreistag gesprochen. Ich habe ihnen zugesagt, dass wir versuchen werden, es so zu gestalten, dass das Land diese Mittel nicht alleine ausgibt, sondern wir werden im Schulterschluss mit unseren Gemeinden, mit den Ämtern, mit den Landkreisen und kreisfreien Städten versuchen, diese zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll für das Land Brandenburg auszugeben. Sehen Sie es mir nach: Ich will auch nicht dem vorgreifen, was dort vonseiten des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, von den Ämtern, den Gemeinden, der Verbandsgemeinde und den kreisfreien Städten kommen wird. Sie fragen danach, ob ich ausschließen kann, dass wir die Kosten irregulärer Migration auch mit Schulden finanzieren. Das ist jetzt – wie soll ich sagen? – eine Taschenspielerfrage. Denn in der Sekunde, in der das Land Schulden aufnimmt, kann man sich immer hinstellen und sagen: Mit diesen Schulden wird X oder Y finanziert. – Die Schuldenaufnahme bedeutet ja nicht, dass ich mit den aufgenommenen Schulden nur diese oder jene Aufgaben finanziere. Selbst wenn dem so wäre: Wenn ich das nicht tue, könnte ich das aufgenommene Geld nicht für diese Aufgabenfinanzierung nehmen, müsste es also für etwas anderes aufnehmen. – Sehen Sie es mir also nach, wenn ich denke, dass Sie das selbst an fünf Fingern abzählen können. Schulden sind Schulden, und wenn wir Schulden aufnehmen, dann nehmen wir Schulden auf, und zwar letztlich für alle Dinge, die wir im Haushalt regeln. Sie fragen – das ist mir ein ganz besonderes Anliegen, und es ist eine extrem wichtige Angelegenheit –, wie wir denn sicherstellen, dass wir Bürokratie vermeiden und auch hier zusätzliche Aufwände reduzieren, damit die Gelder möglichst zielgenau, effizient und effektiv ankommen. Auch hierzu verweise ich auf das, was der Ministerpräsident heute Morgen in seiner Regierungserklärung bereits erläutert hat. Ich überlege jetzt einmal ganz kurz: Wie lange verfolge ich die Landespolitik? – Es sind doch schon ein paar Tage. Ich habe in diesem Landtag schon einmal einen Sonderausschuss für Normen und Standards erlebt. Tina, herzlichen Dank auch dafür! Damals ist sehr viel angestoßen worden. Aber ich will Ihnen auch sagen: Es gibt derzeit ein großes Bemühen um Bürokratieabbau, und es ist nicht nur ein Bemühen, sondern es ist auch der tatsächliche Abbau von Bürokratie. Ich denke da nur an das Heraufsetzen der Vergaberegeln; heute Morgen ist es angesprochen worden. Wir werden in diesem Zusammenhang sicher – und das ist für die Landkreise, die Städte und Gemeinden von besonderer Bedeutung – auch die KomHKV ändern. Das ist beispiellos und vorbildhaft. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und vereinzelt SPD)

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