Rainer Genilke
Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt. Zur Abstimmung steht der Antrag „Stiftung Preußischer Kulturbesitz – wo Preußen drin ist, muss auch Preußen draufstehen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/502, Neudruck. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen abgelehnt. Bevor ich die Sitzung schließe, darf ich noch einmal auf den gleich stattfindenden Parlamentarischen Abend hinweisen. Ich bedanke mich für Ihre Disziplin und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. – Damit beende ich die Sitzung. Vielen Dank. Ende der Sitzung: 18.11 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Wirtschaft stärken, Unternehmen unterstützen - Mut und Zuversicht für Brandenburgs Wirtschaft in herausfordernden Zeiten ruar 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Im Schulterschluss mit Unternehmen und Beschäftigten - Unternehmen unterstützen, Arbeitsplätze sichern, Innovationskraft stärken Der Landtag beschließt: Der Landtag begrüßt, dass sich die Landesregierung mit aller Kraft für die im Land Brandenburg ansässigen Unternehmen sowie für den Erhalt von Arbeitsplätzen einsetzt. In diesem Zusammenhang fordert er die Landesregierung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Wirtschaftsstandort zu modernisieren sowie gut bezahlte Arbeitsplätze für Brandenburg langfristig zu erhalten, um Unternehmensschließungen möglichst zu verhindern; 2. begonnene Transformationsprozesse von Unternehmen hin zu innovativer Wertschöpfung weiterhin zu begleiten und zu unterstützen; 3. Innovationen zu unterstützen und weitere Anreize für eine schnellere Überführung von Forschungsergebnissen in wirtschaftliche Anwendung zu schaffen, zum Beispiel durch Anreize für mehr Ausgründungsaktivitäten und verbesserte Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer; 4. die Brandenburger Unternehmen bei der Anwerbung so- wie Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu unterstützen, um die Transformation der Brandenburger Wirtschaft erfolgreich zu gestalten. Hierfür sind insbesondere die Maßnahmen der Fach- und Arbeitskräftestrategie des Landes Brandenburg weiterhin umzusetzen. Anwerbeprogramme für ausländische Fachkräfte dürfen nicht zu einer Schwächung von strukturschwachen Herkunftsländern führen; 5. bürokratische Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln abzubauen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang sind künftige Empfehlungen des Sonderausschusses Bürokratieabbau zeitnah auf ihre Umsetzung zu prüfen und weitere Vorschläge durch das Koordinierungsgremium in der Staatskanzlei vorzulegen; 6. diplomatische Friedensbemühungen zur Beendigung des Kriegs Russlands gegen die Ukraine und zur Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen zu begleiten, da die weitreichenden Sanktionen, die verhängt wurden, auch Nachteile für unsere Wirtschaft bringen. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Zudem fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund nachdrücklich für eine übergangsweise Begrenzung des Industriestrompreises einzusetzen, um die Energiekosten, insbesondere von energieintensiven Unternehmen, kurzfristig zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und brandenburgischer Unternehmen zu steigern.“ Wahl der Mitglieder der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten gemäß § 27 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder Frau Dr. Maria Nooke (zugleich als Vorsitzende der Kommission), Herrn Gilbert Furian, Frau Uta Leichsenring und Herrn Rüdiger Sielaff als Mitglieder der Kommission gemäß § 27 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes.“ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landes Brandenburg in den Ausschuss der Regionen (AdR) für die achte Mandatsperiode 2025 bis 2030 ruar 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag stimmt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder zu, dass Herr Staatssekretär Volker-Gerd Westphal (64 Jastimmen / 8 Neinstimmen / 7 Enthaltungen) als Mitglied und Herr Bürgermeister Robert Czaplinski (45 Stimmen) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss der Regionen für die achte Mandatsperiode 2025 bis 2030 zur Benennung durch den Rat der Europäischen Union vorgeschlagen wird. Herr Staatssekretär Volker-Gerd Westphal ist in seiner AdR-Funktion gemäß Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dem Landtag Brandenburg politisch verantwortlich und gehalten, dem Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik - unter Einbeziehung des stellvertretenden AdR-Mitgliedes - regelmäßig über seine Tätigkeit im AdR zu berichten. “ Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landes Brandenburg in den Ausschuss der Regionen (AdR) für die achte Mandatsperiode ruar 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stimmt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder zu, dass Herr Bürgermeister Robert Czaplinski (45 Stimmen) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss der Regionen für die achte Mandatsperiode 2025 bis 2030 zur Benennung durch den Rat der Europäischen Union vorgeschlagen wird.“ Die Zusammenarbeit zwischen Polen und Brandenburg weiter festigen und stärken - die Nachbarschaftsstrategie fortschreiben! ruar 2025 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Die Republik Polen und das Land Brandenburg blicken auf eine langjährige nachbarschaftliche und freundschaftliche Zusammenarbeit zurück. Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union und zum Abkommen von Schengen wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich der brandenburgisch-polnische Verflechtungsraum zu einer Wachstumsregion im Herzen Europas entwickeln kann. Nun kommt es darauf an, die Chancen und Potentiale entsprechend fortzuentwickeln, um nachhaltiges Wachstum für ganz Brandenburg und nicht zuletzt für künftige Generationen zu sichern. Brandenburg verbindet mit den polnischen Wojewodschaften Westpommern, Lebuser Land, Großpolen und Niederschlesien sowie mit Masowien eine enge Partnerschaft, die alle Bereiche des Lebens umfasst: Wirtschaft, Landwirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielfältige gemeinsame Initiativen und Formate des Austauschs zeugen von der über die vergangenen Jahrzehnte gewachsenen Kooperation. Bereits seit 1992 ist die freundschaftliche Zusammenarbeit mit Polen Verfassungsgrundsatz in Brandenburg. Mit dem Ziel, die Kooperation von Brandenburg mit seinen polnischen Partnerwojewodschaften besser zu koordinieren und zu intensivieren, wurde am 15. Juni 2021 die Nachbarschaftsstrategie Brandenburg - Polen durch die Landesregierung beschlossen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag, dass die Beziehungen und Verflechtungen zwischen Brandenburg und Polen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Das verdeutlicht auch das Ergebnis des ersten Zwischenberichts zur Nachbarschaftsstrategie Brandenburg - Polen 2021-2024. Im Rahmen der Nachbarschaftsstrategie hatte sich die Landesregierung konkrete Ziele für die brandenburgisch-polnische Zusammenarbeit gesetzt, die bis 2030 umgesetzt sein sollen. Für dieses Jahrzehnt strebt Brandenburg eine systematische Verflechtung möglichst vieler Lebens- und Politikbereiche in der brandenburgisch-polnischen Nachbarschaft an. Auch die Verstärkung der parlamentarischen Zusammenarbeit mit den Regionalparlamenten der Partnerwojewodschaften sollte dabei durch den Gerade in Zeiten zunehmender internationaler Konflikte ist der Ausbau der grenzüber-schreitenden Zusammenarbeit für den Erhalt von Frieden und Wohlstand wichtiger denn je. Insofern begrüßt der Landtag die am 1. Januar 2025 begonnene sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft Polens. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich dafür einzusetzen, das Weimarer Dreieck auch auf regionaler Ebene wieder zu stärken und die Stiftung Genshagen als Ort europäischer Begegnung und europäischen Dialogs zu nutzen und ihre Sichtbarkeit im Land Brandenburg zu erhöhen, 2025 97 2. die brandenburgisch-polnische Nachbarschaftsstrategie weiter planmäßig umzusetzen und im Sinne des Zukunftskonzepts für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum fortzuschreiben; dabei kann das Instrument der Partnerschaftsbeauftragten eine größere Rolle spielen, 3. die zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit mit den polnischen Partnerwojewodschaften zu verstetigen und die gewachsenen grenznahen Strukturen und die Städtepartnerschaften der deutsch-polnischen Doppelstädte Frankfurt (Oder) - Słubice und Guben - Gubin zu stärken und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Metropolregion Stettin mit den Städten Schwedt/Oder und Prenzlau verstärkt auszubauen, 4. sich dafür einzusetzen, dass die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch die Interreg-Programme der EU fortgeführt wird, 5. sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Grenzkontrollen vor dem Hintergrund der Eindämmung illegaler Migration nach Möglichkeit nicht zu einer Beeinträchtigung des Wirtschaftslebens, des ‚kleinen Grenzverkehrs‘, der Berufspendler, der Schüler und Studenten oder der brandenburgisch-polnischen Beziehungen im Allgemeinen führen.“ Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und stärken ruar 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Krankenhausplanung des Landes hat die Aufgabe, eine qualitativ hochwertige wohnortnahe und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Mit der durch die Bundesebene beschlossenen Krankenhausreform wurden neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Der Handlungsdruck ist durch die finanzielle Situation der Krankenhäuser, die sich ändernde Inanspruchnahme der stationären Leistungen durch den demografischen Wandel, den medizinischen Fortschritt und die voranschreitende Ambulantisierung sowie den Fachkräftemangel allgegenwärtig. Die Versorgungslandschaft muss sich weiterentwickeln, braucht dafür aber Unterstützung. Der Bund muss gewährleisten, dass die von ihm mit der Reform angestrebten Ziele mit den geschaffenen Regelungen praktikabel und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe umsetzbar sind. Dafür sind weitere Nachbesserungen der Reform und die Ausgestaltung der noch ausstehenden Rechtsverordnungen zwingend notwendig. Deswegen muss sich die Landesregierung weiter aktiv für die Belange des Landes Brandenburg einsetzen und diese Verbesserungen einfordern, um auch in Zukunft eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes gewährleisten zu können. Die Umsetzung der Reform ist durch die Landesregierung koordinierend und kommunikativ zu begleiten. Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist zu stärken und insbesondere die Notfallversorgung vor Ort muss gesichert werden. Die Krankenhausträger sind unter Einbeziehung aller relevanten Akteure des Gesundheitswesens durch die Landesregierung in ihrer Entwicklung hin zu modern Gesundheitsstandorten zu unterstützen und finanziell bei notwendigen Investitionen bedarfsgerecht auszustatten. Dazu gehört auch, mit geeigneten Formaten. die Vertretungen der Beschäftigten einzubinden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf der digitalen Transformation im Gesundheitswesen liegen, so können auch mit Hilfe von Telemedizin alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten werden. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich gegenüber dem Bund für weitere Verbesserungen der Krankenhausreform einzusetzen. Dazu zählen a) die Einführung einer Überbrückungsfinanzierung und Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund. Die Umstellung auf die Vorhaltefinanzierung beginnt erst 2027. Die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken ist jedoch bereits seit Jahren prekär und teilweise aktuell sogar existenzbedrohend. Um drohende Insolvenzen zu vermeiden und den anstehenden Transformationsprozess vorzubereiten, braucht es dringend eine Überbrückungsfinanzierung durch den Bund. Alle Standorte müssen die Möglichkeit haben, die Transformationsphase zu überstehen, bis die neuen Regelungen zur Finanzierung vollständig wirken. Erforderlich ist ein Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 über eine zügige rückwirkende Anpassung der entsprechenden Landesbasisfallwerte. In diesem Zusammenhang wird das Land Brandenburg zudem im Rahmen seiner Zuständigkeit gegenüber den Krankenkassen darauf hinwirken, dass die Pflegebudgetverhandlungen zeitnaher stattfinden. Ziel ist es, dass wieder prospektive Vereinbarungen geschlossen werden; b) die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds. Eine Finanzierung des Fonds über die Beitragszahlungen der gesetzlich Versicherten und aus Finanzmitteln der Länder wird abgelehnt. Die Finanzierung ohne eine eigene Beteiligung des Bundes ist nicht sachgerecht. Der Bund hat den größten Anteil zum Transformationsfonds zu leisten. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und die Verordnung zum Transformationsfonds sind mit der Zielstellung der Forderungen aus dem Bundesrat entsprechend zu überarbeiten; c) die Stärkung der Planungshoheit der Länder und das Hinwirken auf Bürokratieabbau. Um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung langfristig zu sichern, benötigen die Länder mehr Handlungsspielräume bei der Umsetzung der Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Regionale Besonderheiten müssen Berücksichtigung finden. Bundeseinheitliche Vorgaben und Ausnahmen sind dafür nicht ausreichend, die Länder müssen in eigenem Ermessen und mit Blick auf die konkreten Bedarfe vor Ort entscheiden können. Dazu zählen Ausnahmen bei der Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen in Kooperation, die Anpassung der Anrechnungsmöglichkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten bei den personellen Vorgaben und Ausnahmen bei der Definition von Fachkrankenhäusern und Krankenhausstandorten. Bürokratische Vorgaben müssen, dort wo nicht dringend notwendig, abgebaut und Meldepflichten von Krankenhäusern gegenüber dem Bund auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden; 2. die Versorgungslandschaft gemeinsam mit den Akteuren vor Ort - einschließlich den Beschäftigten - zukunftsfest auszugestalten, indem alle Krankenhausstandorte zu bedarfsgerechten Standorten der regionalen Gesundheitsversorgung entwickelt und erhalten werden; 3. die Krankenhauslandschaft und die relevanten Akteure im Gesundheitswesen in Brandenburg im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform in den Regionen weiterhin eng zu begleiten. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Notfallversorgung unter Einbindung innovativer Methoden, wie z.B. der Telemedizin erhalten bleibt. Die Initiierung und Moderation des Austauschs in den Regionen ist von zentraler Bedeutung, um die neuen Herausforderungen gemeinsam anzugehen und die Chance zur Gestaltung einer zukunftsfesten regionalen sektorenübergreifenden Versorgung zu nutzen. Als ein Austauschformat sollen erneut die Regionalkonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten dienen, um alle relevanten Akteure bestmöglich über die neusten Entwicklungen der Reform und ihre Umsetzung im Land zu informieren und auf die kommenden Veränderungsprozesse vorzubereiten. Die Einbeziehung der Beschäftigten ist über weitere geeignete Diskussionsformate sicherzustellen. Weiterhin sind die Krankenhäuser durch das Land bei ihren investiven Ausgaben bedarfsgerecht zu unterstützen, um nötige Umbaumaßnahmen durchführen zu können. Bei Umstrukturierungsprozessen sind die Interessen der Beschäftigten zu achten.“ Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg ruar 2025 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg nisters für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Herrn Daniel Keller, im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu.“ Zustimmung zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) ruar 2025 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg Mitgliedschaft des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Herrn Daniel Keller, in dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) zuzustimmen. “ Bestätigung der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg ruar 2025 zum TOP 14 folgenden Beschluss gefasst: „ 1. Der Landtag bestätigt die Fortsetzung der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg für die 8. Wahlperiode des Landtages Brandenburg. 2. Es werden je neun Mitglieder und stellvertretende Mitglieder benannt: SPD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. 3. Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, mit der Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin eine Verständigung über die zukünftige Arbeitsweise und die inhaltliche Ausgestaltung der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg herbeizuführen. “ Bildung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages Brandenburg ruar 2025 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Landtag bildet gemäß § 24 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 36) geändert worden ist, eine Parlamentarische Kontrollkommission, der drei Mitglieder angehören. 2. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat folgende Zusammensetzung: Koalition: 2 Mitglieder, Opposition: 1 Mitglied.“ 2025 99 Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 26.02.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 28 des Abgeordneten Johannes Funke (SPD-Fraktion) Tempo 30 auf der B 5 in Nauen, Ortsteil Lietzow Nach der jüngsten Straßenbelagsausbesserung sind die dortigen Lärmemissionen gestiegen und nehin schon unter dem hohen Verkehrsaufkommen dem mehrere Einrichtungen, die von Kindern, täglich besucht werden. Der Lietzower Ortsbeirat ber 2024, dass die Stadt Nauen und der Landkreis tierte Maßnahmen im Sinne der Sicherheit und Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie keitsbegrenzung von 30 km/h auf Bundesstraßen Ortsteil Lietzow? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, wie schwindigkeit in Ortsdurchfahrten, hängen stets meine Aussage ist daher nicht möglich. Bei der verkehrsbehörden werden die Interessen von Allerdings muss hierbei auch berücksichtigt Weise dem überörtlichen Verkehr und der Verkehrsbündelung fahrt Lietzow ist nach meinem Kenntnisstand Landkreises Havelland Ende Januar informiert Stadt Nauen. Dies entspricht dem Grundsatz der kreis und die Kommune sind am besten dazu schätzen. Dieses Vertrauen in die kommunale Zudem ist die Ortsdurchfahrt im Rahmen der Erneuerung der Deckschicht und damit einer gesehen. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 auf der B 5 im Nauener Ortsteil Lietzow haben die Situation in dem Dorf, das ohleider, verschärft. Im Dorf existieren zu-Senioren und pflegebedürftigen Menschen beschloss aus diesen Gründen im Okto-Havelland in dieser Sache lösungsorien-Lärmminderung ergreifen mögen. generell zur Einführung einer Geschwindig- und speziell zur Lage der B 5 im Nauener Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beschränkungen der zulässigen Höchstgevom konkreten Einzelfall ab. Eine allge-Bewertung durch die zuständigen Straßen-Anwohnern stets zu berücksichtigen sein. werden, dass Bundesstraßen in besonderer dienen. Im Fall der Ortsdurchdie zuständige Straßenverkehrsbehörde des worden und prüft derzeit die Anliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landin der Lage, die Situation vor Ort richtig einzu-Familie sollten wir alle haben. Erhaltung des Bundesstraßennetzes für eine lärmoptimierten Fahrbahn im Jahr 2026 vor-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 29 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Stand der Anträge auf Entschädigung § 60 IfSG In ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage 1528 Landesregierung zu Anträgen auf Versorgung/Entschädigung gesetz (IfSG) im Zusammenhang mit Impfungen eine Aktualisierungsnotwendigkeit. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele her Versorgung/Entschädigung nach § 60 IfSG menhang mit Impfungen gegen SARS-CoV-2 ten, abgelehnten und in Bearbeitung befindlichen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Stand Ende Januar 2025 sind bei dem für das für Soziales und Versorgung (LASV) insgesamt schadens durch eine Schutzimpfung, die gegen men wurde, eingegangen. Über 299 Anträge wurden Leistungen nach § 60 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes wurden wegen fehlender Kausalität und drei Anträge lehnt. 22 Anträge wurden an die zuständige Behörde geleitet. 107 Anträge befanden sich zu diesem tung. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 aufgrund von Impfschäden nach der siebten Legislaturperiode führte die nach § 60 Infektionsschutzgegen SARS-CoV-2 aus. Es ergibt sich Personen im Land Brandenburg haben bisaufgrund möglicher Impfschäden im Zusambeantragt? Bitte aufschlüsseln nach bewillig-Anträgen. Ministerin für Gesundheit und Soziales die Land Brandenburg zuständigen Landesamt 406 Anträge auf Anerkennung eines Impfdas Coronavirus SARS-CoV-2 vorgenomwurde entschieden. Sieben Antragstellenden bewilligt. 267 Anträge wurden aus anderen Gründen abgeeines anderen Bundeslandes weiter-Zeitpunkt noch in der laufenden Bearbei-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 30 der Abgeordneten Martina Maxi Schmidt (SPD-Fraktion) Querungshilfe L 304 - Vereinbarung zwischen trieb für Straßenwesen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt fasst, die Bernauer Stadtverwaltung zu beauftragen, eine Vereinbarung zur Errichtung einer Querungshilfe Waldfrieden abzuschließen. Eine Entwurfsplanung liegt seit längerer Zeit vor. amtes der Stadt Bernau beim Landesbetrieb rungsentwurf vor, der zuletzt in einer Antwort auf für Anfang August 2024 angekündigt wurde. Ich frage die Landesregierung: Wann wird der rungsentwurf der Stadt Bernau zur Abstimmung Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die vorhandene Querungsstelle in Bernau, Landesstraße 304 in der Wandlitzer Chaussee kein Unfallschwerpunkt. Dennoch hat sich Stellungnahme der unteren Straßenverkehrsbehörde Errichtung einer Querungshilfe zur grundsätzlichen diesem Bereich angeschlossen. Die effektivste Lösung der genannten Probleme, digkeit in der Wandlitzer Chaussee sowie die Nutzung im Bereich der Bushaltestellen, wird mit der Anlage die Ausschreibung und der Bau dieser Mittelinsel Stadt Bernau. Dazu ist eine Vereinbarung zwischen trieb Straßenwesen zu schließen. Aufgrund Maßnahmen zur Herstellung des Einvernehmens Landesbetrieb Straßenwesen erforderlich. Maßnahmen, sind, haben hier verständlicherweise Vorrang. beitung der Vereinbarung verzögert. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 der Stadt Bernau und dem Landesbe-Bernau hat bereits 2021 einen Beschluss gemit dem Landesbetrieb Straßenwesen über die L 304 in der Ortslage Bernau-Trotz mehrmaliger Nachfragen des Fach-Straßenwesen liegt bis heute kein Vereinbaeine Kleine Anfrage (Drucksache 7/10047) bereits mehrfach angekündigte Vereinbaübergeben? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Ortsteil Waldfrieden, im Zuge der auf der Höhe der Einfahrt „Am Rehpfad“ ist der Landesbetrieb Straßenwesen einer des Landkreises Barnim für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in wie das Fahren mit überhöhter Geschwinder Querungsstelle durch Fußgänger einer Mittelinsel erreicht. Die Planung, erfolgen eigenverantwortlich durch die der Stadt Bernau und dem Landesbeder erforderlichen fachlichen Begleitung der sind erhebliche personelle Kapazitäten im die tatsächlich Unfallschwerpunkte Aus diesem Grund hat sich leider die Bear-Der Landesbetrieb hat der Stadt den Entwurf einer zugesandt. Nach Abschluss der Vereinbarung Stadtverwaltung die weiteren Termine bezüglich abstimmen. Der Landesbetrieb steht hier in engem der Stadtverwaltung. Eine im Auftrag der Landesbetrieb vor und wurde bereits geprüft. - 2 Vereinbarung im Februar 2025 per E-Mail wird der Landesbetrieb mit der Planung und Bau der Querungshilfe Kontakt mit den zuständigen Bearbeitern Stadt erstellte Planunterlage liegt dem - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 31 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Kenntnisprüfungen bei Ärzten aus Drittstaaten Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hen. Statt langwieriger Gleichwertigkeitsprüfung nisprüfung durchgeführt. Der Fall des Attentäters 1 Arzt trotz offensichtlicher fachlicher Mängel arbeiten Ich frage daher die Landesregierung: Bei wie ren seit 2020 mit Bezug zu Personen, die ihre Drittstaat erworben haben sollen, erfolgte eine nach: bestanden, nicht bestanden, zurückgezogen, Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz Berufsanerkennungs- und Approbationsverfahren Brandenburg. Voraussetzung einer Approbation gleichwertige Ausbildung. Kann die Gleichwertigkeit werden, muss der gleichwertige Kenntnisstand werden. Rechtsgrundlage der Kenntnisprüfungen i. V. m. § 37 Approbationsordnung für Ärzte Kenntnisprüfungen werden von der Landesärztekammer Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG Eine Kenntnisprüfung ist immer dann abzulegen, schen Ausbildung nicht aufgrund der vorgelegten ist dann der Fall, wenn diese nicht beschafft werden welche die Abgeschlossenheit der Ausbildung werden) oder das entsprechende Gutachten negativ ausfällt, weil wesentliche Unterschiede Es ist schwierig, in einer mündlichen Anfrage mit dem; die Zahlen zu den erteilten Approbationen 1 Vgl. „https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/zweifel-an-dr-google-kollegen-wunderten-sich-ueberden-attentaeter-von-magdeburg“, in: https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/zweifel-an-dr-googlekollegen-wunderten-sich-ueber-den-attentaeter-von-magdeburg Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 im Gesundheitswesen soll schneller gevon Abschlüssen wird häufig eine Kenntvon Magdeburg, der in Deutschland als durfte, wirft erneut große Fragen auf. viel Prozent der Berufsanerkennungsverfahangegebene ärztliche Qualifikation in einem Kenntnisprüfung (bitte jährlich aufschlüsseln sonstige Erledigungen)? Ministerin für Gesundheit und Soziales die und Gesundheit (LAVG) ist die für zuständige Behörde im Land ist eine zu der deutschen Ausbildung der Ausbildung nicht festgestellt durch eine Kenntnisprüfung nachgewiesen sind § 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung in den jeweils geltenden Fassungen. Die Brandenburg (LÄKB) auf der als zuständiger Behörde durchgeführt. wenn die Gleichwertigkeit der ausländi-Dokumente festgestellt werden kann. Dies können (das gilt nicht für Unterlagen, belegen, diese müssen zwingend vorgelegt (dokumentenbasierter Ausbildungsvergleich) festgestellt worden sind. Tabellen zu agieren, ich versuche es trotzstammen aus dem LAVG. (22.12.2024), abgerufen am 13.02.2025. Bei den vom LAVG erteilten Approbationen gibt Aufschlüsselung: Jahr 2020 2021 2022 Gesamtzahl der erteilten Approbationen nach Dritt- 72 82 104 staatausbildung a) davon nach bestandener 71 79 Kenntnisprüfung (99%) (96%) (87%) b) davon nach Feststellung 1 3 1) der Gleichwertigkeit (1%) (4%) (13%) 1) In einzelnen Fällen konnten festgestellte erfahrung ausgeglichen werden. Die Anzahl der Kenntnisprüfungen bei Ärztinnen Landesärztekammer Brandenburg im Zeitraum bestanden/nicht bestanden stellt sich folgendermaßen Ergebnis Anzahl der Ärzte Jahr aus Drittstaaten Bestanden 2020 106 85 2021 98 78 2022 97 78 2023 107 78 2024 117 90 Eine bestandene Kenntnisprüfung führt nicht Approbation. Gegebenenfalls müssen noch weitere zeugnis, ärztliches Attest) beigebracht werden. bestandenen Kenntnisprüfungen von den jährlichen chen. Eine Erfassung von Kenntnisprüfungen nach „sonstige Erledigungen“ erfolgt nicht, da eine Ergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ - 2 es im Zeitraum 2020 bis 2024 folgende 2023 2024 85 110 90 80 92 (94%) (84%) 14 5 18 (6%) (16%) Defizite z. B. durch nachgewiesene Berufs- und Ärzten aus Drittstaaten bei der 2020 bis 2024 und die jeweiligen Anteile dar: der Kenntnisprüfung (in %) nicht bestanden (in %) (80) 21 (20) (80) 20 (20) (80) 19 (20) (72) 29 (27) (77) 27 (23) immer im gleichen Jahr zur Erteilung einer aktuelle Unterlagen (z. B. Führungs-Deshalb können die jährlichen Daten zu den Daten erteilter Approbationen abweiden Merkmalen „zurückgezogenen“ und angetretene Prüfung in der Regel mit dem beendet wird. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 32 des Abgeordneten Uwe Adler (SPD-Fraktion) Sicherung der durchgehenden Zugverbindung Der Regionalexpress RB 23 verbindet als einzige Golm und umliegende Regionen direkt mit der rum. Diese Verbindung ist daher essenziell für wirtschaftliche Entwicklung des Standorts. Ab dem Jahresende 2025 soll die Verbindung der RB 23 nur noch siebenmal täglich, drei Fahrten schen Golm und Ostbahnhof verkehren soll. bereits in Griebnitzsee. Eine Umsteigeverbindung fähigkeit des Standorts erheblich beeinträchtigen. Ich frage daher die Landesregierung: Welche plant sie zu ergreifen, um die angekündigte Reduzierung Golm und Ostbahnhof zu verhindern, insbesondere der Verbindung für Unternehmen und Investoren verkehrsplan festgelegte Erweiterung der Hauptverkehrszeiten Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Eine den aktuellen Verkehrsbedürfnissen angemessene Bedienung des Universitätsstandortes und Potsdamer Planungen des Landes. Mit der Inbetriebnahme Dezember 2022 wurde das Angebotskonzept auch Standort Golm profitiert seitdem von ganztägig Griebnitzsee, Berlin und zum Flughafen BER. Spree zum Dezember 2025 ergeben sich erneut Region. Im Wesentlichen ist dies eine Folge Fernbahnstrecke, der sogenannten Dresdner weiterhin ganztägig im Potsdamer Stadtgebiet den Hauptverkehrszeiten über den Bahnhof Berliner Zentrum. Eine Ausdehnung des Bedienzeitraums in die nitzsee weit überwiegend im Land Berlin statt. müsste dies durch das Land Berlin bestellt und Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 RB 23 von Golm bis Ostbahnhof durchgehende Zugverbindung Potsdam, Berliner Stadtbahn und dem Berliner Zentansässige Unternehmen, Investoren und die jedoch drastisch eingeschränkt werden, da am Morgen und vier am Abend, zwi-Zu den übrigen Zeiten endet der Zug dann würde die Attraktivität und Wettbewerbs-Maßnahmen hat sie bislang ergriffen oder der Fahrten des RB 23 zwischen unter Berücksichtigung der Bedeutung und der Einbeziehung der im Landesnahin die Planungen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung und gleichsam zukunftsgerichtete Ortsteils Golm war und ist Ziel der des SPNV-Netzes Elbe-Spree im im Potsdamer Raum neu aufgestellt. Der verlängerten Zügen in Richtung Mit der zweiten Betriebsstufe im Netz Elbe-Anpassungen im SPNV-Angebot in der der Inbetriebnahme der Regional- und Bahn. Die RB 23 verkehrt dann an Werktagen ab Golm bis Potsdam-Griebnitzsee sowie in Potsdam-Griebnitzsee hinaus weiter in das Nebenverkehrszeit fände östlich von Grieb-Entsprechend der territorialen Zuständigkeit auch finanziert werden. Nach Abstimmung mit dem Land Berlin und Rahmenbedingungen sowie der Passagierzahlen Dezember 2025 einige Anpassungen im Zugangebot Die Zeiten der durchgehenden RB 23 am Morgen später gelegt werden. Am Nachmittag werden halten. Bei Bezug auf die aktuellen Reisendenzahlen etwa zwei Drittel der RB-23-Fahrgäste von Berlin angeboten werden. Mit dem Infrastrukturbetreiber zeitlichen Verschiebung der RB 23 ab Ende RE 1 in Potsdam-Hauptbahnhof. Diese werden 2025 abgeschlossen werden. Der bestehende Potsdam bleibt zudem voraussichtlich erhalten. zielgerichteten Bedienung der erwarteten Nachfrage Eine Ausweitung der Verkehre durch zusätzliche Berlin ist auf der RB 23 leider nicht abbildbar. durch Umsteige- und Direktverbindungen mit an Berlin angebunden. Gemäß dem Landesnahverkehrsplan RB 23 nach aktuellem Stand bis 2027 zudem ergeben sich dann weitere Anschlüsse in Richtung brunnen. - 2 unter Berücksichtigung der finanziellen wurde vereinbart, dass im Fahrplan ab ab Golm berücksichtigt werden sollen. nach Berlin sollen nachfragegerecht die Zeiten ebenso nachfragegerecht beibevon Anfang 2024 kann damit weiterhin für und nach Golm eine Direktverbindung nach DB InfraGO laufen Prüfungen zur 2025 für einen besseren Anschluss an den mit Vorlage des Netzfahrplans im Sommer kurze Übergang von der RB 21 zum RE 1 in Mit diesen Maßnahmen soll einer Rechnung getragen werden. Züge auch in der Nebenverkehrszeit nach Der Standort Golm bleibt aber auch künftig bis zu vier stündlichen SPNV-Angeboten gut 2023-2027 soll die Linie nach Wustermark verlängert werden. Dort Berlin-Spandau bzw. Berlin-Gesund-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 33 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Abgerufene Mittel aus dem „Green Care and Das Programm „Green Care and Hospital“ wurde und mit über 60 Millionen Euro ausgestattet. CO -Reduktion, wie Dachbegrünung oder Umstellung 2 Anträge können Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen rungshilfe für Menschen mit Behinderungen stellen. Ich frage daher die Landesregierung: Mittel in Verfügung stehenden Mitteln aus dem Programm wie viele Antragsteller abgeflossen? Bitte aufschlüsseln ken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der hinderungen. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus sind rund 59,4 Millionen Euro abgeflossen. Von den insgesamt 579 Anträgen im Billigkeitsrichtlinie wurden 401 Anträge endgültig zurückgezogen und 41 Anträge abgelehnt. 36 Antragsteller insgesamt 65 Bewilligungsbescheide Pflegeeinrichtungen haben 92 Antragsteller insgesamt und im Bereich Eingliederungshilfe 147 Bewilligungsbescheide erhalten. Im Rahmen der Green-Care-and-Rehab-Zuwendungsrichtlinie Antragsteller insgesamt derzeit noch rechtsgültige musste ein Widerruf erlassen werden. 1 Vgl. https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/presse/pressemitteilungen/detail/~12-11-2023-green-care-andhospital-nachgefragt#, zuletzt abgerufen am 13.2.2025. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 Hospital“-Programm von der Landesregierung 2023 aufgelegt Mit dem Programm werden Maßnahmen zur auf Elektronutzfahrzeuge, finanziert. und Einrichtungen der Eingliede-1 welcher Höhe von welchen insgesamt zur „Green Care and Hospital“ sind bisher an nach Krankenhäusern, Reha-Klini-Eingliederungshilfe für Menschen mit Be-Ministerin für Gesundheit und Soziales die dem Programm „Green Care and Hospital“ Rahmen der Green-Care-and-Hospitalbeschieden. Es wurden 112 Anträge Im Bereich Krankenhäuser haben erhalten. Im Bereich der 189 Bewilligungsbescheide erhalten, haben 46 Antragsteller insgesamt wurden an sechs acht Zuwendungsbescheide erlassen. Es Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 34 der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn (BSW-Fraktion) Schließung des Krankenhauses Hennigsdorf Derzeit sorgt die beabsichtigte Schließung des Ich frage die Landesregierung: Hat das Krankenhaus Wunsch nach Schließung und Rückgabe der Krankenhausplan angezeigt? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit Schreiben vom 17. Februar 2025 wurde das als zuständige Krankenhausplanungsbehörde angedachten Strukturanpassungen am Standort Demnach sollen die stationären Fachrichtungen Oranienburg verlagert werden. Am Standort Hennigsdorf Angebote verbleiben: Sowohl die Tagesklinik Psychiatrie bestehen fort. Eine Poliklinik deckt Beispiel HNO, Urologie, Kardiologie/Innere, sowie Psychotherapie. Eine Rettungswache mit Krankenhaus gestellt wird, dient als Anlaufstelle inwieweit eine Notfallpraxis mit telemedizinscher Oranienburg etabliert werden kann. Eine ambulante sind ebenfalls angedacht. Der Veränderungsprozess vorgesehen. Mit den geplanten Strukturanpassungen würde standort bestehen bleiben und sich den geänderten pelstrukturen in Hennigsdorf und Oranienburg künftig nicht mehr haltbar sein. Das MGS wird den weiteren Prozess eng begleiten. und Sicherung des Standorts muss in enger Kommunikation und der kommunalen Familie erfolgen. Auch von Anfang an gut informiert werden. Ein offizieller Antrag auf Verlagerung der stationären zum Standort Oranienburg wurde noch nicht eingereicht. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 Krankenhauses Hennigsdorf für Aufregung. selbst bereits dem Ministerium seinen Versorgungsaufträge laut derzeit gültigem Ministerin für Gesundheit und Soziales die Ministerium für Gesundheit und Soziales über die seitens des Krankenhausträgers Hennigsdorf informiert. vom Standort Hennigsdorf nach sollen ambulante und teilstationäre für Geriatrie als auch die Tagesklinik für ambulant verschiedene Disziplinen ab, zum Allgemeinmedizin, Neurologie, Gynäkologie vor Ort befindlichem Notarzt, welcher vom im Notfall. Mit der KV ist zu prüfen, Anbindung an das Krankenhaus in Pflege und Kurzzeitpflegeeinrichtung ist im Laufe von fünf bis sieben Jahren der Standort Hennigsdorf als Gesundheits-Bedarfen anpassen. Die aktuellen Dopwerden aufgrund der Krankenhausreform Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung mit den Versorgungsakteuren die Beschäftigten sowie die Patienten sollten Angebote vom Standort Hennigsdorf Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 35 des Abgeordneten Steffen Kubitzki (AfD-Fraktion) Straßenverbindung zwischen Welzow und Der Kreistag im Landkreis Spree-Neiße stimmte sitzung mehrheitlich dem Antrag der SPD- und sche Landesregierung dazu aufgefordert werden cher Inanspruchnahme weggefallene Straßenverbindung vom Bergbaubetreiber neu zu schaffende Ersatzstraße men und mit allen Beteiligten hierzu eine abschließende Ich frage die Landesregierung: Übernimmt sie spruchnahme weggefallene Straßenverbindung Bergbaubetreiber neu zu schaffende Ersatzstraße Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Schon seit mehreren Jahren fordern die Stadt Welzow die Herstellung der Straßenverbindung berg über die Kippenflächen des Tagebaus Welzow-Süd. Der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg möglicher Trassenverlauf vorgegeben, der für dung freizuhalten ist. Daraus können jedoch weder verbindung, noch die zukünftige Straßenbaulastträgerschaft der Straßenverbindung abgeleitet werden. Als LEAG die in Rede stehende Straßenverbindung Bisher ist jedoch kein dafür in Betracht kommender stellung zu übernehmen. Aus Sicht der Landesregierung Straße keine Landesstraße werden wird. Zum tung die fachliche Einschätzung, dass die Straßenverbindung deutung keine Landesstraße ist. Sie hat keine dungsfunktion. Zum anderen kann die Verkehrsnachfrage, Bundes- und Landesstraßen abzuwickeln ist, verkehrsverträglich abgewickelt werden. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 Spremberg am 12. Februar 2024 in seiner KreistagsCDU-Fraktion zu, wonach die brandenburgisoll, für die als Ersatz wegen bergbaulizwischen Welzow und Spremberg die Baulastträgerschaft zu überneh-Regelung herbeizuführen. für die als Ersatz wegen bergbaulicher Inanzwischen Welzow und Spremberg vom die Baulastträgerschaft? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Welzow und die Bürgerinitiative Zukunft von Welzow/Neupetershain nach Spremvon 2004 enthält die Herstellung einer als Vorgabe. Darin ist bereits ein den Fall der Herstellung der Straßenverbindie Pflicht zur Realisierung der Straßen- oder gar der Ausbaustandard tätiges Bergbauunternehmen würde die herstellen. Träger bereit, die Straße nach der Herist klar, dass die zu errichtende einen vertritt die Landesstraßenbauverwalaufgrund ihrer Verkehrsberegionale bzw. kreisübergreifende Verbindie aufgrund ihrer Bedeutung auf bereits durch die B 156, die B 97 und die L 52 Diese fachliche Einschätzung deckt sich mit den dem Jahr 2019, bei deren Erstellung auch der eingebunden waren. Diese fachliche Bewertung ist nach wie vor gültig. Landesplanung Berlin-Brandenburg seit 2018 zu vermitteln versuchte und zahlreiche Gespräche mittlung sind seitens der Landesregierung nunmehr Es obliegt dem Landkreis Spree-Neiße, die Frage tigen Baulastträgerschaft mit seinen betroffenen dieser Angelegenheit bereits mehrfach geäußert ben an den Landrat klar zum Ausdruck gebracht. - 2 Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie aus Landkreis und die angrenzenden Gemeinden Es ist zu betonen, dass die Gemeinsame stetig zwischen den verschiedenen Akteuren vermittelte. Die Möglichkeiten der Verausgeschöpft. der Zuständigkeit hinsichtlich der zukünf-Gemeinden zu klären. Ich habe mich in und meine Haltung auch in einem Schrei-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 36 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Liquidität der Krankenhäuser jetzt sichern In der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom heit und Soziales Britta Müller vor Klinikpleiten häuser sei bereits in einer finanziellen Schieflage. chael Zaske, bestätigt, dass 80 Prozent der schreiben („Märkische Allgemeine Zeitung“ vom Am selben Tag blieb der Minister der Finanzen schuss für Haushalt und Finanzen zum „Sachstand (TOP 1) mit Blick auf die finanzielle Situation schuldig. Ich frage ich die Landesregierung: Mit welchen das Kliniksterben und Insolvenzen von Krankenhäusern hindern? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die finanzielle Situation der Brandenburger Krankenhäuser gierung erkennt den dringenden Handlungsbedarf fristige Überbrückungsfinanzierungen ein, um hausversorgung zu sichern. Die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser Brandenburg fordert daher eine bedarfsgerechte Defizite nachhaltig zu reduzieren. Zudem unterstützt Transformationsfonds als wesentliches Instrument durch eine flexible Mittelübertragung („Treppen-Effekt“) Ambulantisierung und sektorenübergreifenden denburg eine gerechtere Lastenverteilung bei Der Bund soll 40 Prozent der Mittel tragen, während übernehmen. Zusätzlich setzt sich die Landesregierung für Krankenhäuser ein. Nach § 9 Absatz 5 KHG notwendigen Investitionskosten abdecken. Während letzten Jahrzehnten stark gesunken ist - von im Jahr 2020 - konnte Brandenburg durch Fördermittel Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 13.02.2025 warnt die Ministerin für Gesundin Brandenburg. Die Mehrheit der Kranken-Der Abteilungsleiter für Gesundheit, Mi-Brandenburger Krankenhäuser rote Zahlen 13.02.2025). und für Europa Robert Crumbach im Auszur vorläufigen Haushaltsführung“ der Krankenhäuser eine konkrete Antwort konkreten finanziellen Maßnahmen plant sie, in Brandenburg kurzfristig zu ver-Ministerin für Gesundheit und Soziales die ist angespannt. Die Landesre- und setzt sich auf Bundesebene für kurz-Insolvenzen zu verhindern und die Krankenliegt in der Verantwortung des Bundes. Anpassung der Landesbasisfallwerte, um das Land die zügige Umsetzung des zur Strukturentwicklung, insbesondere sowie eine stärkere Förderung der Versorgung. Darüber hinaus fordert Brander Finanzierung des Transformationsfonds: Länder und GKV jeweils 30 Prozent eine nachhaltige Investitionsfinanzierung der sollen Fördermittel die betriebswirtschaftlich die Investitionsquote der Länder in den 25 Prozent im Jahr 1972 auf etwa 3 Prozent in Höhe von rund 200 Millionen Euro jährlich sowie durch zusätzliche Mittel aus dem Corona-Sonderpauschale 2022 die vom Bund des Krankenhausbudgets erreichen. Da diese Sonderförderungen nun auslaufen, erforderlich, um die angestrebte Investitionsquote rungen der Kliniken weiterhin zu ermöglichen. förderung des Landes auf dem Niveau der vergangenen Beitrag dar, um die strukturellen Herausforderungen litativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen. Brandenburg wird sich zudem weiterhin für eine kosten durch den Bund einsetzen. - 2 Brandenburg-Paket 2023/2024 und der empfohlene Investitionsquote von 8 Prozent ist eine Erhöhung der Investitionspauschale zu sichern und notwendige Modernisie-Eine Verstetigung der Investitionspauschal-Jahre stellt einen wesentlichen langfristig zu bewältigen und eine quaausreichende Finanzierung der Betriebs-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 37 des Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion) Kosten der Asylpolitik für Landkreise und Bezug nehmend auf die Antwort der Landesregierung Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion Dr. Hans-Christoph aufnahmegesetz und der diesbezüglichen Erstattung freien Städte durch die Landesregierung nach bis 2024 ergibt sich Nachfragebedarf. Ich frage die Landesregierung: Weichen die der Landkreise und kreisfreien Städte von denen Drucksache 7/10197 aufgelistet sind, ab? (Wenn erstatteten Kosten separat nach Jahren 2018 Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Gemäß §§ 13 ff. Landesaufnahmegesetz (LAufnG) Erstattungsverordnung (LAufnGErstV) erstattet Städten die notwendigen Kosten der Aufgabenwahrnehmung Nach § 3 LAufnGErstV sind die Landkreise und tungsbehörde auf Verlangen das Vorliegen der nachzuweisen. Zur Feststellung der Ordnungsmäßigkeit können von der Erstattungsbehörde begründende angefordert werden (vgl. § 3 Satz 2 LAufnGErstV). erfolgt die Anpassung der Kostenerstattungsanträge jeweiligen Prüfungsergebnisse. Zudem ist zu beachten, dass das Kostenerstattungssystem tion aus Pauschal- und Spitzabrechnung basiert mit dem Zweck einer pauschalen Abrechnung munen für sämtliche Erstattungstatbestände nach nen Kosten bei der Erstattungsbehörde nachweisen. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 kreisfreie Städte 2018 bis 2024 auf die Kleine Anfrage Nr. 3661 des Berndt zu § 13 Abs. 2 Landesvon Kosten der Landkreise und kreisdem Landesaufnahmegesetz von 2018 Zahlen der tatsächlich eingereichten Kosten der ausgezahlten Kosten, welche in der ja, bitte die eingereichten Kosten und die bis 2024 mitteilen.) Ministerin für Inneres und Kommunales die i. V. m. der Landesaufnahmegesetzdas Land den Landkreisen und kreisfreien nach dem LAufnG. kreisfreien Städte verpflichtet, der Erstattatsächlichen Erstattungsvoraussetzungen der Kostenerstattungsansprüche Unterlagen vor Ort eingesehen oder Im Rahmen dieses Prüfungsrechts der Kommunen entsprechend der des LAufnG auf einer Kombina-(§§ 14, 15 LAufnG). In Übereinstimmung ist es daher nicht erforderlich, dass die Komdem LAufnG ihre tatsächlich entstande-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 38 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Zahlungslast bei Kommunen im Rahmen der rer Aufgaben Um die kommunale Wärmeplanung zu stemmen, leistungen bei der Erstellung der Wärmepläne Brandenburg mit weiteren Herausforderungen die laut aktueller Presseberichterstattung plant, meversorgung zu verlangsamen, um die städtischen Ich frage die Landesregierung: Ist ihr bekannt, Potsdam weitere Kommunen in Brandenburg vollumfänglich abzubilden, weil die kommunale tional strapaziert? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung hat keine Kenntnis von hinsichtlich der Vorfinanzierung der Kommunalen auf die diesbezüglichen umfangreichen Antworten Antwort zur Frage 2 und 6 der Kleinen Anfrage „(…) Dem MIL ist in diesem Zusammenhang gäbe, die die Kosten der Wärmeplanung nicht umfangreichen Beteiligung zur BbgWPV sowie Kommunen gab es diesbezüglich keine entsprechenden zeiten für die Wärmeplanung und somit die Vorfinanzierung desweiten Vergleich als überschaubar einzuschätzen 12 und 18 Monaten).” Von der Erstellung des Wärmeplans im Rahmen trennen ist die Frage der im Anschluss an Umsetzung von Maßnahmen mit dem Ziel der Umsetzung fallen in die originäre Selbstverwaltungszuständigkeit jeweiligen Kommunen. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 kommunalen Wärmeplanung und weitemüssen die Kommunen in finanzielle Vorgehen. Dabei sehen sich viele Kommunen in konfrontiert, zum Beispiel die Stadt Potsdam, die Umstellung auf eine nachhaltige Wär-Finanzen nicht zu überlasten. dass abgesehen von der Landeshauptstadt Schwierigkeiten haben, ihre Daseinsvorsorge Wärmeplanung ihren Haushalt überpropor-Minister für Infrastruktur und Landesplanung Schwierigkeiten der Kommunen im Land Wärmeplanung (KWP). Im Übrigen wird zur Kleinen Anfrage 157 verwiesen. 157: nicht bekannt, dass es Kommunen im Land vorfinanzieren könnten. Auch im Rahmen der in den regulären Austauschformaten mit den Hinweise. Im Übrigen sind die Lauferfahrungsgemäß und im bun-(in der Regel Zeiträume zwischen der Kommunalen Wärmeplanung zu dieser ggfs. anstehenden tatsächlichen Wärmewende. Entscheidungen über die und Finanzhoheit der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 39 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Anlaufstellen für durch die Covid-Impfung Im Land Brandenburg wurde ein Long-COVID-Netzwerk diversen Diskussionen im Ausschuss für Soziales, cherschutz (ASGIV) in der letzten Legislaturperiode Syndrom von Long Covid kaum unterscheidbar sind schätzungsweise die Hälfte der Patienten geschädigte. Trotzdem wurde das Problem lange verschwiegen oder kleingeredet. Es stellt stand. Ich frage daher die Landesregierung: Welche konkreten digte gibt es bisher im Land Brandenburg mit nung von Sachverständigen? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen geimpfter Covid sein. Sie sind mit einer Vielzahl an Symptomen schmerzen, Migräne, Schwindel, Herz-Kreislauf-Beschwerden, störungen im Vordergrund stehen. Oft führen einer Zunahme der Beschwerden. Phasenweise Kopfschmerzen, was die Diagnostik erschwert. Das in der Fragestellung bereits erwähnte Netzwerk Diagnostik (Di), der Rehabilitation (Re) und nachsorgender Förderung des brandenburgischen Gesundheitsministeriums Betroffenen, die unterschiedliche gesundheitliche beschriebenen Spektrum beklagen, offen Implementierung einer zentralen Patientensteuerung Erkrankungen durch den Hausarzt hin multiprofessionellen Therapie- und Behandlungsangeboten. Der Verdacht einer über das übliche gesundheitlichen Schädigung ist nach § 6 Abs. 1 Vgl. „Long-COVID-Netzwerk Brandenburg gegründet“, semitteilungen/detail/~25-04-2022-long-covid-netzwerk-gegruendet Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 Geschädigte 1 gegründet und groß beworben. In Gesundheit, Integration und Verbrauwurde jedoch klar, dass das Post-Vacist. Nach Aussage von Sachverständigen in Long-Covid-Ambulanzen eigentlich Impfder Covid-Impfschäden von der Regierung sich die Frage nach dem aktuellen Sach-Anlaufstellen für Covid-Impfgeschäwelchem speziellen Ausbaubedarf nach Mei-Ministerin für Gesundheit und Soziales die Personen können ähnlich wie bei Long verbunden, bei denen häufig Kopf-Atemnot und Bewegungskörperliche oder geistige Beanspruchung zu bestehen zudem Gelenk-, Glieder- und DiReNa mit Partnern der medizinischen Einrichtungen (Na) hat sich mit gebildet und steht allen Beeinträchtigungen im zuvor (https://direna.de). Ziel war und ist die für Betroffene mit chronischen zu geeigneten sektorübergreifenden und Maß einer Impfreaktion hinausgehenden 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz zudem an in: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/presse/pres-(25.04.2025), abgerufen am 18.02.2025. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden. Daneben den Bürgerinnen und Bürgern auch direkt an bewertet die Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen Öffentlichkeit. Brandenburg ist in der Sache auf einem erkennbar Verbündeten wesentlich beitragen. Die bestehenden gesichert werden. - 2 können Verdachtsfallmeldungen von das PEI gemeldet werden. Das PEI allein bei Covid-19-Impfstoffen und informiert die guten Weg, zu dem die oben genannten Strukturen müssen gepflegt und - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 40 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Gewalthilfegesetz in Brandenburg umsetzen Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am setz zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt. zu schaffen. Zum Ausgleich der entstehenden vom Bund für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes einrichtungen vorzuhalten. Darüber hinaus sollen tion von gewaltbetroffenen Personen ergriffen Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das vom Bundesrat am 14. Februar 2025 Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und Gewalthilfegesetz, kann als wirklicher Meilenstein werden. In einem langen Abstimmungsprozess sogenannten „Runden Tisch gegen Gewalt an letzten Jahren erarbeitet und ich freue mich, Bundestagswahl verabschiedet worden ist. Das Gesetz hat zum Ziel, bundesweit eine sichern und von Gewalt betroffenen Frauen diskriminierungsfreien Rechtsanspruch auf geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewähren. Die Länder - und damit auch Brandenburg - stehen Bundesgesetz landesrechtlich umzusetzen, das Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Präventionsangeboten Zwar gab es bereits in den letzten Jahren wichtige Konvention des Europarats und zur Stärkung Brandenburg, der Ausbaubedarf ist jedoch weiterhin und sexualisierter Gewalt gegen Frauen nehmen Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 14.02.2025 dem sogenannten Gewalthilfegeunter anderem einen Anspruch auf Schutz Ziel ist es, ein verlässliches Hilfesystem zusätzlichen Aufgaben erhalten die Länder Mittel in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Netz von Schutz- und Beratungsunter anderem Maßnahmen zur Prävenwerden. Welche Maßnahmen plant sie bei Ministerin für Gesundheit und Soziales die verabschiedete Gesetz für ein verlässliches häuslicher Gewalt, das sogenannte in der Gleichstellungspolitik bezeichnet zwischen Bund und Ländern am Frauen“ wurden die Grundlagen dafür in den dass dieses Gesetz noch vor jüngsten bedarfsgerechte Frauenhilfe-Infrastruktur zu und ihren Kindern einen kosten- und Schutz und Beratung bei häuslicher und nunmehr in der Verantwortung, dieses heißt eine bedarfsgerechte Versorgung mit zu schaffen. Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbuldes Frauenhilfesystems im Land hoch. Straftaten im Kontext häuslicher stetig zu. Im Land Brandenburg wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr häuslicher Gewalt, mehr als 4 600 davon waren Die Brandenburger Frauenhäuser bieten jährlich und Kindern Schutz in akuter Bedrohungslage. schon mit Blick auf die zuvor genannte Kriminalstatistik höher ist. Brandenburg verfügt aktuell über 134 dert 258 Familienplätze. Allein dies zeigt den dringenden lich, dass die bisherigen Hilfestrukturen nicht Zudem übernehmen unsere Frauenhäuser seit rufe, Beratungen und lokale Netzwerkfunktionen, zielle Fachberatungs- und Interventionsstellen ser bedarf es auch eines Aufbaus von Fachberatungsstellen, flächendeckenden Versorgung mit Angeboten maßnahme im Kontext häuslicher Gewalt. Bis zum Inkrafttreten der Sicherstellungsverantwortung 01.01.2027 muss für Brandenburg der tatsächliche resultierende notwendige Ausbau des Hilfesystems nen werden. Die Landesregierung wird die Umsetzung des Beteiligung aller wichtigen Akteure im Land Jahr 2026 eine Bestandsentwicklungsplanung werden, die als Voraussetzung für die Vertragsverhandlungen den. Denn nur auf Grundlage dieser Bedarfsentwicklungsnung kann Brandenburg ab 2027 Bundesfinanzmittel das Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten. Die Bundesbeteiligung erfolgt gestaffelt und Gleichwohl muss der Ausbau im Land Brandenburg chendeckenden und diskriminierungsfreien Zugang Rechtsanspruchs des Gewalthilfegesetzes ab Dieses Vorhaben ist zeitlich und monetär ambitioniert, freies Brandenburg alternativlos. - 2 2023 fast 6 700 Menschen Opfer von Frauen. ca. 1 000 von Gewalt betroffenen Frauen Das klingt nach einer hohen Zahl - aber wird deutlich, dass der Bedarf weit Schutzplätze; die Istanbul-Konvention for-Handlungsbedarf und macht deutausreichen. Jahren auch zusätzliche Aufgaben wie Notfür die es in anderen Bundesländern spegibt. Das heißt, neben weiterer Frauenhäu-Interventionsstellen und einer der Täterarbeit als wesentliche Präventionsdes Gewalthilfegesetzes am Strukturbedarf ermittelt und der daraus nicht nur geplant, sondern auch begon-Gewalthilfegesetzes in diesem Jahr unter vorbereiten. Darauf aufbauend sollen im und ein Finanzierungskonzept erarbeitet mit dem Bund benötigt wer- und entsprechenden Kostenplaaus der Umsatzsteuerverteilung über erreicht erst ab 2030 ihren Maximalbetrag. bereits früher beginnen, um einen fläzu Schutz und Beratung im Sinne des dem 01.01.2032 zu gewährleisten. aber im Miteinander für ein gewalt-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 41 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Deutschlandticket und mittelfristige Finanzplanung Mit der Antwort der Landesregierung vom 21. und Finanzierung des Deutschlandtickets ab und Ländern nach der Bundestagswahl 2025 Landes Brandenburg wird allerdings absehbar gelegt werden. Ich frage die Landesregierung: Welche Mittel für das Deutschlandticket vor? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Der Bund und die Länder haben sich zur Finanzierung 2023 bis 2025 verständigt. Zur Finanzierung des Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Zukunft des offen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass sich Bund Erstellung des Bundeshaushaltes über die Fortführung ständigen. Ziel ist es, dass der Bund bei einer weiterhin die hälftige Finanzierung der entstehenden Deutschlandtickets bei Verkehrsunternehmen Brandenburg hat mit der Anmeldung zum Haushalt die finanzielle Vorsorge getroffen, um handlungsfähig Höhe bleibt der Haushaltsbeschluss hierzu jedoch Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 Januar 2025 wird bezüglich der Fortführung dem Jahr 2026 auf die Beratungen von Bund verwiesen. Der Entwurf des Haushaltes des vor dem Entwurf des Bundeshaushaltes vorsieht sie in der mittelfristigen Finanzplanung Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Deutschlandtickets für die Jahre Tickets stellen beide jeweils 1,5 Milliarden Tickets ab dem Jahr 2026 ist gegenwärtig und Länder nach der Bundestagswahl mit des Deutschlandtickets ab 2026 ver-Fortführung die vollständige oder mindestens finanziellen Nachteile aufgrund des bzw. Aufgabenträgern übernimmt. Das Land und für die mittelfristige Finanzplanung zu sein. Hinsichtlich der konkreten abzuwarten. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 42 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs Im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr setz - ÖPNVG) in der Fassung vom 9. Februar den die kommunalen Aufgabenträger für die Jahre kehrsleistungen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen nen in den öffentlichen Personennahverkehr vom Ich frage die Landesregierung: Plant sie, die Beträge Kommunen über das aktuell geltende Niveau Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Regelungen zur Finanzierung des öffentlichen ÖPNV-Gesetzes. Die in Absatz 2 festgeschriebenen chend für die Jahre 2025 und 2026 zum Haushalt Die Höhe der Zuweisungen beträgt • für 2025: 94 271 000 Euro und • für 2026: 95 379 000 Euro. Die Erhöhung resultiert aus der Dynamisierung Die zusätzlichen Mittel für Investitionen in die Verkehrswende, für den Ausbau der Barrierefreiheit, Absenkung des Anteils fossiler Energiequellen sind zum Ende des Jahres 2024 ausgelaufen. Zur Fortschreibung der Mittel wurden zum Haushalt anno angemeldet. Für die Jahre ab 2027 ist die Finanzierung des ÖPNV-Gesetz abzusichern. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 im Land Brandenburg (ÖPNV-Ge-2024 wird unter § 11 der Betrag festgelegt, 2023 bis 2026 zur Finanzierung von Ver- sowie zur Förderung von Investitio-Land erhalten. des Landes nach § 11 ÖPNVG für die hinaus zu erhöhen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Nahverkehrs ergeben sich aus § 11 des konkreten Beträge wurden entspreangemeldet. der Mittel um 1,5 %. kommunale Infrastruktur zur Umsetzung der zur Entlastung der Umwelt und zur im Verkehr nach § 11 Absatz 3 ÖPNV-Gesetz 2025/ 2026 jeweils 8 Millionen Euro per öffentlichen Personennahverkehrs über das Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 43 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Sonderabfalldeponie Röthehof Die MEAB plant die Wiedereröffnung der Sonderabfalldeponie klasse III im Ortsteil Markee. Dies führt zu erheblichen Ort, die dringend ernst genommen werden müssen. Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie sicher, nahme der Sonderabfalldeponie Röthehof langfristig durch das Zusammenspiel von Alt- und Neudeponie Setzungsrisiken, Sickerwasserverhalten und schen der alten und neuen Deponie? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Aktivitäten der Märkischen Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft Reaktivierung der Deponie Röthehof für die Deponieklasse (DK) III erfolgen vor dem Deponiekapazitäten für derartige Abfälle. Jährlich fallen im Raum Berlin-Brandenburg Deponien der Klasse DK III abgelagert werden. auf der Deponie Ihlenberg in Mecklenburg-Vorpommern. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Jahr keine weiteren Abfälle der Klasse DK III dort angenommen Darum hat das Brandenburger Umweltministerium Senatsverwaltung im Jahr 2022 ein Gutachten Deponiekapazitäten der Klasse DK III ab dem wurde im April 2023 auf der Internetseite veröffentlicht: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/ veroeffentlichungen/detail/~31-05-2023-dk-iii-gutachten-berlin-brandenburg# Es basiert unter anderem auf den Daten der Abfälle der Klasse III sowie einer Expertenbefragung künftigen Abfallaufkommens. Danach ist es für Brandenburg erforderlich, dass ab dem Jahr ca. 90 000 Tonnen DK-III-Abfälle zur Verfügung Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 Röthehof der Deponie-Bedenken in der Bevölkerung vor dass bei der geplanten Wiederinbetriebkeine Gefährdung des Grundwassers entsteht, insbesondere im Hinblick auf mögliche chemische Wechselwirkungen zwi-Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: (kurz: MEAB) zur Ablagerung von gefährlichen Abfällen der Hintergrund des künftigen Bedarfs an ca. 90 000 Tonnen an Abfällen an, die auf Dies erfolgt seit vielen Jahren zum Großteil Für die Deponie Ihlenberg hat der 2019 beschlossen, dass ab Ende 2035 werden sollen. gemeinsam mit der zuständigen Berliner in Auftrag gegeben, das den Bedarf an Jahr 2036 ermitteln sollte. Das Gutachten des Brandenburger Umweltministeriums in den Jahren 2012 bis 2021 angefallenen hinsichtlich des prognostizierten die Entsorgungssicherheit im Raum Berlin-2036 auch weiterhin Deponiekapazitäten für stehen. Die MEAB hat im Dezember 2023 einen Antrag Erweiterung der Sonderabfalldeponie Röthehof welt (LfU) eingereicht. Derzeit läuft hierzu die Öffentlichkeitsbeteiligung. ben den Trägern öffentlicher Belange, also vor bis zum 28. Februar die Unterlagen einsehen einreichen können. Die von Ihnen gestellte Frage, wie eine sichere gewährleistet werden kann, wird von der hierfür LfU, im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren Die Errichtung, der Betrieb und die anschließende einschlägigen Vorschriften zu erfolgen, die vor Boden umfassend schützen. Nach den Vorgaben chen Deponieverordnung sind beispielsweise zum vorhandenen Untergrund hin abzudichten. tungsschichten sind dabei so zu wählen, dass los folgen können. Weiter ist das auf der obersten sen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach mehrere Sicherungskomponenten umfassende Für das Deponievorhaben Röthehof wäre neben schnitts auch die Oberfläche des alten Deponiekörpers der Deponieverordnung auszuführen, wobei Wechselwirkungen gen unterbunden werden müssen. Für den Fall, dass das Vorhaben „Ertüchtigung Röthehof“ durch die Behörde zugelassen wird, phasen hinweg außerdem durch die jeweils zuständigen - 2 auf Planfeststellung für die Ertüchtigung und beim zuständigen Landesamt für Um-Das heißt, dass neallem die Fachbehörden, auch private Dritte und nun bis zum 5. März ihre Einwendungen Trennung zwischen der Alt- und Neudeponie zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem ebenfalls umfassend geprüft. Sicherung der Deponie hat nach den allem die Umweltmedien Grundwasser und der für den Bau von Deponien maßgebli-Deponien durch mehrere Dichtungsschichten Die Baumaterialien für die einzelnen Dichdiese den prognostizierten Setzungen schad-Schicht anfallende Sickerwasser zu fas-Abschluss der Ablagerung ist eine ebenfalls Oberflächenabdichtung aufzubringen. der Abdichtung des neuen Deponieabentsprechend den Anforderungen zwischen den beiden Anla- und Erweiterung der Sonderabfalldeponie würde die Deponie über sämtliche Lebens-Behörden überwacht werden. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 44 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Wirkung der Filmförderung für den Medienstandort Das Medienboard Berlin-Brandenburg förderte tionale Produktionen, darunter beispielsweise amerikanischen Regisseurs Wes Anderson, und sängerin Maria Callas. Ich frage die Landesregierung: In welcher Art burg von diesen beiden Produktionen wirtschaftlich sind Produktionsmittel an Auftragnehmer in Berlin Namens der Landesregierung beantwortet der Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: Internationale Filmproduktionen wie „Asteroid dem international nach wie vor hervorragenden einerseits an der Sogwirkung von Regie- und Produktionen regelmäßig für bedeutende wirtschaftliche tragen zur Steigerung der Bruttowertschöpfung Ausgaben, zum Beispiel für Löhne und Gehälter indirekte Ausgaben der Produktion, zum Beispiel Studiomieten, Transportkosten, aber auch wirtschaftlichen Effekte werden im sogenannten Der Fördertatbestand der Produktionsförderung Förderkategorie des Medienboards und führt Förderkategorie erbringen wiederum internationale höchsten Regionaleffekte, da einerseits die Budgets zu deutschen Produktionen höher ausfallen. Andererseits die häufig zur Finanzierung solcher Produktionen aus. So erzielte das Medienboard in 2024 Serienproduktionsförderungen einen Regionaleffekt knapp 700 %. Das heißt, die ausgereichten 26,7 Medienboards erzeugten Ausgaben in Höhe anderen Worten: Jeder Fördereuro wurde fünfausgegeben. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr verschiedene internaden Film „Asteroid City“, ein Projekt des US-Pablo Larrains Film „Maria“ über die Opern- und Weise hat der Medienstandort Brandenprofitiert; insbesondere in welcher Höhe und Brandenburg vergeben worden? Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und City“ oder „Maria“ tragen zum Renommee und Ruf unseres Medienstandorts bei. Das liegt Schauspielstars. Andererseits sorgen solche Effekte. Förderungen dieser Art des Landes Brandenburg bei. Direkte der Filmcrew, zählen ebenso dazu wie für Produktionsdienstleistungen wie Hotellerie, Gastronomie, Tourismus. Diese Regionaleffekt messbar. (Kino, TV, Serie) ist nominal die größte zu den größten Regionaleffekten. In dieser Koproduktionen regelmäßig die und damit die Ausgaben im Vergleich wirken sich weitere Förderungen, beitragen, positiv auf den Regionaleffekt mit den ausgereichten Film- und von 494 %, mit Serien allein sogar Millionen Euro Produktionsförderung des von 132 Millionen Euro in der Region. Mit bzw. siebenfach in der Region wieder „Maria“ wurde dabei mit 540 000 Euro gefördert 431 %, verausgabte also etwa das 4,3-fache „Asteroid City“ wurde mit 200 000 Euro gefördert geringen Regionaleffekt von 202,5 % oder 405 - 2 und erzielte einen Regionaleffekt von etwa oder 2,33 Millionen Euro in der Region. und erreichte einen vergleichsweise 000 Euro. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 45 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Opferbeauftragter Nach dem schrecklichen Terroranschlag auf wurde zur Betreuung der Betroffenen auf Bundesebene rung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen im Inland ernannt. Zwischenzeitlich gibt es tragte - außer im Land Brandenburg. Auf der Internetseite des Bundesbeauftragten Wohnsitz in Brandenburg haben, können Sie sich der Bundesregierung wenden.“ Ich frage die Landesregierung: Wann wird im troffene von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: In Folge der Bewältigung der Ereignisse des Anschlags im Jahr 2016 und der Benennung eines Bundesopferschutzbeauftragten Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen digt, auch in den Ländern zentrale Strukturen Im gemeinsamen Beschluss vom 14. Juni 2018 raum bei der Ausgestaltung dieser Strukturen eingeräumt. unterschiedliche Lösungen zur Organisationsform, innerhalb der jeweiligen Länder gewählt. Teilweise wurde dabei auf bereits vorhandene mals eine Beauftragte oder ein Beauftragter als Der Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg Unterstützungsbedarfe der von einem Terroranschlag betroffenen Menschen sehr vielgestaltig und in furchtbaren Ereignisses auch sehr unterschiedlich in der Akutphase, sämtliche Akteurinnen und Akteure in Hand zusammenarbeiten. Eingegangen: 26.02.2025 / Ausgegeben: 26.02.2025 dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 ein Beauftragter der Bundesregie- und extremistischen Anschlägen auch in 15 Bundesländern Opferbeaufheißt es dazu lapidar: „Sollten Sie Ihren beispielsweise an den Opferbeauftragten Land Brandenburg ein Beauftragter für Beetabliert? Ministerin für Gesundheit und Soziales die auf dem Berliner Weihnachtsmarkt haben sich die und Regierungschefs der Länder verstänim Bereich des Opferschutzes einzurichten. wird den Ländern jedoch ein weiter Spiel-Folglich wurden bundesweit auch zum Tätigkeitsfeld sowie zur Anbindung Strukturen zurückgegriffen oder auch erst-Ansprechperson bestimmt. hat erneut gezeigt, dass Hilfe- und oder anderen Gewaltexzessen den Phasen der Bewältigung eines solchen sind. Daher ist es wichtig, dass gerade auf Bundes- und Landesebene Hand Die Landesregierung Brandenburg hat bislang einer möglichen Neustrukturierung der Opferschutzangebote rungen können der Landesregierung Brandenburg Land Brandenburg eine zentrale Struktur im Opferschutz hilfreich sein. - 2 noch keine abschließende Entscheidung zu getroffen. Die jüngsten Erfahbei der Beantwortung der Frage, wie im künftig organisiert werden könnte, -
