Dennis Hohloch
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bretz, ich kann das so nicht stehen lassen. Wenn Sie von Delegitimierung des Staates sprechen und den Verfassungsschutz, was die praktische Anwendung dieser Formulierung angeht, auch noch unterstützen, will ich Ihnen sagen, was Delegitimierung im Sinne des Verfassungsschutzes ist: Wie gesagt, vor Ihnen steht ein „gesicherter Rechtsextremist“. Einer der Gründe für diese Einstufung ist ein Post, den ich vor zwei Jahren geschrieben habe. Damals äußerte Frank-Walter Steinmeier, der Präsident unserer Bundesrepublik, anlässlich des Holocaust-Gedenktags – ich glaube, es war zu diesem Tag –, dass er dieses Land nur mit gebrochenem Herzen lieben könne. Meine Reaktion war: Ein Bundespräsident, der sein eigenes Land nur mit gebrochenem Herzen lieben kann, nimmt sicherlich auch ein gebrochenes Gehalt in Kauf. Dieser Post wird von diesem Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ und als „Delegitimierung des Staates“ eingestuft. Jeder sollte sich einmal fragen, ob das gerechtfertigt ist. (Beifall AfD) Diese Institution ist nichts anderes als ein Erfüllungsgehilfe dieser Regierung, um sie noch so lange wie möglich an der Macht zu halten. Nichts anderes ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, meine Damen und Herren. Wenn Sie dann noch sagen, noch nie sei unsere demokratische Gesellschaft so bedroht gewesen, dann sage ich: Natürlich! Und der Verfassungsschutz und diese Regierung leisten ihren Beitrag dazu! Noch nie war die Politikverdrossenheit in unserem Land so groß. Noch nie haben so viele Menschen gesagt, dass sie ihre Meinung in diesem Land nicht äußern könnten. Sie mit Ihrer Politik der offenen Grenzen – Ihre Partei hat das verursacht – haben dafür gesorgt, dass unser Staat wirklich bedroht ist, (Beifall AfD) dass nicht nur der Staat, sondern auch seine Bevölkerung zu Freiwild geworden ist, dass Menschen auf offener Straße in Frankfurt oder wo auch immer angegriffen werden. Sie, meine Damen und Herren, sind schuld an den Zuständen in unserem Land. Sie hätten heute die Möglichkeit gehabt, wenigstens diese Kontrolle zu ermöglichen. Ich komme auf das Thema Wahl zurück: Sie hätten auch einfach vier Mitglieder für diese Kommission vorsehen können. Das wäre schlau gewesen, denn damit wären Sie den Festlegungen des Verfassungsgerichts entgegengekommen. Dann hätte jeder von uns wieder zur Wahl gestanden. Es hätte vermutlich 30 Wahlgänge gegeben, was drei Jahre lang gedauert hätte. Dann hätten Sie sagen können: Jeder konnte ja gewählt werden; das ist eine freie Entscheidung der Abgeordneten. Aber nicht einmal das lassen Sie zu, weil Sie einfach in Ihrem Sinne Fakten schaffen wollen. Es ist nicht demokratisch, uns als AfD zu entgegnen, wir könnten das ja nachträglich kontrollieren lassen. Nein, es ist Ihre Pflicht als Abgeordnete, demokratisch und auch moralisch anständig zu handeln. Das wäre es gewesen, wenn Sie die AfD einbezogen hätten. (Beifall AfD)
