Steeven Bretz
Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines gleich zu Beginn festhalten: Ob etwas verfassungswidrig oder rechtswidrig ist, entscheidet nicht der Landtag – auch nicht eine einzelne Fraktion –, sondern Gerichte, darunter auch das Verfassungsgericht. Deshalb ist es Ihr gutes Recht, zum Verfassungsgericht zu gehen. Es ist Ihr gutes Recht, zu klagen. Sie haben das angekündigt und wollen das tun – warum auch immer. Es ist Ihre Entscheidung. Sie müssen das verantworten. Fakt ist jedenfalls eines: Dass Sie das können und dass das funktioniert, ist Ausdruck davon, dass die demokratischen Institutionen in unserem Land funktionieren. Das darf man eingangs einmal festhalten. (Beifall CDU, SPD und BSW) Zum Zweiten ist angesichts der Semantik der Vergleiche, die hier von einer Fraktion zu meiner rechten Seite gezogen worden sind, doch klar geworden, dass so manch einer mit dem Verfassungsverständnis in Deutschland seine Probleme hat. Deshalb lassen Sie mich sagen: Noch nie ist unsere demokratisch verfasste Gesellschaft so bedroht gewesen wie in diesen Zeiten. Wir alle lesen und hören täglich davon, deshalb möchte ich die Gelegenheit ergreifen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes auch namens dieses Landtages einmal zu bedanken. Die Damen und Herren leisten eine wichtige Arbeit zum Schutz unserer Gesellschaft, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Zur Sache selbst: Die Parlamentarische Kontrollkommission ist kein gewöhnlicher Ausschuss. Die Damen und Herren, die auf Vorschlag dorthin entsandt werden, müssen sich einem Wahlverfahren unterziehen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Jede Fraktion hat das Recht, Personen vorzuschlagen, die sie für geeignet hält. Es ist dann an Ihnen – an uns –, gemeinsam darüber zu entscheiden, wen wir für geeignet halten, diese Kontrollfunktion auszuüben. Ich kann nur sagen: Jede Fraktion ist gehalten, diese Auswahl sorgfältig zu treffen.
