André von Ossowski
Danke für die Frage. Zur vorangegangenen Ausführung: Ja, Sie haben recht. Zur Frage: Nein. Warum? Ich kenne diese Entscheidung, und ich verstehe auch Ihre Intuition. Die Angemessenheit ist tatsächlich eine Frage, die verfassungsrechtlich zu beurteilen ist. Dafür gibt es das Landesverfassungsgericht, aber das sind nicht wir. Ich halte eine Klage auf Prüfung vielleicht nicht für besonders aussichtsreich, aber ich verstehe, dass man diesen Weg geht, um das überprüfen zu lassen. Das ist auch das gute Recht einer großen Oppositionspartei. Ich will aber noch etwas anderes dazu sagen: Sie haben unterstellt, dass Sie keinen Vertreter in die PKK entsenden. Die muss aber noch gewählt werden. Das hat übrigens auch der RBB (Zurufe der Abgeordneten Lena Kotré und Lars Hünich [AfD]) – jaja – falsch berichtet: Der hat berichtet, dass die AfD keine Chance auf einen Vertreter hat. Erst müssen aber die Kandidaten aufgestellt werden, die von den Fraktionen vorgeschlagen werden. Es wurde gesagt, die stellen sich dann im Hauptausschuss vor. (Andreas Galau [AfD]: Herr Kollege, so naiv sind Sie doch nicht!) – ja, natürlich, aber die werden … na ja, wenn Sie die Mehrheit hätten, würden Sie ja regieren. Deswegen: Man wird sich im Hauptausschuss vorstellen. Sie werden einen Kandidaten aufstellen, und ich als Mitglied der Koalition – ich habe ja keine Verpflichtung gegenüber der Opposition – werde, um das hier deutlich zu machen, in diesem Fall nach der charakterlichen Eignung gehen, wenn ich mein Urteil dazu abgebe. So habe ich auch die Kollegen in meiner Fraktion verstanden. Um das deutlich zu machen: Ich mache das nicht an der Parteizugehörigkeit fest, sondern daran, ob der Mensch, der dort vorgeschlagen ist, charakterlich und möglicherweise auch fachlich geeignet ist, eine solche Position einzunehmen, denn hier ist tatsächlich eventuell auch Fachwissen gefragt. – So weit vielen Dank. (Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Ich wolltet doch was ändern! Und nun?)
