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Dennis Hohloch

AfD 26.02.2025 Sitzungen 8/7

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Stellen Sie sich einmal alle vor, Sie leben in einem Land, in dem es nicht so richtig läuft – in einem Land, in dem vielleicht illegale Masseneinwanderung stattfindet, (Oh! bei der SPD) permanent Angriffe auf Frauen und Anschläge stattfinden, Zehntausende Arbeitsplätze verloren gehen und die Regierung wegen einer angeblichen Pandemie überzogene Maßnahmen erlässt, um Menschen auszugrenzen. (Zurufe von der SPD) Stellen Sie sich vor, im Rahmen dieser Entwicklung bildet sich eine Oppositionspartei. Nun hat die Regierung zwei Möglichkeiten: Sie kann entweder ihre Politik ändern und das Land wieder auf den richtigen Kurs bringen oder sie nutzt sämtliche Machtmittel, die sie hat, um die neue Opposition zu bekämpfen, zu stigmatisieren und auszugrenzen. Die Regierung hier in Brandenburg hat sich für den zweiten Weg entschieden, indem sie den Verfassungsschutz – der nicht die Verfassung, sondern die Regierung schützt – auf die Opposition losgelassen und sich heute auch noch dafür entschieden hat, dass dieses Parlament den Verfassungsschutz nicht einmal mehr kontrollieren darf. Meine Damen und Herren, wie tief kann man eigentlich sinken? Ich weiß nicht, wie Sie das noch rechtfertigen wollen. (Beifall AfD) Die Auswirkung davon steht ja vor Ihnen: Vor Ihnen steht ein gesicherter Rechtsextremist; und dieser seit April letzten Jahres gesicherte Rechtsextremist bekommt – als Abgeordneter – vom Verfassungsschutz nicht einmal eine Antwort auf die Frage, warum er als Rechtsextremist eingestuft wird. Es geht natürlich lediglich darum, den Parlamentarischen Geschäftsführer – der ich bei meiner Fraktion ja bin – auszugrenzen und ihm gegebenenfalls – wenn er im öffentlichen Dienst tätig ist – nach der Abgeordnetentätigkeit das berufliche Leben zu erschweren, wie man es zuerst bei Herrn Lars Schieske bei der Feuerwehr in Cottbus versucht hat. Genau darum geht es, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Damit das nicht so läuft, wäre das Mindeste doch, dass das Parlament die verfassungsmäßige Aufgabe, diesen Geheimdienst zu kontrollieren, die es nach Art. 11 Abs. 3 der Landesverfassung hat, wahrnehmen darf. Aber diese Kontrolle, Herr Scheetz, wollen Sie uns nicht gewähren. Sie schaffen sie mit Ihrem Antrag faktisch ab, obwohl der Verfassungsschutz nach Art. 11 Abs. 3 einer besonderen parlamentarischen Kontrolle unterliegt. (Steeven Bretz [CDU]: Eben!) Worin besteht die besondere parlamentarische Kontrolle, wenn nicht alle Fraktionen im Landtag diese Kontrolle ausüben können, sondern zwei Drittel dieses Ausschusses von den Regierungs- und nur ein Drittel von den Oppositionsfraktionen kommen? Da gibt es keine parlamentarische Kontrolle – und das ist Teil der Politik der SPD und des Bündnisses Sahra Wagenknecht in diesem Land: die Opposition weiterbekämpfen, sie von der Kontrolle des Verfassungsschutzes fernhalten und dementsprechend dieselbe Politik weitertragen, die Sie im Wahlkampf immer abzuschaffen versprochen haben, werte Kollegen des BSW. Sie haben sich wieder einmal selbst entlarvt. (Beifall AfD) Schauen wir uns das Verfassungsschutzgesetz einmal an. In § 24 steht: Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein. – Wie kann denn die Opposition angemessen vertreten sein, wenn bei der Wahl zur PKK – und so wird es ja ausgehen – lediglich die CDU mit ihren mickrigen 15 % vertreten sein wird (Andreas Galau [AfD]: 12!) – 12 %, Verzeihung; ich wollte sie nicht größer machen, als sie ist – und die AfD mit knapp 30 % nicht in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein wird? Das widerspricht auch dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem letzten Jahr, meine Damen und Herren – das wissen Sie ganz genau; und deswegen wird die AfD auch gegen dieses Vorgehen klagen und vor das Verfassungsgericht ziehen. (Beifall AfD) Sie begehen hier ganz klar Rechtsbruch – und das wissen Sie auch –, aber es ist Ihnen als SPD einfach egal. Sie machen es wider besseres Wissen einfach erst einmal, obwohl sie eigentlich wissen müssten, dass man es nicht machen darf, weil man damit Recht bricht. Damit kommen wir zu unserem Antrag, meine Damen und Herren, der diese besondere parlamentarische Kontrolle würdigt, indem wir einen Ausschuss aus neun Personen daraus machen. Das heißt: drei Personen der SPD, drei Personen der AfD, zwei des BSW, eine der CDU. Damit wäre das spiegelbildliche Verhältnis des Plenums in diesem Ausschuss gewährleistet. Gleichzeitig bekommt die größte Oppositionsfraktion natürlich den Vorsitz in diesem Ausschuss, weil es um die Kontrolle der Landesregierung geht. Den Stellvertreter bekommt die stärkste Regierungsfraktion – das ist die SPD. (Wolfgang Roick [SPD]: Den Bock zum Gärtner machen!) Die Vorgänger in ihren Fraktionsreihen waren da wesentlich demokratischer, denn in der 6. Legislaturperiode hat man es genauso gehandhabt – und die AfD hat mit Christina Schade damals sogar einen Vertreter benennen dürfen. (Beifall AfD) Sie haben dieses Vorgehen seit der Wende nur einmal bei der DVU und jetzt bei der AfD geändert. Ich sage Ihnen eines: Die gleichen billigen Tricks hat man auf Bundesebene in den 80er-Jahren – ab 1983 – bei den Grünen angewandt, und Sie haben ja alle gesehen, wie das geendet hat: Die Grünen waren seitdem zweimal in der Bundesregierung. Die AfD hat nicht vor, nur zweimal in die Regierung zu kommen. Sie werden sehen: Diese Ausgrenzung wird nicht standhalten, und auch wir werden dieses Land eines Tages regieren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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