Rainer Genilke
Herzlichen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Walter-Mundt, zunächst ist es ja erfreulich, dass eine Oppositionsfraktion auf eine leistungsfähige Infrastruktur für das Land Brandenburg hinweist sowie darauf, dass das auch Geld kostet. Allerdings ist dieser Antrag in keiner Weise geeignet, diesem Ziel auch nur einen Schritt näher zu kommen. Zu Punkt eins: Zunächst erscheint es sinnvoll, eine Anzahl von Bauwerken vorzugeben, die im Laufe der Legislaturperiode vorrangig instand zu setzen sind. Dennoch ist es an dieser Stelle nicht zielführend, da bei der Entscheidung eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen ist. Insbesondere soll nicht die bloße Zustandsnote das alleinige Kriterium sein. Es ist gleichzeitig auch immer Folgendes zu prüfen: Erstens: Welche technischen Lösungen sind im Einzelfall möglich und vor allem auch sinnvoll? Zweitens: Welche baurechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Drittens: Wie wirtschaftlich stellt sich die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt dar? – Dazu muss jedes Bauwerk individuell geprüft und muss dann entschieden werden. Ich vertraue auf die Fachkompetenz der Ingenieurinnen und Ingenieure im Landesbetrieb Straßenwesen. Ich sehe unsere Brückenbauwerke dort in guten Händen. Zu Punkt zwei des Antrags: Der Antrag enthält leider keine Aussagen zu der Frage, wo das zusätzliche Geld für den Brückenbau an anderer Stelle parallel eingespart werden soll. Die Forderung wird einfach nur in den Raum gestellt. Aktuell wird in der Landesregierung der Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026 erarbeitet. Das Gesetzgebungsverfahren im Landtag ist dann der geeignete Zeitpunkt, um auf die geplante Mittelverwendung Einfluss zu nehmen. Erlauben Sie mir noch einen weiteren Hinweis: Zusätzliche Investitionsmittel für den Landesstraßen- und Brückenbau erfordern zugleich zusätzliches Fachpersonal. Unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels können die Ingenieurstellen im Landesbetrieb trotz intensivster Bemühungen schon jetzt kaum nachbesetzt werden. Unter den gegenwärtigen Umständen ist der Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen für den Brückenbau daher ganz kurzfristig, wie von Ihnen gefordert, noch nicht möglich. Die Landesregierung berichtet im Übrigen regelmäßig dem Landtag und seinen Fachausschüssen. Insofern erzeugt der Punkt drei des Antrages nur ein Mehr an Bürokratie. Das hatten Sie ja letztens an anderer Stelle kritisiert. Die in Punkt vier genannte Kofinanzierung, sprich Förderung von kommunalen Brücken, wird ebenfalls im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung der Landesregierung behandelt; Sie werden einen entsprechenden Punkt darin finden. Auch hier hat jede Landtagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren das Recht, ihre Interessen einzubringen. Punkt fünf Ihres Antrags berührt die grundsätzliche Zusammenarbeit des Landes Brandenburg mit seiner kommunalen Familie. Der Landesregierung ist es wichtig, die Unabhängigkeit der Kommunen zu wahren und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Insofern ist zuerst davon auszugehen, dass die Kommunen ihren Aufgaben sachgerecht nachkommen. Und aus eigener Erfahrung im kommunalen Bereich weiß ich, dass die Kommunen ihre Brücken gut im Blick haben. Es wäre anderenfalls Aufgabe der Kommunen, sich über den Städte- und Gemeindebund an die Landesregierung zu wenden. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die bisherigen Instrumente im Zusammenspiel zwischen den Brandenburger Kommunen und der Landesregierung sehr gut funktionieren. Zusammenfassend noch einmal deutlich gesagt: Ich empfehle, den Antrag abzulehnen. Analog gilt dies für den Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom heutigen Tag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)
