Martina Maxi Schmidt
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Antrag der CDU-Fraktion greift heute erneut das Thema „Verkehrssicherheit und Zukunftsfähigkeit unserer Infrastruktur“ auf. Beim letzten Mal ging es um die Sanierung der Landesstraßen, heute reden wir analog über die Sanierung der Brücken. Ich möchte zu Beginn eines klarstellen: Wir sind uns wirklich einig, was den Sanierungsbedarf angeht. Denn, meine Damen und Herren, die Brücken und Straßen sind natürlich das Rückgrat unserer Mobilität: für Pendler, die mit dem Auto, mit der Bahn oder mit dem Bus im Reiseverkehr unterwegs sind, und natürlich für den Güterverkehr mit Lkw und Bahn. (Beifall SPD, BSW und CDU) Ja, unsere Transportwege sind das Rückgrat unserer Wirtschaft in Brandenburg. Meine Damen und Herren, die Anforderungen an die Infrastruktur sind insbesondere durch die gestiegene Belastung im Bereich des Schwerlastverkehrs gestiegen. Viele Brücken sind vor etlichen Jahren gebaut worden, also nicht unter der Annahme, dass wir heutige Tonnagezahlen überhaupt erreichen werden. Deswegen sind Tonnageabsenkungen oder Geschwindigkeitsreduzierungen, Frau Walter-Mundt, natürlich nur eine temporäre Lösung. Die Brücken müssen gestärkt werden. Gerade vor diesem Hintergrund, aber auch nach den erschütternden Nachrichten über den Einsturz der Carolabrücke in Dresden betonte der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Herr Tabbert, die hohe Priorität der Überwachung und der Sanierung der Brücken und Straßen. Wir reden heute bei 68 der insgesamt 750 Landesbrücken von besonders sanierungsbedürftigen Brücken. Kommen wir nun zum Antrag der CDU. Einige Ihrer Forderungen haben mich dann doch überrascht. Nachdem die CDU fünf Jahre lang das Infrastrukturministerium geführt hat, wissen Sie ja bereits genau, wie der Landesbetrieb Straßenwesen den Zustand der Brücken kontinuierlich kontrolliert und prüft. Von den 68 Brücken reden wir hier über 22, die unter gesonderten Bedingungen überwacht werden. Die Vorlage des im Antrag eingeforderten 2025 71 Berichts zum Zeitplan und zum Fortschritt der Brückensanierungen hatte Herr Minister Tabbert uns außerdem bereits kürzlich im Infrastrukturausschuss zugesagt. Es bedarf daher für diese Punkte keines Antrags. Auch bei der geforderten Unterstützung der Kommunen im Rahmen der fachlichen Prüfung ihrer Brücken sowie der finanziellen Unterstützung der Kommunen muss ich Ihnen heute doch ein bisschen verspäteten Wahlkampfmodus unterstellen. Dass die Kommunen im Rahmen der Prüfung unterstützt werden sollen, steht außer Frage. Bekannt ist Ihnen jedoch auch, dass den Kommunen bis zum Jahr 2030 entsprechende Zuwendungen aus der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau gewährt werden. Darin eingeschlossen sind die Brücken in kommunaler Trägerschaft. Die Bilanz der letzten Jahre zeigt doch – Frau Walter-Mundt, das haben Sie auch gesagt –, dass Brandenburg den richtigen Weg bereits eingeschlagen hat. So wurden 2023 und 2024 insgesamt 39 Erhaltungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 54,5 Millionen Euro durchgeführt. Aktuell sind sogar 25 Maßnahmen an Brücken allein für das Jahr 2025 angemeldet. Wir werden also den eingeschlagenen Weg bei Brückensanierungen beständig fortsetzen und natürlich die Finanzierung in die Haushaltsdebatte einfließen lassen. Wir benötigen keine punktuellen Baustellen, sondern eine Strategie, die das Gesamtnetz einheitlich und gesamtheitlich betrachtet, inklusive Straßen und Gewerken. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Machen wir uns ehrlich: Es bedarf eines sehr, sehr guten Baustellenmanagements bei zeitgleichen Sperrungen im Straßennetz, gepaart mit Sperrungen von Bahnbrücken und deren Strecken; denn diese belasten die Wirtschaft und die Pendler ebenso. Wenn wir alles zeitgleich sanieren und sperren wollen, rollt in Brandenburg überhaupt nichts mehr. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Zudem müssen wir feststellen, dass Geld allein nicht immer ausreicht, so gut die Forderung nach 20 Millionen Euro im Jahr auch klingt. Brandenburg an der Havel beispielsweise verfügte im Jahr 2022 sehr wohl über Fördermittel in Millionenhöhe und konnte diese nicht ausgeben. Warum? Es fehlt an Planern und Brückeningenieuren. Letztlich muss es unser Anliegen sein, dass die Sanierungsaufträge im Jahr eben auch umgesetzt werden können. Unser Anliegen muss daher auch sein, in die Ausbildung und Anwerbung von Planern und Ingenieuren zu investieren und unsere Haushaltsmittel so anzusetzen, wie sie dann auch realistisch eingesetzt werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen diese ganzheitliche Sanierungsstrategie, die den gestiegenen Anforderungen an unsere Infrastruktur gerecht wird. Dazu gehören für uns als SPD erstens weiterhin die kontinuierliche Prüfung unserer Brücken und Straßen, zweitens erhebliche Investitionen in den Erhalt von Straßen und Brücken für die Pendler und für unsere Wirtschaft und drittens die Gewinnung von Planern und Ingenieuren. Nicht zuletzt bedarf es der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, wie Herr Minister Keller heute Morgen bereits ausführte, sowie schneller Fortschritte beim Bürokratieabbau. Das sind die wichtigen Herausforderungen, denen wir uns hier im Landtag stellen wollen. Den vorliegenden Antrag lehnen wir deshalb ab. (Beifall SPD und BSW)
