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Sina Schönbrunn

SPD 26.02.2025 Sitzungen 8/7

Nein, vielen Dank. – Konkret haben wir uns Folgendes vorgenommen: Die sozialpädagogische Begleitung an den Pflege- und Gesundheitsfachschulen des Landes Brandenburg soll als gesetzliche Sollvorschrift fest verankert werden. Im Rahmen dieser Begleitung sollen die Auszubildenden Unterstützung in schwierigen Situationen, seien es Probleme persönlicher Art oder durch das soziale Umfeld, erhalten. Diese Begleitung soll sich an bundesweit bereits erfolgreich umgesetzten Projekten zum Einsatz von Schulsozialarbeitern an allgemeinbildenden Schulen orientieren, welche Schülerinnen und Schüler als Vertrauenspersonen ansprechen können. Die Schulsozialarbeiter beraten beim Lernen, begleiten das Lernen und übernehmen klassische Schulsozialarbeitertätigkeiten; ich nenne hier die Hilfe in schwierigen Lebenslagen, auch in Familien. Da greifen wir auf bereits bewährte Erfahrungen aus anderen Bereichen zurück. Eine sozialpädagogische Begleitung – darauf möchte ich unbedingt hinweisen – entlastet vor allem die Berufspädagogen, die diese wichtige Aufgabe derzeit übernehmen, dafür aber weder ausgebildet sind noch die notwendige Zeit haben. Dafür, dass sie diese Aufgaben bislang nebenbei übernommen haben, möchte ich ihnen ausdrücklich danken; das ist nicht selbstverständlich. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) In Brandenburg gibt es für diese Form der Unterstützung an allgemeinbildenden Schulen bereits eine gesetzliche Grundlage, jedoch nicht in der Ausbildung von Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Genau das wollen wir etablieren. In der Altenpflegehelferausbildung gab es zwischen 2014 und 2015 ein Modellprojekt einer sozialpädagogischen Begleitung. Damals wurden deutlich geringere Abbruchquoten als im Pflegebereich verzeichnet. Ich will sagen: Wir müssen das Rad nicht neu erfinden. Wir wollen diese guten Erfahrungen in Brandenburg jetzt auf den Pflegeberuf ausweiten. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Zu den Kosten: Bei dem Schlüssel von einer Vollzeitstelle auf 120 Schülerinnen und Schüler fallen Kosten in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro pro Jahr an. Der Landesanteil läge hier nach dem Bundesgesetz bei lediglich rund 9 %, also bei rund 356 000 Euro jährlich. Das ist, meine ich, gut investiertes Geld für eine absehbar sehr gute Wirkung – darauf arbeiten wir als Koalition hin. Ich hoffe, meine Ansprache konnte zu einer kleinen Beruhigung beitragen. Wir sind auf einem sehr guten Weg. Kurzum: Was wir vorhaben, entspricht genau Ihren Forderungen. Wir werden Ihren Antrag daher heute ablehnen und würden uns freuen, wenn Sie unseren weiteren Weg begleiten. – Vielen Dank! (Beifall SPD und BSW)

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