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Dennis Hohloch

AfD 26.02.2025 Sitzungen 8/7

Da gehört selbst für mich, der bekanntlich in Mathe nicht der Allerstärkste war, nicht viel dazu: Wenn Sie ein Viertel der Abgeordnetendiät kriegen, müssen Sie es sich einfach ausrechnen, Sie haben siebenmal Dreiviertel mehr. Dementsprechend ziehen Sie von 9 800 Euro 2 500 Euro ab, dann sind Sie bei 7 300 Euro. Nehmen Sie das mal sieben – das können Sie sich selbst ausrechnen, denn das kriege ich hier vorn gerade nicht hin. Und dementsprechend wissen Sie, wie viel Sie im Jahr mehr ausgeben müssen. Nichtsdestotrotz ist das ja keine Summe im Verhältnis zu dem, was wir dadurch gewinnen. (Minister Daniel Keller: Mathe ist wirklich nicht deine Stärke!) – Mathe war nie meine Stärke. Deswegen bin ich auch nicht Wirtschaftsminister. (Heiterkeit des Abgeordneten Hünich [AfD]) Aber an deiner Stelle hätte ich mir auch überlegt, das zu machen. Ich sage Ihnen noch einmal, warum wir diese Verfassungsänderung einbringen; es gibt ja zwei Gründe. Das eine ist das Prinzip der Gewaltenteilung. Das andere ist, dass ein Abgeordneter laut Abgeordnetengesetz gleichzeitig Anspruch auf Leistungen hat. Und das sehen wir nicht ein. Warum sollte jemand, der in der Regierung sitzt, der auskömmlich und gut versorgt ist, für das, was er dort tut, auch noch die Leistungen in Anspruch nehmen können, die wir als Abgeordnete bekommen? Warum kriegt ein Regierungsmitglied, das nach fünf Jahren Regierungszeit wirklich einen guten Pensionsanspruch hat, zusätzlich noch eine Versorgung über das Versorgungswerk des Landtags? Das ist nicht gerecht. Dementsprechend sind wir der Meinung, dass das abgeschafft werden muss und die Verfassung schon allein aus diesem Grund geändert werden könnte. Aber wichtig ist das Demokratieprinzip. Es ist doch wichtig, dass wir, wenn wir von Demokratie und Gewaltenteilung sprechen, diese Gewaltenteilung auch leben. Sie können doch nicht absprechen, dass es ein Problem ist, dass wir sieben Personen in der Regierung haben, die auch unter den Abgeordneten sitzen können. Aber sie sitzen dort ja nicht, weil Herr Woidke nun mal nicht gleichzeitig hinter mir und vor mir sitzen kann. Manchmal sitzt er gar nicht hier im Plenum – jeder kann sagen, ob er das schön findet oder nicht. Aber das ist ein Problem. Ich möchte zu Herrn Ossowski kommen. Sie haben gesagt, das Grundgesetz sehe das nicht vor. Aber das Grundgesetz verbietet es auch nicht. Dementsprechend ist auch das kein Grund, diese Verfassungsänderung abzulehnen. (Beifall AfD) Und dann möchte ich noch einmal auf den Vorschlag zu sprechen kommen, das mit der Bevölkerung zu besprechen. Das können wir doch alle gern machen. Aber ich sage Ihnen eins: Mir wäre es viel lieber, wenn wir eine direkte Demokratie zusätzlich zur parlamentarischen Demokratie hier in Deutschland hätten und das Volk selbst über solch essentielle Fragen abstimmen könnte. (Beifall AfD) Ich habe es immer so verstanden, dass sich das Bündnis Sahra Wagenknecht als Kraft, die für eine Erneuerung dieses Staates steht, auch für direkte Demokratie und nicht nur für Bürgerräte einsetzt. Aber wenn das nicht so ist, wissen ja die Bürger, die selbst einmal mitentscheiden wollen, wen sie zu wählen haben, und zwar die AfD, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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