Katrin Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Üblicherweise soll eine Gesetzesnovelle ein Problem behandeln, das einer dringenden Lösung bedarf. In diesem Fall ist es anders, denn das von der AfD wahrgenommene Problem besteht so gar nicht – wie Herr von Ossowski gerade ausgeführt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu das Nötige bereits festgestellt. Das Gericht führte seinerzeit aus: „Die Teilung der Gewalten ist für das Grundgesetz ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip. […] Das Prinzip der Gewaltenteilung ist für den Bereich des Bundes jedoch nicht rein verwirklicht. Es bestehen zahlreiche Gewaltenverschränkungen und -balancierungen. Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen.“ So weit das Bundesverfassungsgericht. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen also gegen die diesbezügliche Rechtslage, wie sie in Brandenburg, im Bund sowie in den weiteren Bundesländern mit Ausnahme von Bremen und Hamburg zu finden ist, nicht. Vielmehr folgt diese Rechtslage aus dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes. Demnach sind begrenzte Durchbrechungen des Gewaltenteilungsprinzips zulässig, solange dabei die Balance zwischen den Gewalten gewahrt bleibt. Genau so liegt der Fall hier: Punktuelle personelle Überschneidungen von Ministeramt und Abgeordnetenmandat gefährden die geforderte Balance zwischen den Staatsgewalten nicht. Die Verfassung des Landes Brandenburg hat bekanntlich eine Entscheidung zugunsten einer Vereinbarkeit von Ministeramt und Abgeordnetenmandat getroffen, und diese Verfassung ist im Wege eines Volksentscheids mit großer Mehrheit angenommen worden. Es müssten also schon sehr gute, zwingende Gründe vorliegen, um von der bisherigen Tradition in Brandenburg abzuweichen. Solche Gründe sind jedoch nicht ersichtlich, sondern die bisherige Tradition ist auch eine bewährte Tradition, indem sie die Tatsache sichtbar macht, dass sich die Regierung auf eine Parlamentsmehrheit stützt und dies in manchen Fällen durch eine Überschneidung von Amt und Mandat zum Ausdruck kommt. Sicherlich kann man das aus politischen Gründen auch anders sehen, wie zum Beispiel die Grünen auf Landesebene und die AfD, aber ein rechtlicher Handlungsbedarf besteht hier nicht – und aus meiner Sicht auch kein politischer. Der Brandenburger Weg ist also auch in dieser Hinsicht schon der richtige Weg. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
