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André von Ossowski

BSW 26.02.2025 Sitzungen 8/7

Nein, das werde ich Ihnen nicht erklären. Wir verraten selbstverständlich keine Geheimnisse, und das haben wir so natürlich nicht besprochen. Kommen wir zu dem Thema zurück, das wichtig ist: Eine Verfassungsänderung braucht natürlich eine entsprechende Mehrheit – völlig klar –, und dieser Antrag zur Verfassungsänderung kommt zur Unzeit. Warum kommt er zu Unzeit? Erstens: Eine Verfassungsänderung muss meiner Ansicht nach immer mit der Bevölkerung diskutiert werden. Zumindest sollte es eine Diskussion in der Bevölkerung darüber geben; denn das ist nicht die Verfassung der Abgeordneten, sondern die der Bürger des Landes Brandenburg. Darüber möchte ich schon erst eine öffentliche Diskussion führen, und die können wir nicht so einfach als Abgeordnete führen, die können wir nur in unseren Wahlkreisen führen. Dabei sind wir sicherlich auf die Presse angewiesen, die eine solche Diskussion, wie das so von der Bevölkerung gesehen wird, vielleicht auch eröffnet. Das zum Ersten, zur Verfassung. Das Zweite ist: Sie stellen den Antrag innerhalb einer Legislaturperiode. Jetzt stellen Sie sich vor, Herr Hohloch, Sie wären Minister – ich gehe davon aus, dass Sie diesen Traum schon einmal gehabt haben … (Allgemeine Heiterkeit)

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