André von Ossowski
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Danke schön, dass ich noch einmal etwas sagen darf, was noch nicht gesagt worden ist. Ich möchte mich dem Thema von einer anderen Seite nähern: Montesquieus Gedanken zur Gewaltenteilung von 1748, die mit der ersten französischen Verfassung eingeführt wurde. Judikative, Exekutive, Legislative – das sind die Stichworte, um die es geht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Zu Ihrer ersten Frage, die Sie mir gestellt haben: Ob ich mir wünschen würde, dass, wenn ich Angeklagter wäre, mein Anwalt und der Richter eine Person wären? Ich würde sagen: Ja, das wäre toll, wenn ich Angeklagter wäre. – Ich sage das nur, um Ihre Frage zu beantworten. Sie hatten sie sehr schnell formuliert. (Heiterkeit AfD) Nähern wir uns der Sache: Ich habe 1992 als junger Richter meinen ersten Eid auf die Verfassung des Landes Brandenburg geleistet. Ich war damals sehr stolz; denn Brandenburg hat eine der besten Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland. (Steeven Bretz [CDU]: Na, die einen sagen so, die anderen so!) – Ja, und ich sage so. (Beifall BSW und SPD) Wir haben eine progressive Verfassung – das hätte ich vielleicht sagen müssen; dann verstehen wir, warum wir da unterschiedlicher Meinung sind. (Steeven Bretz [CDU]: Ja, das stimmt! Da sind wir einer Meinung!) Bei uns in Deutschland gilt das Prinzip der Gewaltenteilung; aber wir haben es an einer Stelle nicht so strikt geregelt, wie Sie es fordern. Tatsächlich ist das – anders als das, was bisher diskutiert wurde – in jeder staatsrechtlichen Diskussion ein großes, grundsätzliches Thema. Tatsächlich befürwortet die Mehrheit der Staatsrechtler eine strikte Gewaltenteilung, auch mit Blick auf Abgeordnete und Ministerämter. Das wird empfohlen. Das Grundgesetz gibt das aber nicht her, das heißt, es macht es nicht erforderlich. Die verfassungsrechtliche Rechtsprechung – Herr Eichelbaum hat es noch einmal erwähnt – sagt auch klar: Ministeramt und Abgeordnetenmandat sind vereinbar. Dass das nicht immer sehr schön ist, sei dahingestellt. Aber es ist ja so: Wahrscheinlich sind Sie davon ausgegangen, dass wir das befürworten; denn unsere kleine Fraktion wird dadurch deutlich geschwächt. Ein sehr wichtiger Abgeordneter, der jetzt Finanzminister ist, fehlt uns jetzt in der Ausschussarbeit und bei anderen Fragen. Es hätte ja sein können, dass Sie das sozusagen … (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Zuruf von der AfD: Er ist doch da! Ich sehe ihn gerade!) – Ja, aber er fehlt uns. Jetzt könnte man an das folgende, weitere Problem denken: Man könnte sagen, dass der Minister als Abgeordneter nicht mehr für die parlamentarische Kontrolle der Regierung zur Verfügung steht. – Ja, diese Idee darf man haben, und das kann auch so sein. Das ist bei uns allerdings nicht der Fall; denn Herr Crumbach ist sogar eine Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle. (Heiterkeit AfD) – Ja. – Warum ist das so? Weil wir in der Fraktion entsprechende Beschlüsse dazu gefasst und entsprechende Vorgehensweisen vereinbart haben. Das heißt, die Inanspruchnahme der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten wäre hier tatsächlich nicht zielführend oder würde zu einem Koalitionsbruch führen, wie bei jeder anderen Regierung, wenn eine Fraktion ihr nicht mehr zustimmt. Sie kriegen den Mund gar nicht mehr zu, Herr Bretz. Was ist denn los? (Allgemeine Heiterkeit)
