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Ludwig Scheetz

SPD 26.02.2025 Sitzungen 8/7

Am Ende obliegt es natürlich dem Regierungschef selbst, entsprechendes Personal auszuwählen. Es gibt in den Reihen der Fraktion – aber auch außerhalb – immer gutes, qualifiziertes Personal, das für Ministerämter infrage kommt. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Die Auswahl sollte schon dem Regierungschef selbst obliegen. Es gab Landesverfassungen, beispielsweise die von Berlin … (Zuruf) – Darf ich kurz ausreden? – Es gab Landesverfassungen, beispielsweise die von Berlin, in denen festgelegt war, dass die Mitglieder der Landesregierung – in Berlin: die Senatoren – vom Parlament gewählt werden. Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche demokratietheoretische Ansätze. Ich denke, hier in Brandenburg haben wir ein bewährtes Verfahren, und darauf möchte ich jetzt noch einmal eingehen. Sie haben behauptet, die Gewaltenteilung in Brandenburg sei in Gefahr. Ich halte fest: Unser parlamentarisches System basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament. Es sorgt damit für praxisnahe Entscheidungen. Mit einer strikten Trennung gäben wir diesen Vorteil sicherlich auf. Die Politik würde ineffizienter, und auch die Bürgernähe würde darunter leiden. Die Gewaltenteilung in Deutschland ist funktional ausgestaltet. Sie dient der Kontrolle; aber eine vollständige Trennung der Gewalten ist dafür nicht notwendig. Die Kontrolle erfolgt auch durch dieses Parlament. Das Parlament kontrolliert die Regierung, zum Beispiel mit 2025 55 Untersuchungsausschüssen, Anfragen und Debatten, auch mit der Debatte, die wir gerade führen. Die Ministerinnen und Minister unterliegen natürlich auch weiterhin der parlamentarischen Kontrolle. Ganz ehrlich: Hier sitzen 81 Abgeordnete sieben Ministerinnen und Ministern mit Landtagsmandat gegenüber. Ich glaube, darin kommt das Kräfteverhältnis sehr deutlich zum Ausdruck. Es gibt jedenfalls keinen Anlass zu der Sorge, dass das Parlament seine Kontrollfunktion nicht ausüben könnte. Ich wiederhole: Das Parlament tut dies ausgiebig, das heißt, es übt seine Kontrollfunktion ausgiebig aus, zum Beispiel mit Anfragen, und das übrigens nicht nur aus den Reihen der Opposition, sondern auch aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen. Wir als regierungstragende Fraktionen haben natürlich eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, das Funktionieren der Kontrollmechanismen des Parlaments sicherzustellen. Übrigens stellt kein Mitglied der Landesregierung Kleine oder mündliche Anfragen, weil dieses Fragerecht ein Kontrollrecht ist, das dem Parlament und nicht der Regierung zusteht. Und natürlich wird eine Fraktion in keinem Fall Ministerinnen oder Minister in Untersuchungsausschüsse entsenden, wo sie selbst Teil der Untersuchung sein könnten. Nennen Sie mir bitte ein Beispiel aus Deutschland dafür, dass eine regierungstragende Fraktion einen Minister, der selbst Gegenstand einer Untersuchung hätte sein können, in einen Untersuchungsausschuss entsandt hat. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Nennen Sie mir ein solches Beispiel! – Das können Sie nicht. Demzufolge ist es natürlich in der Verantwortung der regierungstragenden Fraktionen, sicherzustellen, dass die Trennung auch an dieser Stelle vollzogen wird. (Beifall SPD) Auch die Erfahrung zeigt: Es gibt keinen Missbrauch des Systems, der eine Verfassungsänderung rechtfertigen würde. Es gibt keine überzeugenden Belege dafür, dass die derzeitige Praxis problematisch wäre. In diesem Sinne lehnen wir als SPD-Fraktion diesen Antrag ab. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW])

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