Niels-Olaf Lüders
Im Koalitionsvertrag wird unter Punkt 3.1 „Bildung“ für den Themenkreis Schule unter anderem ausgeführt, dass private digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts in den Taschen oder Schließfächern zu verstauen sind. Dies soll sich auf Grundschulen beschränken, den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnen, die Nutzung zu Unterrichtszwecken zu gestatten, und möglichst zeitnah umgesetzt werden. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 13.02.2025 verwiesen Sie, sehr geehrter Herr Minister Freiberg, darauf, dass es zur Umsetzung dieser Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nicht zwingend einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes bedarf. Ich frage daher die Landesregierung: In welcher Weise, aufgrund welcher Rechtsnorm und innerhalb welches Zeitraums soll die Umsetzung der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag erfolgen?
