Katrin Lange
Zu Ihrer ersten Frage: Der Tschetschene war zuvor weder polizeilich registriert, noch lagen zu diesem Zeitpunkt staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor. Also gehe ich davon aus, dass er in diesen damaligen Bericht von meinem Vorgänger Stübgen nicht mit aufgenommen war. Das ist, wie gesagt, die Erkenntnis, die hier vorliegt. Zu den Deradikalisierungsmaßnahmen: Es gibt ja verschiedene Programme, die vonseiten des Verfassungsschutzes und auch vonseiten der Polizei durchgeführt werden. Diese werden auch fortgeführt. Ob jetzt im konkreten Fall solche Maßnahmen durchgeführt wurden, kann ich nicht sagen. Da er aber vorher nicht aufgefallen ist, denke ich, eher nicht.
