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Katrin Lange

13.12.2024 Sitzungen 8/4

Nein, Frau Präsidentin, möchte ich nicht. (Lars Hünich [AfD]: Ach, Frau Lange!) Meine Damen und Herren, zwischen dem Anwachsen des syrischen Bevölkerungsanteils in Deutschland und dem Bürgerkrieg im Heimatland der Syrer besteht selbstverständlich ein klarer Zusammenhang; ein Blick auf die Zahlen macht das deutlich: Ende des Jahres 2011 befanden sich knapp 33 000 Syrer in Deutschland, Ende 2016 waren es 633 000, und aktuell sind es laut Ausländerzentralregister 975 000 Personen. Auch für Brandenburg lässt sich dieser Zusammenhang klar nachweisen: Ende 2012 lebten 212 Syrer bei uns im Land, Ende 2016 waren es gut 15 200, und aktuell halten sich etwa 21 400 syrische Staatsangehörige in Brandenburg auf. Diese Entwicklung hatte auch Auswirkungen auf die Zahl der Einbürgerungen. So wurden im Land Brandenburg von 2011 bis 2023 insgesamt 1 751 Syrer eingebürgert; im Jahr 2022 gab es 355 Einbürgerungen, und im Jahr 2023 gab es 1 180 Einbürgerungen. (Vereinzelt Beifall SPD) Natürlich will ich nicht verhehlen, dass diesen Entwicklungen aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit auch mit Skepsis zu begegnen ist. Wer sich die massiven israelfeindlichen und antisemitischen Demonstrationen in deutschen Großstädten angesehen hat, wird verstehen, was ich meine. Diese Demonstrationen infolge des im Oktober 2023 von der Hamas angerichteten Massakers in Israel werden im Übrigen in weiten Teilen der deutschen Medien bis heute als lediglich propalästinensisch strukturell verharmlost. Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Folgen der jüngsten Ereignisse für die in Deutschland lebenden Syrer sind jetzt wenigstens drei Punkte zu berücksichtigen: Das eine ist die komplizierte Lage in Syrien selbst. Das Assad-Regime ist Vergangenheit, dennoch bleibt die Zukunft des Landes ungewiss. Die neuen Machthaber erklären Syrien zwar nun zu einem freien Land, das seinen Stolz und seine Würde wiedererlangt hat, aber es besteht wenig Anlass, derartigen Bekundungen unbesehen Glauben zu schenken. Im Zuge des Arabischen Frühlings haben wir oft genug erlebt, dass dem Sturz der autoritären Machthaber nicht die Freiheit, sondern die Vorherrschaft von radikalen Islamisten gefolgt ist. Israel beurteilt die Lage jedenfalls nicht ganz so optimistisch wie der ein oder andere etwas naive Zeitgenosse im Westen. Das ist auch der Hintergrund der massiven Luftangriffe auf die militärische Infrastruktur in Syrien. Es soll verhindert werden, dass der islamistisch geführten Rebellenallianz eine umfangreiche militärische Ausrüstung in die Hände fällt – also gewissermaßen ein zweites Afghanistan, wo infolge des chaotischen Rückzugs der westlichen Truppen die Taliban plötzlich bis an die Zähne bewaffnet dastanden und in der Folge zu einer bestens ausgerüsteten regionalen Militärmacht aufgestiegen sind. Dieses Risiko will Israel gar nicht erst eingehen. Für diese Skepsis gibt es gute Gründe. Schon hören wir von bewaffneten Auseinandersetzungen im Nordosten des Landes zwischen islamistischen Kämpfern und den dort ansässigen Kurden; schon wird auch von Fluchtbewegungen von Alawiten aus Syrien in den Libanon berichtet, die nun zum Ziel des aufgestauten Hasses gegen das alte Regime werden könnten. Und schließlich gibt es in Syrien auch eine traditionsreiche christliche Minderheit; sie wird die Machtergreifung der islamistisch geführten Allianz mit Sorge sehen, denn sie weiß natürlich um das Schicksal der Christen im Nachbarstaat Irak, deren Existenz in den letzten 20 Jahren beinahe ausgelöscht wurde. Die Lage in Syrien hat sich also geändert – das ist wahr –, aber das Land bleibt von erheblichen Konflikten und Spannungen gekennzeichnet, und es wird noch einige Zeit dauern, bevor man ein klareres Bild von der zukünftigen Entwicklung Syriens gewinnt. – Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt betrifft die Zuständigkeit. Auch wenn wir heute hier im Landtag diese Frage erörtern, muss darauf hingewiesen werden, dass insbesondere die Entscheidung über den weiteren Umgang mit Asylanträgen von syrischen Staatsangehörigen und auch mit bereits zuerkannten internationalen und nationalen Schutztiteln in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes gehört. Das ist nach unserer Rechtsordnung so. Das Land Brandenburg kann und wird sich über diese Kompetenzverteilung natürlich nicht hinwegsetzen. Deshalb sollte man hier auch keine falschen Erwartungen wecken, die das Land gar nicht einlösen kann. Das gehört dann auch zu einer seriösen Politik. Bundesweit befinden sich derzeit rund 58 000 Personen aus Syrien in einem laufenden Asylverfahren. Für Brandenburg liegt die entsprechende Zahl aktuell bei 1 130 Personen. Drittens ist schließlich darauf hinzuweisen, dass auch bei einer Änderung der Lage im Herkunftsland die Bundesländer bzw. Ausländerbehörden im Falle eines einmal zuerkannten Schutzstatus nicht einfach einseitig die daraufhin erteilte Aufenthaltsbefugnis widerrufen können. Dazu bedarf es eines sogenannten Widerrufsverfahrens, und die Einleitung eines solchen Verfahrens ist wiederum Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Diese tatsächlichen politischen und rechtlichen Einschränkungen wird man berücksichtigen müssen, wenn es um die hier heute diskutierten Fragen geht. Das bedeutet keineswegs, dass der Umschwung in Syrien keine Auswirkungen auf die in Deutschland lebenden Syrer haben wird – natürlich nicht. Es ist auch eine durchaus legitime Erwartung, dass Flüchtlinge ihr Aufnahmeland wieder verlassen, wenn der ursprüngliche Fluchtgrund entfallen und eine sichere Rückkehr möglich geworden ist. Auf einer solchen Erwartung basiert das System der internationalen Schutzgewährung nach der Genfer Flüchtlingskonvention geradezu. Aber die Sachlage ist nicht so einfach, wie es sich manche offenbar vorstellen. Bund und Länder werden dazu in der nächsten Zeit in einen intensiven Austausch treten müssen, um die Entwicklung der neuen Lage in Syrien zu bewerten und die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Brandenburg wird sich aktiv daran beteiligen. Es gibt dabei eine ganze Reihe von Fragen, die geklärt werden müssen. Das betrifft auch die Frage der Ermöglichung von Abschiebungen. Sie wissen, dass es mit Blick auf den Bürgerkrieg seit 2012 einen bundesweiten Stopp von Abschiebungen nach Syrien gegeben hat, der zunächst immer wieder verlängert wurde, dann aber auslief. Abschiebungen nach Syrien aus Deutschland gab es in den letzten Jahren trotzdem nicht. Hier sehe ich den Bund in der Verantwortung, denn die jetzige Praxis bedeutet, dass auch Personen, die schwere und schwerste Straftaten begangen haben oder aber eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen, nicht nach Syrien abgeschoben werden können – Herr Lüders hat es gesagt; Stichwort diplomatische Beziehungen –, und das geht so nicht. Das ist ein Umstand, den wir niemandem in Deutschland mehr erklären können; ich jedenfalls werde das nicht tun. Die Bürgerinnen und Bürger haben dafür keinerlei Verständnis mehr, und ich kann das nachvollziehen. Das war auch Thema auf der letzten Innenministerkonferenz in Rheinsberg, aber diese hat die neue Lage in Syrien natürlich noch nicht berücksichtigen können. Insofern wird man hier wie auch in anderen Fragen zu differenzierten Lösungen kommen müssen, und man kann und sollte nicht alle Fälle über einen Leisten schlagen. Es wäre ja eine völlig absurde Erwartung, dass der syrische Arzt – in Pritzwalk gibt es viele – oder die Krankenschwester oder der Bäcker oder die vielen anderen Fachkräfte nun wieder in die Heimat gehen sollen. Wir können stattdessen sehr froh sein, dass diese Menschen hier sind. Wer aber über diese sehr vielen Fälle gelungener Integration spricht – dazu gibt es sehr viel Anlass –, darf eben über die anderen Fälle nicht schweigen, die sich im Zuge einer weitgehend unkontrollierten Migration eben auch eingestellt haben. Aber genau dieser Anforderung an differenzierte Lösungen wird der Antrag in seiner Pauschalität nicht gerecht. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU) Die neue Lage in Syrien bietet jetzt Chancen für neue Antworten auf solche Fragen. Wie diese aussehen werden, kann Ihnen mit Blick auf die unübersichtliche Lage in Syrien heute niemand seriös und abschließend beantworten, und das wird sicherlich Anlass sein, sich im kommenden Jahr hier im Landtag erneut mit diesem Thema zu befassen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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