Katrin Lange
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als neue Innenministerin des Landes möchte ich zunächst meinem Wunsch nach einer fairen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Landtag in den kommenden Jahren Ausdruck verleihen. Das betrifft Fraktionen von Regierung und Opposition gleichermaßen; sie haben unterschiedliche Funktionen, aber die Aufgabe der Kontrolle der Regierung obliegt verfassungsrechtlich dem gesamten Landesparlament und keineswegs der Opposition allein – das wird ja manchmal übersehen. Eine konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen des Möglichen und ein pfleglicher Umgang miteinander im politischen Meinungskampf sind auch deshalb von Bedeutung, weil uns diese besondere politische Kultur eben zu einer Minderheit auf der Welt macht. In den meisten Regionen der Welt kann von einem solchen zivilen Austragen von Konflikten beim Kampf um die politische Macht und im Wettbewerb der politischen Ideen überhaupt keine Rede sein. Das geht im Zweifel bis zu Diktatur, Gewalt und Bürgerkrieg, aber es fängt dort nicht an. Das führt uns direkt zum Thema der heutigen Sondersitzung. Also nochmals: Auf einen fairen Umgang miteinander hier im Landtag – im Konsens, wo möglich, und im Dissens, wo nötig! Beides gehört zur lebendigen und streitbaren Demokratie. Meine Damen und Herren, die jüngsten Ereignisse in Syrien werden nicht ohne Folgen für jene syrischen Flüchtlinge bleiben, welche das Land seit Beginn des Bürgerkrieges 2011 in großer Zahl verlassen haben. Denn der Sturz des Assad-Regimes und das mögliche Ende des Bürgerkriegs schaffen selbstverständlich eine grundlegend neue Lage in der Region, auch wenn über viele mögliche Entwicklungen zum jetzigen Zeitpunkt noch Ungewissheit besteht. Die meisten Syrer haben ihr Land wegen der jahrzehntelangen Diktatur Assads und des verheerenden Bürgerkriegs verlassen; viele von ihnen sind nach Europa und Deutschland gekommen. Diese Begründungen für ein Schutzbegehren sind jetzt, nach dem Sturz Assads, weitgehend entfallen – nicht völlig und ohne Weiteres, denn die Lage in Syrien ist zweifelsohne unübersichtlich und schwer einzuschätzen. Aber: Dass sich im Land eine neue Lage ergeben hat und deshalb die alten Begründungen für ein Asylgesuch jetzt nicht mehr tragen, wird man nicht ernsthaft bestreiten können. (Beifall der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Andreas Galau [AfD]) Das ist auch der Grund, aus dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidungen über Asylanträge von Menschen mit dem Herkunftsland Syrien zunächst ausgesetzt hat. Ich halte diese Entscheidung für nachvollziehbar, denn die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten drei Wochen grundlegend verändert. Das BAMF musste darauf reagieren; ihm blieb eigentlich gar nichts anderes übrig. Soweit ich informiert bin, beabsichtigt das BAMF, den Ländern in Kürze – möglicherweise bereits in der nächsten Woche – mitzuteilen, wie mit anhängigen Asylverfahren von Syrern weiter verfahren werden soll. Eine solche kurzfristige Entscheidung ist auch im Interesse von Ländern und Kommunen erforderlich, denn die Antragsteller sind bereits hier in Deutschland. Hintergrund der Dringlichkeit ist, dass Asylantragsteller bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Länder untergebracht werden. Soweit eine positive Bleibeperspektive besteht, werden die Betreffenden anschließend auf die Kommunen verteilt. Aufgrund der aktuellen Aussetzung der Entscheidungen im Asylverfahren könnte es mittelfristig zu einem Rückstau bei der Verteilung kommen, was möglicherweise zu einer Überlastung der Aufnahmekapazität in der Erstaufnahmeeinrichtung führen kann. Derzeit ist das jedoch nicht der Fall: Die Lage bei uns ist aktuell als stabil einzuschätzen; die Kapazität unserer Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg ist zu etwa 60 % ausgelastet.
