Katrin Schmidberger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter! 19 318 Haushalte – so viele Bedarfsgemeinschaften haben 2024 allein im Bereich der Jobcenter im Schnitt 180 Euro im Monat aus ihrem Regelsatz für die Miete draufgezahlt: 180 Euro, die beim Essen fehlen, bei den Schulsachen der Kinder, bei der Medizin oder der ärztlichen Versorgung. Wie viele Betroffene es bei den Sozialämtern sind, weiß niemand, weil dort die Daten zu den Kosten der Unterkunft gar nicht erhoben werden. Diese Wohnkostenlücke ist das Ergebnis einer Ausführungsvorschrift, die den Berliner Wohnungsmarkt nicht abbildet, und der Senat hat Ende letzten Jahres entschieden, daran nichts zu ändern. Bei den Heizkosten gab es eine Anpassung; das war überfällig und richtig. Bei der Bruttokaltmiete: keine Bewegung, zwei weitere Jahre Stillstand. Die Begründung des Senats lautet, die Auswertung des Mietspiegels zeige, dass es genügend Wohnungen unterhalb der Richtwerte gebe. In der eigenen Rechenlogik mag das stimmen. Mit der Wirklichkeit hat das nichts zu tun, denn der Mietspiegel bildet Bestandsmieten ab; wer aber umziehen muss, weil das Jobcenter zur Kostensenkung auffordert, wer nach einer Trennung, nach Gewalt oder nach einer Kündigung eine Wohnung sucht, der mietet zu Angebotsmieten, und Angebotsmieten kommen in der AV Wohnen schlicht nicht vor. Das Ergebnis: Umziehen ist praktisch unmöglich, und Draufzahlen ist die einzige Möglichkeit, ein Zuhause zu haben. Dazu kommt: Die Werte gehen im Kern noch auf den Mietspiegel 2019 zurück, fortgeschrieben allein über den Verbraucherpreisindex. Die kalten Betriebskosten wurden seit fünf Jahren nicht fortgeschrieben, obwohl Wasser, Müll, Hausreinigung und Grundsteuer erheblich gestiegen sind. Das ist keine Anpassung; das ist eine systematisch politisch produzierte Unterdeckung zulasten der Ärmsten in unserer Gesellschaft. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Diese Kritik ist nicht neu, und sie ist nicht nur politisch. Ich muss auch zugeben: Auch wir unter Rot-Grün-Rot sind dem nicht ganz gerecht geworden. Die Vorgängerregelung wurde vom Bundessozialgericht bereits 2013 und 2014 für unwirksam erklärt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg spricht der AV Wohnen seit Jahren ab, ein schlüssiges Konzept zu sein, und wird demnächst erneut darüber entscheiden. Der Senat wartet offenbar darauf, wieder verurteilt zu werden, statt endlich eine eigene, überprüfbare Erhebung der tatsächlichen Marktmieten vorzunehmen. Deshalb frage ich den Senat sehr direkt: Warum hat Berlin nicht auf die Mietenentwicklung reagiert? Gibt es Absprachen mit dem Bundesarbeitsministerium, die Sätze im Wesentlichen nicht anzupassen? Wenn nicht, dann erklären Sie uns bitte, was Sie stattdessen daran hindert! Der Zeitpunkt macht die Sache dringlich: Zum 1. Juli ist die Grundsicherungsreform mit deutlich mehr Kostensenkungsaufforderungen in Kraft getreten. Ohne angepasste Richtwerte heißt das: mehr Wohnungsverluste, mehr Verdrängung, mehr Wohnungslosigkeit. Wohnungslosigkeit ist nicht nur eine ganz existenzielle Krise für die Betroffenen, sondern am Ende auch für Berlin teurer. An das Ziel, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, glaubt ohnehin keiner mehr, aber dass diese Bundesregierung und der Senat faktisch Wohnungslosigkeit produzieren, ist wirklich ein Trauerspiel. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wir unterstützen den Antrag der Linken in seiner Stoßrichtung und in fast allen Punkten. Drei sind uns besonders wichtig: erstens die Erprobungsklausel. Wenn eine eigene Wohnung günstiger ist als die Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, darf die Kostenübernahme keine Ermessensfrage bleiben. Sie muss greifen; sie muss bekannt sein. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Zweitens: Die Mitgliedsbeiträge für Mietervereine aus der AV Wohnen ausgerechnet in dem Moment zu streichen, in dem die Verantwortung für die Durchsetzung der Mietbreisbremse auf die Mieterinnen selbst verlagert wird, ist absurd. Drittens: die unabhängige Sozialberatung, die den Bedarf schon heute nicht deckt. Ein Punkt, der übrigens auch über diesen Antrag hinausgeht, ist: Über die Kosten der Unterkunft finanziert dieses Land auch rechtswidrig überhöhte Mieten. Für die Überschreitungen zahlt Berlin ohne Bundesbeteiligung rund 100 Millionen Euro öffentliches Geld im Jahr für Mietwucher. Das Land kennt die Mietverträge. Es könnte handeln; dafür brauchen wir endlich das Wohnungsmietenkataster, das dieser Senat verschleppt hat, und Personal in den Jobcentern und bei den unabhängigen Sozial- und Mieterberatungen, die überhöhte Mieten bekämpfen wollen. [Beifall bei den GRÜNEN] Die AV Wohnen ist also nicht nur eine Ausführungsvorschrift für die Jobcenter; sie entscheidet darüber, ob Menschen ihre Wohnung behalten. Lassen Sie uns daher mit einem sozialen, progressiven Senat dafür sorgen, dass die Mietzuschüsse endlich realitätstauglich werden! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
