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Carsten Ubbelohde

AfD 10.09.2026 Sitzungen 19/91

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesem Antrag werden wir zustimmen, denn er ist ein, im Wesentlichen zumindest, richtiger und überfälliger erster Schritt, denn wer Opfer körperlicher Gewalt geworden ist, braucht nicht nur medizinische Hilfe, er muss sich auch darauf verlassen können, dass Verletzungen fachgerecht dokumentiert und Spuren so gesichert werden, dass sie gegebenenfalls später vor Gericht Bestand haben. Wie notwendig das ist, zeigen die aktuellen Zahlen, die bereits genannt worden sind. Im vergangenen Jahr wurden in Berlin über 20 000 Opfer von Gewalt, insbesondere in der Partnerschaft, registriert. 70,5 Prozent der registrierten Opfer waren weiblich. Dabei reden wir noch nicht über das Dunkelfeld. Die Polizeiliche Kriminalstatistik kann naturgemäß nur diejenigen Straftaten erfassen, die der Polizei bekannt werden. Für den heutigen Antrag ist das von besonderer Bedeutung, denn nicht jedes Opfer ist unmittelbar nach einer Gewalttat bereit, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Manche Betroffene brauchen Zeit. Manche haben Angst vor dem Täter. Manche wissen zunächst überhaupt nicht, welche Konsequenzen eine Anzeige für sie und ihre Familie haben könnte. Aber auch diese Menschen müssen die Möglichkeit haben, Verletzungen rechtzeitig und gerichtsfest dokumentieren und Spuren sichern zu lassen. Genau darin liegt für uns einer der wichtigsten Punkte dieses Antrags. Beweise sichern zu lassen, bedeutet noch nicht, sich sofort für ein Strafverfahren entscheiden zu müssen. [Beifall bei der AfD] Berlin verfügt mit der Gewaltschutzambulanz der Charité bereits über ein hervorragendes Beispiel dafür, wie das funktionieren kann. Dort können sichtbare Verletzungen nach körperlicher Gewalt rechtsmedizinisch untersucht, fotografiert und gerichtsfest dokumentiert werden, kostenfrei und auch ohne vorherige Strafanzeige. Die Betroffenen entscheiden selbst, ob und wann sie diese Dokumentation später verwenden. Das ist das entscheidende Prinzip, denn die Möglichkeit, zunächst Beweise zu sichern und erst später über eine Anzeige zu entscheiden, kann gerade bei häuslicher Gewalt eine wichtige Brücke zwischen dem Dunkelfeld und einer späteren Strafverfolgung bilden. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ziel, solche Möglichkeiten in Berlin weiterzuentwickeln und besser zugänglich zu machen. Dazu gehört natürlich auch, was zunächst wie ein organisatorisches Detail erscheinen mag, aber im Antrag zu Recht vorgeschlagen wurde, nämlich der diskrete Zugang über einen separaten Eingang. Auch diesen Vorschlag halten wir für sinnvoll. Wer möglicherweise vom eigenen Partner misshandelt wurde, wer Angst hat, gesehen oder erkannt zu werden, sollte sein Anliegen nicht vor anderen Menschen in einem vollen Eingangsbereich erklären müssen. Ein diskreter Zugang kann Hemmschwellen senken und den Betroffenen zusätzliche Sicherheit bieten. Wenn wir wollen, dass Opfer möglichst früh medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und Spuren rechtzeitig gesichert werden, müssen wir solche ganz praktischen Zugangshürden ernst nehmen. Gleichzeitig sollten wir auf den Erfahrungen aufbauen, die Berlin bereits hat. Dabei sollten selbstverständlich auch die freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser einbezogen werden, denn ein verlässlicher Standard für Gewaltopfer kann nur funktionieren, wenn alle relevanten Einrichtungen auch beteiligt sind. Eines ist dabei besonders wichtig: Standardisierung darf nicht mit Bürokratisierung verwechselt werden. Ein Verfahren kann auf dem Papier noch so ausgefeilt sein, wenn Ärzte und Pflegekräfte in einer akuten Situation erst komplizierte Zuständigkeiten klären müssen, umfangreiche Handbücher studieren oder zusätzliche bürokratische Verfahren bewältigen müssen, ist niemandem geholfen. Der Praxistest muss deshalb lauten: Funktioniert die gerichtsfeste Dokumentation und Spurensicherung auch unter den Bedingungen einer vollen Notaufnahme? Dazu brauchen wir klare Zuständigkeiten, geschultes Personal, geeignete Dokumentationsbögen, das notwendige Material und vor allem einfache und verlässliche Abläufe. Ein Punkt noch zum Schluss: Wir sollten uns damit nicht zufrieden geben, dass am Ende ein Konzept vorliegt. Wir sollten auch überprüfen, ob dieses Konzept umgesetzt tatsächlich etwas verbessert. Wie viele Berliner Krankenhäuser verfügen beispielsweise anschließend über ein standardisiertes Verfahren? Wie viele Mitarbeiter wurden entsprechend geschult? Wie häufig wird die Möglichkeit einer gerichtsfesten Dokumentation tatsächlich genutzt? Und wo bestehen weiterhin zeitliche, fachliche oder regionale Versorgungslücken? Das sind die Fragen, an denen sich der Erfolg am Ende tatsächlich messen lassen muss. In dem Sinne viel Erfolg bei der Umsetzung und Ihnen allen einen schönen Tag! [Beifall bei der AfD]

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