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Christian Zander

CDU 10.09.2026 Sitzungen 19/91

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Täglich gibt es mehr als 50 Opfer sexualisierter Gewalt in Deutschland. Das ist aber nur die offiziell bekannte Datenlage. Gerade bei solchen Taten gibt es jedoch eine sehr hohe Dunkelziffer, sodass die tatsächliche Anzahl der Betroffenen um ein Vielfaches höher liegt. Wir wollen diese Menschen unterstützen, ihnen beiseitestehen, dazu gehört auch, den Zugang zur vertraulichen Spurensicherung in Krankenhäusern zu erleichtern. Sie ist eine aus der Istanbul-Konvention sich ergebende Maßnahme, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern. Bei der vertraulichen Spurensicherung finden vor der körperlichen Untersuchung ein Gespräch und die Dokumentation des Tathergangs statt. Außerdem erfolgt eine Aufklärung zum Gesundheitsschutz. Hier können die Betroffenen gerichtlich verwertbare Beweise sichern lassen, ohne sofort eine Anzeige gegenüber der Polizei zu erstatten, denn nach einer Tat stehen die Betroffenen oft unter Schock, sind sich unsicher, wie sie damit umgehen und ob sie ein Strafverfahren einleiten sollen. Die vertrauliche Spurensicherung verschafft also einerseits Zeit, um in Ruhe darüber nachzudenken, und gibt andererseits eine gewisse Unterstützung und die Möglichkeit, sich anderen gegenüber bezüglich der Tat zu öffnen, denn alles unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die Spuren der Tat sind nach wenigen Tagen nicht mehr gerichtsverwertbar nachweisbar, deshalb können sie bei der vertraulichen Spurensicherung rechtzeitig gesichert und anonymisiert hinterlegt werden. Ebenso erfolgt die Abrechnung über die Krankenkassen, die die Kosten übernehmen, anonymisiert, sodass diese die Details nicht erfahren. Somit verbleibt den Betroffenen ein sehr viel längerer Zeitraum, in dem sie Hilfs- und Beratungsangebote annehmen und sich in Ruhe überlegen können, ob sie die Polizei einschalten. In Berlin haben wir schon die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung an mehreren Kliniken, aber an den meisten noch nicht. Wir wollen eine flächendeckende Ausweitung dieses Angebots erreichen, und wir wollen einen niedrigschwelligeren Zugang als bisher. Opfer sexueller Gewalt befinden sich nach der Tat in einer traumatischen Lage. Jede noch so kleine Hürde, jeder weitere zusätzliche Schritt einer Kontaktaufnahme oder einer Recherche kann zu viel sein und damit auch der Grund, weshalb sie den Weg in die Klinik nicht gehen. Daher schlagen wir insbesondere zwei Maßnahmen vor. Die erste Maßnahme betrifft den Weg und damit den direkten Zugang in das Krankenhaus selbst. Betroffene sind oft unsicher, an wen sie sich wenden sollen, ob sie auf die richtigen Personen treffen, die adäquat sensibel mit dem Anliegen umgehen, ob ihre Situation anderen Patientinnen gegenüber verborgen bleibt oder ob sie sogar dabei vom Täter gesehen und abgefangen werden könnten. Daher soll gemeinsam mit der Berliner Krankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern selbst ein Verfahren entwickelt werden, wie Betroffene zum Beispiel über Nebeneingänge anonym Zugang erhalten und direkt vom Personal in Empfang genommen werden können, das entsprechend vorbereitet ist, also beispielsweise ohne Wartezeit über einen Zugang in einer hoch frequentierten Rettungsstelle. Ja, ich kenne auch das aus der Ausschussberatung vorgetragene Argument und die Befürchtung, damit würde ein großer Aufwand verursacht werden. Aber bitte verstehen Sie das Anliegen nicht absichtlich falsch! Es sollen keine neuen baulichen Zugänge geschaffen werden; unsere Krankenhäuser haben schon ganz viele Zugänge und ganz viele Türen. Es geht nur darum, einen niedrigschwelligen, für die Betroffenen bekannten und bereits grundsätzlich baulich bestehenden Zugangsweg festzulegen, ein Weg, dem die Betroffenen vertrauen können. Die zweite Maßnahme betrifft den telefonischen Zugang. Hier soll geprüft werden, ob beispielsweise durch eine zentrale Rufnummer oder durch eine direkte Verschaltung über bereits bestehende Hotlines eine lückenlose Weiterleitung an das Krankenhaus erfolgen kann, in das die Betroffene zur vertraulichen Spurensicherung gehen kann. Über diesen Weg können Betroffene schon vorab von der Klinik selbst Informationen erhalten und zum Beispiel erfahren, wie der Zugang vor Ort erfolgt und wer sie konkret in Empfang nimmt, denn wenn jemand die Beratungs- oder Hilfehotline anruft, ist nicht garantiert, dass danach auch tatsächlich der Weg in die Klinik genommen wird, wenn dafür ein zusätzlicher Aufwand zu nehmen ist und zuvor noch kein direkter Kontakt geknüpft werden konnte. Wir wollen, dass mehr Opfer die vertrauliche Spurensicherung nutzen, wir wollen, dass mehr Opfer eine gute Unterstützung erhalten, und wir wollen, dass mehr Taten zur Anzeige gebracht, mehr Täter ermittelt sowie bestraft und damit weitere Gewalttaten sexueller Gewalt verhindert werden können. Deshalb muss der Zugang erleichtert, niederschwelliger und auch erweitert werden, so wie wir es in unserem Antrag vorstellen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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