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Cornelia Seibeld

27.08.2026 Sitzungen 19/90

Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage! Wir alle erinnern uns an das Urteil, an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung. Ein Urteil, das uns in seiner Tragweite und auch in seiner vollständigen Neuausrichtung der Grundsätze der Beamtenbesoldung alle miteinander überrascht hat. Nichtsdestotrotz hat die Finanzverwaltung sofort begonnen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um innerhalb der gesetzten Frist, also bis zum März kommenden Jahres, zu einer Beschlussfassung dieses Parlaments kommen zu können. Das ist zwingend erforderlich, um dem Urteil, um der Rechtsprechung Rechnung zu tragen. Und wenn wir schon von Rechnung tragen sprechen, Sie können sich vorstellen, dass das keine einfache, sondern eine ausgesprochen komplexe Aufgabe ist, angesichts dessen, dass wir vollkommen neue Indikatoren an die Hand bekommen haben, um die Verfassungsgemäßheit der Besoldung für die einzelnen Bezugsjahre zu errechnen und auch auf die einzelnen Besoldungsgruppen, auf die jeweiligen Zulagen und alles andere, was das Beamtenrecht noch an Komplexität und Einzigartigkeit bereithält, herunterzubrechen. All das hat die Finanzverwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten geleistet, sodass jetzt auf der Arbeitsebene ein Entwurf vorliegt, der sich in der politischen Abstimmung befindet. Sie werden mir nachsehen, dass ich aus der politischen Abstimmung heraus jetzt wenig berichten kann, aber die technische Vorbereitung, einen Entwurf, auf dessen Basis entschieden werden kann, wie man mit dem Kreis der Anspruchsberechtigten umgehen möchte, ob und wie es gelingen kann, eine faire Lösung für alle Beamte zu finden, ist jetzt Gegenstand der politischen Diskussion, aber auf einer soliden Grundlage, einer, die scharf gerechnet ist und die vor allem eins zu eins die Beschlussfassung des Verfassungsgerichts umsetzt. Das ist also kein Arbeitsstück, das sich die Finanzverwaltung ausgedacht hat und bei dem sie ein großes Ermessen angelegt hätte, ganz im Gegenteil, es setzt einfach das um, was wir haben. Jetzt geht es um die Frage des politischen Ermessens, des politischen Gestaltungsspielraums. Das zu beantworten, ist tatsächlich nicht Aufgabe der Verwaltung. Dafür ist allein die Tragweite schlicht zu groß. Deswegen sind die laufenden Abstimmungen auch sehr wichtig, und ich will nicht ausschließen, dass sie auch über die Wahl hinaus, also in die nächste Koalitionsbildung hinausreichen. Insbesondere die Frage des Kreises der Anspruchsberechtigten und die Frage, ob man möglicherweise auch in Abweichung von dem Modell, das das Urteil selbst beinhaltet, eine weitere Ausweitung auf Anspruchsberechtigte ohne Widersprucheinlegung, stattfinden lassen möchte. Das wird auch juristisch noch zu klären sein. Das sind Fragestellungen, die nicht unterkomplex sind – also insofern ein Werkstück. Das Weitere – und dafür möchte ich allen Beteiligten, in allen Verwaltungen, in allen Personaldienststellen großen Dank sagen – hat ebenfalls sofort begonnen, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass nach einer Beschlussfassung auch schnellstmöglich Auszahlungen stattfinden können. Es gibt eine ganze Reihe, es gibt zig wenn nicht Hunderte von Beschäftigten, die viele Tage und Wochen bereits damit verbracht haben und auch weiter verbringen werden, alle Personalakten unserer beamteten Dienstkräfte durchzuarbeiten, um den Umfang möglicher Ansprüche kalkulieren zu können. Auch das ist eine Arbeit, die jenseits der mathematischen, rechnerischen, juristischen, rechtlichen Arbeit zu leisten war, die Voraussetzung für Gesetzgebung ist. Das möchte ich auch nicht unter den Teppich kehren. Das ist eine enorme Leistung, die jenseits des Erwartbaren liegt, aber zwingend geleistet werden muss, damit wir – und ich bin mir sicher, das ist ein gemeinsames Anliegen – niemanden länger als zwingend aufgrund dieser objektiven Umstände erforderlich auf die Auszahlung berechtigter Ansprüche warten lassen. Das ist der Anspruch, den unsere Beamten zu Recht haben dürfen, nachdem das Verfassungsgericht nicht unerwartet die Verfassungswidrigkeit der Besoldung festgestellt hat. Sie waren wahrscheinlich damals noch nicht dabei, als Rot-Rot diese fatalen Beschlüsse gefasst hat, die Beamten über Nullrunden zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen. [Carsten Schatz (LINKE): Warum war das notwendig?] Das ist ein Fehler, für den wir jetzt milliardenschwer einzustehen haben, aber noch einmal: Verfassungsgericht ist Verfassungsgericht, Urteil ist Urteil. Wir werden dem Rechnung tragen, auch wenn diese Fehler weit in der Vergangenheit liegen. Wir haben in jeder Hinsicht ein schweres Erbe angetreten, dieses gehört dazu, und wir werden damit umgehen, wie wir auch vieles andere aufgeräumt haben. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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