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Cansel Kiziltepe

27.08.2026 Sitzungen 19/90

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Nachfrage! Wie Sie wissen, ist die rechtliche Gleichstellung von queeren Menschen ein Schwerpunkt meiner bisherigen Arbeit. Die rechtliche Gleichstellung und der rechtliche Schutz von queeren Menschen ist zwar mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, mit dem Selbstbestimmungsgesetz, aber auch mit weiteren rechtlichen Änderungen, die wir in den vergangenen Jahren zum Glück hatten, vorangeschritten. Gleichzeitig ist aber eine rechtliche Gleichstellung von queeren Menschen im Grundgesetz, im Abstammungsrecht und weiteren rechtlichen Bereichen leider eben noch nicht erreicht. Lassen Sie mich mit dem Kern unserer politischen Ordnung und Verfasstheit unseres Zusammenlebens anfangen, mit dem Grundgesetz. Wir sollen im Grundgesetz ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3, Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz aufnehmen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Im September letzten Jahres, also vor fast einem Jahr, hat der Bundesrat den Gesetzentwurf, den Diskriminierungsschutz des Artikels 3 zu erweitern, nämlich um das Merkmal der sexuellen Identität, mit einer deutlichen Mehrheit, mit einer Zweidrittelmehrheit, beschlossen. Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Gesetzentwurf zugeleitet. Hiermit hat der Bundesrat dem Bundestag auch eine klare Erwartungshaltung formuliert. Ich wurde letztes Jahr vom Bundesrat zur Beauftragten dieses Vorhabens ernannt. Bis heute hat sich der Bundestag leider nicht mit diesem Gesetzentwurf befasst. Ich hatte daraufhin Frau Klöckner angeschrieben und warte bis heute auf eine Antwort. Die Erwartung und die Pflicht, dass unsere Verfassung auch queere Menschen schützen und rechtlich gleichstellen muss, vertreten wir seit Langem, und das muss jetzt auch bald umgesetzt werden. Wenn wir uns die Entwicklung queerfeindlicher Gewalt anschauen – die Zahlen sprechen Bände, wir haben leider auch in diesem Jahr einen Höchstwert erreicht – , ist die Erweiterung des Artikels 3 um die sexuelle Identität notwendig, und sie muss so schnell wie möglich kommen. Auch im Abstammungsrecht bestehen aber große Handlungsnotwendigkeiten in Bezug auf die rechtliche Gleichstellung von queeren Menschen und ihren Kindern. [Zuruf von der AfD: Ist das so?] Das aktuelle Abstammungsrecht bleibt hinter den gesellschaftlichen Realitäten zurück. Die Vielfalt an Familienkonstellationen, wie Regenbogenfamilien, queere Elternschaften und Co-Parenting, finden leider keine Berücksichtigung. Zweimütterfamilien müssen aktuell immer noch den Weg der Stiefkindadoption bestreiten, damit das in die Familie geborene Kind zwei rechtliche Eltern hat. Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht binäre Eltern und ihre Kinder werden nicht ausreichend geschützt, weil die aktuelle Eltern-Kind-Zuordnung im Abstammungsrecht an das biologische Geschlecht knüpft. Auch hier, auf Antrag von Berlin, haben wir auf der 34. Gleichstellungsministerinnen- und -ministerkonferenz im Jahr 2024 den Beschluss gefasst, queere Elternschaften rechtlich gleichzustellen, und haben die Bundesregierung mit diesem Antrag aufgefordert. Der Bundesrat hat sich dieses Vorhabens auch angenommen. Im Jahr 2025 gab es auch dort eine Entschließung, Zweimütterfamilien rechtlich gleichzustellen. Auch da warten wir noch auf die Bundesregierung. Darüber hinaus möchte ich einen weiteren Punkt erwähnen. Das ist die Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auch da ist es notwendig, den Artikel 1 um das Merkmal der geschlechtlichen Identität zu erweitern, um auch hier einen besseren Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. – Vielen Dank!

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