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Cornelia Seibeld

27.08.2026 Sitzungen 19/90

Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die überraschende Fragestellung, die mir die Gelegenheit gibt, einmal einzuordnen, welche Rolle die Steuerverwaltung beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität nicht nur in Berlin, aber gerade in Berlin spielt. [Tobias Schulze (LINKE): Nein, das ist nicht die Gelegenheit! Das ist die Fragestunde!] Sie haben auf das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen abgehoben. Das ist eine Berliner Eigenheit, das werden Sie in dieser Struktur und mit dieser Schlagkraft nirgendwo sonst im Bundesgebiet finden. Das ragt schon heraus und ist bei der Kriminalitätsbekämpfung kein Zaungast – da will ich jetzt der Justiz und der Innenverwaltung nicht zu nahe treten – , sondern ein wesentlicher Bestandteil des Kampfes gegen Organisierte Kriminalität, und das hat Gründe. Organisierte Kriminalität ist in aller Regel eng verflochten mit Wirtschafts- und Steuerkriminalität. Das ist ein zunehmender Sachverhalt, und deswegen ist eine erfolgreiche Bekämpfung dieser Strukturen ohne die Finanz- und Steuerverwaltung gar nicht denkbar. Ich bin sehr froh, dass die behördenübergreifende Zusammenarbeit immer enger, immer dichter funktioniert und höre auch von allen Beteiligten zunehmende Erfolgsmeldungen. Das ist ein Modell, das sich bewährt hat und das wir weiter ausbauen werden. Was ist die Besonderheit am Finanzamt für Fahndung und Strafsachen? – Es nimmt einerseits steuerpolizeiliche Aufgaben wahr, die Fahndung, und auch staatsanwaltschaftliche Aufgaben. Das ist natürlich eine Besonderheit, die der Komplexität des Steuerrechts geschuldet ist, sich im Ergebnis aber sehr bewährt hat. Denn worum geht es? – Es geht um Firmengeflechte, Scheinrechnungen, es geht um bargeldintensive Branchen. Es geht zunehmend auch um den Umgang mit und den Missbrauch von Kryptowährungen. Überall dort müssen wir am Ball, auf der Höhe der Zeit sein, und das fordert uns eine Menge ab. Der Senat hat auf meine Vorlage hin ein Maßnahmenpaket zur Kenntnis genommen, das das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen personell verstärkt. Wir sind aktuell, Stand heute, bei 240 Beschäftigten. Wir werden dort zum 1. September insgesamt um 15 neue Dienstkräfte verstärken. Das ist der richtige Weg. Das ist auch die richtige Ansage, das richtige Zeichen in Richtung derjenigen, die hier auf unser aller Kosten ihr Unwesen treiben. Wir werden das Finanzamt auch weiter technisch stärken, damit es auf Augenhöhe mit der Organisierten Kriminalität agieren kann, und wir wollen auch, um die personelle Stärkung weiter fortzusetzen, den Zugang weiter öffnen – da kann die Innensenatorin ganz beruhigt sein – , beispielsweise für ehemalige Polizeikräfte, weil wir auch auf deren Erfahrung dringend angewiesen sind. Ich habe es gesagt: Dieses Finanzamt leistet Polizeiarbeit mit ausgebildeten Finanzbeamten. Hier noch die kriminalistische Expertise, die Verstärkung von ehemaligen Polizeikräften heranzuziehen, das war uns eines der Anliegen im Zusammenhang mit der Stärkung des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen. Ich halte das für ein enorm wichtiges strategisches Ziel im gemeinsamen Sinne und im Sinne des Erfolgs bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität. Um es in Zahlen auszudrücken: Auch da kann sich das Ergebnis dieser Organisationsstruktur, dieser Schlagkraft sehen lassen. Wir haben für das Jahr 2025 aus der Arbeit der Berliner Steuerfahndung heraus ein steuerliches Mehrergebnis von 162 Millionen Euro zu verzeichnen. Es ist also nicht nur Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit, es ist auch ein Ausdruck dessen, dass dies ein Amt ist, das sich lohnt.

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